Ich habe am 01.08 bei meiner neuen Stelle angefangen und mir gefällt es nicht, was muss ich machen um zu kündigen (Probezeit)?

5 Antworten

Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Damit ist auch kein Mail oder WhatsApp gemeint, sondern ein richtiger Brief.

In der Probezeit muss die Kündigungsfrist mindestens zwei Wochen betragen. Du kündigst also zum Termin in zwei Wochen, bittest um Dein anteiliges Gehalt und ein unqualifiziertes Zeugnis/Tätigkeitsbeschreibung.

Ich hatte auch mal eine Stelle, wo ich nach zwei Wochen wieder weg wollte. Allerdings war das zu einer Zeit, wo es wenig Arbeitsstellen gab. Also habe ich die Zähne zusammengebissen.

Schlussendlich war ich sieben Jahre dort und denke mit Dankbarkeit und Respekt an die tollen Leute, die ich dort kennenlernen durfte. Mit einigen bin ich immer noch in Kontakt, obwohl das fast zwanzig Jahre her ist.

Vielleicht solltest Du der Sache eine Chance geben.


DerCaveman  07.08.2024, 13:00
Du kündigst also zum Termin in zwei Wochen ...

Wir wissen doch ueberhaupt nicht, ob die Kuendigungsfrist des FS tatsaechlich 2 Wochen betraegt. Sie kann auch kuerzer oder laenger sein. Das muss er erst einmal selbst herausfinden, indem er in seinem Arbeits- und ggf. auch in einem anzuwendenden Tarifvertrag nachsieht.

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Seeheldin  07.08.2024, 13:10
@DerCaveman

Kürzer als zwei Wochen darf sie nicht sein, länger ist sie eigentlich nur im öffentlichen Dienst.

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CK1986  07.08.2024, 13:43
@Seeheldin

Doch, die Frist kann durch ggf. geltende Tarifverträge kürzer sein.

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DerCaveman  07.08.2024, 14:57
@Seeheldin

Tarifvertraglich darf auch eine kuerzere Frist vereinbart werden. Arbeitsvertraglich tatsaechlich nur eine laengere. Das wird aber auch oft gemacht (auch in Tarifvertraegen).

Aber auch wenn arbeitsvertraglich eine eigentlich unwirksame kuerzere Frist vereinbart wurde, kann der Arbeitnehmer in aller Regel auch mit dieser kuendigen, weil sich der Arbeitgeber nicht zu seinen eigenen Gunsten auf die Unwirksamkeit einer von ihm selbst vorgegebenen Regelung berufen kann.

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Familiengerd  07.08.2024, 16:02
@Seeheldin

Kürzere als die gesetzlichen Fristen können (außer durch Tarifvertrag) auch dann vereinbart werden, wenn es sich - was im Fragefall aber nicht zutrifft - um ein Arbeitsverhältnis handelt, das von Anfang an auf nicht mehr als 3 Monate angelegt ist (Aushilfsarbeitsverhältnis).

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innerhalb der Probezeit hast du eine Kündigungsfrist von 14 Tage zum Ende des Monats oder Mitte des Monats.

Muss schriftlich erfolgen. Grund muss keiner drin stehen.

Die Kündigung eines Arbeitsvertrages bedarf immer der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.

Hinsichtlich der Kündigungsfrist in der Probezeit kommt es auf die vertraglichen Vereinbarungen an ..... meist gilt nach § 622 BGB eine 14-tägige Kündigungsfrist.

Allerdings solltest Du beachten, dass Du bei einer Eigenkündigung eine 12-wöchige ALG I-Sperre oder bei Bürgergeld eine prozentuale Kürzung zu erwarten hast.

Schriftliche Kündigung ist zwingend erforderlich.

Kündigungsfrist ist aber einzuhalten, oder der AG ist mit sofort einverstanden.

Kündigungen der Arbeitsplätze müssen IMMER schriftlich erfolgen. Die Fristen stehen in deinem Arbeitsvertrag