Ich bin 15 und wurde schon 2 mal vorgeladen?

Bergfex49  20.07.2024, 09:22

was kam denn bei den ersten beiden Vorladungen raus? Irgendeine Maßnahme durch die Jugendhilfe oder das Jugendgericht?

qwksz 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 09:23

Nein gar nichts wurde nicht angezeigt nichts

4 Antworten

Du solltest Dich dringend an Deine Erziehungsberechtigten wenden.

Vielleicht brauchst Du einen Anwalt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

nun ja, wenn da - wie Du schreibst - nichts rausgekommen ist und keine Maßnahmen erfolgt sind, dann war es für die ersten beiden Male ja ok. Ob bei der nunmehrigen Vorladung "was dran" ist, kann hier ja nicht entschieden werden.

Wenn Dich die Polizei vorlädt (eigentlich ist es ja nur eine "Einladung"), musst Du nicht erscheinen und dich auch nicht äußern. Entgegen der hier oft geäußerten Meinung, dass man diese Vorladung ignorieren könne, bin ich der Ansicht, dass es immer besser ist hinzugehen, um seine Meinung zur Sache zu sagen. Sagst Du nichts, hat man nur die Angaben der (angeblich) Geschädigten und gibt das dann so möglicherweise an die Staatsanwaltschaft mit dem Hinweis, dass Du auf nichts reagiert hast. Das wiederrum macht keinen guten Eindruck.

Die Polizei übt keinen Belastungseifer aus, um Dich "in die Pfanne" zu hauen. Die Entscheidung liegt letztendlich bei Dir (und Deinen Eltern).

3 mal ne Vorladung wegen Bedrohung. Nun ganz ehrlich da kann man nur hoffen das es da mal Konsequenzen für dich gibt. Jugendknast ist wohl zu übertrieben aber ein 100 Sozialstunden würden dir sicher gut tun.


qwksz 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 09:18

Ich bin 3 mal nicht Schuld gewesen.

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mondfaenger  20.07.2024, 09:19
@qwksz

Sagst du! Aber alles klar! Es werden immer nur Unschuldige vorgeladen!

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qwksz 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 09:19
@mondfaenger

Sage ich und ich hatte Alibis das ich das nicht gewesen sein konnte.

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ProduktGorgon  20.07.2024, 09:20
@qwksz

Alibis für das Anschreiben. Ja ne ist klar das will ich ja mal sehen.

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Wenn du in diesem Alter eine Vorladung bekommst, werden deine Eltern getrennt davon unterrichtet. Ich denke mal, sie werden das bestimmen. Sie haben das Recht davon zu erfahren und anwesend zu sein.

Die Frage nach der Bestrafung stellt man immer dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. "einer hat gesagt ich habe getan" heißt in diesem Fall wohl, das es richtig ist und das im Wiederholungsfall. Im JGG steht zwar der Erziehungsgedanke vor der eigentlichen Strafe, allerdings ist es durchaus auch notwendig, dass bei wiederholten Straftaten neben einem Denkzettel auch das Jugendamt eingeschaltet wird, um das Kindswohl zu prüfen.

Was konkret passiert wird dir niemand sagen können, das kommt auf die Prüfung des Einzelfalles an. Wie ist dein Leben, gehst du zur Schule, wie ist dein Elternhaus, wie benimmst du dich während des Ermittlungsverfahrens oder vor Gericht, alles hat einen Einfluss.


qwksz 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 09:26

Ich sehe du kennst dich gut damit aus denkst du ich bekomme eine hohe strafe? (Bei der 2. Vorladung wurde ich als Zeuge vorgeladen und bei der ersten wurde ich nicht angezeigt)

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Eckengucker  20.07.2024, 09:31
@qwksz

Ich glaube eher nicht. Wenn es sich denn wirklich nur um verbale Bedrohung handelt. In diesem Forum sagt man auch nicht immer alles, deshalb kann eine Frage nur so beantwortet werden, wie sie gestellt wurde.

Was bedeutet "um Bilder gefragt", hmmmm?

Es wird dir ohnehin nichts anderes übrig bleiben als mit den Eltern zu sprechen, sie werden es erfahren, und wenn sie es erst durch die Polizei mitbekommen werden sie deutlich schärfer reagieren als wenn du es beichtest.

Vielleicht solltest du auch dein Umfeld etwas ändern. Dauernd in Straftaten hineingezogen zu werden bedeutet für die Zukunft eher schlechtes, aber was weiß ein alter weißer Mann schon..

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