Ist es Falschaussage wenn man bei der Vorladung als Beschuldigter eine andere Schule sagt?
Die wissen das der Mittäter aus meiner Schule ist und haben seinen Vornamen. Wenn ich vorgeladen werde ist es dann Falschaussage wenn ich eine andere Schule sage damit sie den Mittäter nicht finden.
10 Antworten
Aus rechtlicher Sicht nehme ich an, das die Schule zu den Angaben über Deine Person gehört. Da etwas falsches zu sagen wäre wohl strafbar. Überhaupt nehme ich an, das es bei dem Strafverfahren nur um eine kleine Scheisse geht. Da zu lügen bringt Dir mehr Nachteile als Vorteile.
selbstverständlich werden deine Aussagen überprüft werden. So kommt schnell heraus, dass du gelogen hast.
Aber als Beschuldigter hast du das Recht, zur Sache komplett zu schweigen. Nur deine Personalien musst du angeben.
Natürlich ist das eine Falschaussage
Bist du Beschuldigter? Dann schlichtweg Aussage verweigern. Du musst nur deine Personalien nennen, also dich ausweisen.
Auch wenn die Beamten dich verbal bearbeiten werden, bleib einfach stur und sag nichts. ;)
Als Beschuldigter bist du der einzige, der vor Gericht lügen darf. Bist du aber nicht Beschuldigter, wirst du für wissentliche Falschaussage bestraft, wenn sie auffliegt.
Ja bin beschuldigt