Hundezüchterin macht unangekündigten besuch, darf sie das?
Hallo.
Vor etwa einer Woche beschloss sich unsere Familie, dass es wieder Zeit wird für einen Hund. Wir legten uns dann schließlich einen an, und wir einigten uns in einem schriftlichen Vertrag darauf, dass der Züchter den Hund alle paar male besuchen kommt. Ein konkreten Termin vereinbarten wir nicht, deshalb ging ich davon aus, dass wir nochmal telefonieren würden für ein Besuchstermin. Was nicht geschehen ist.
Gestern dann stand der Züchter überraschenderweise vor unserer Tür, ohne jedliche Besprechungen für ein Besuchstermin. Darauf hin sagte ich, dass er bitte beim nächsten mal uns bescheid geben solle. Er darauf hin meint, er wäre als Züchter dazu genehmigt, zu kommen wann er will.
Meine frage, darf er das?
Ich bin mir nicht genau sicher und mir passt es auch gar nicht, dass der Züchter dann jedes mal unangemeldet vor unserer Tür steht.
In dem Vertrag den wir unterschrieben haben, heißt es in einem Absatz
''Die Übernahme des Tieres durch den Empfänger erfolgt wie besichtigt, ohne Gewährleistungsverpflichtung seitens des bisherigen Eigentümers''
Was genau bedeutet das? Hat das mit dem Besuchen was zutun?
Außerdem, hatte der Züchter uns gedroht, den Hund heute wieder abzuholen, weil nämlich ein Freund und Er in die Haare kamen, wegen der Besuchssache.
Meine zweite Frage, darf er das auch? Ich glaube eher nicht, weil der Züchter darf den Hund erst entziehen, wenn der in einem schlechten Unterbringung ist, was ja nicht der Fall ist. Dennoch wollte ich mal diese Fragen stellen, und mir Rat von möglicherweise Experten holen.
Ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen, das wäre echt nett.
LG
21 Antworten
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Natürlich kann er nicht kommen und gehen, wann er will. So ein BesuchsRECHT ist auch nicht unüblich. Natürlich kommt der Züchter mal zu Besuch, aber mit Termin
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Hallo,
nein, natürlich ist auch ein Züchter nicht berechtigt, ohne Anmeldung zu Besuch zu kommen. Bzw. er muss dann in Kauf nehmen, dass ihr ihn nicht hereinbittet, weil es grade nicht passt, ihr einfach keine Lust auf Besuch habt, ihr andere Dinge zu erledigen habt etc. pp.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf unangemeldete Besuche - so etwas lässt sich auch nicht vertraglich vereinbaren, bzw. dann einklagen.
Und dieser Absatz "gekauft wie gesehen" ist dafür rechtsungültig. Ein Züchter haftet tatsächlich sogar 2 Jahre für alle Erkrankungen des Hundes, die auf Erb- oder Aufzuchtfehler zurückzuführen sind.
Diese Gewährleistung kann er auch nicht per Vertrag ausschließen.
Es würde mich sehr wundern, wenn dieser "Züchter" ein seriöser Züchter aus dem VDH wäre.
Alles Gute für den Hund
Daniela
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Auf jeden Fall weiß jeder seriöse Züchter aus dem VDH, dass er die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung nicht per Vertrag einfach mal so ausschließen kann.
Wenn sich bloß mehr Hundemenschen auf dieses Recht beziehen würden - dann würden die vielen Hundevermehrungen sicher langsam aber sicher aufhören, weil das finanzielle Risiko nicht einzuschätzen wäre.
Eine Nachbarin hat das vor einigen Monaten mit ihrem Husky "durchgeboxt". Dem Hund musste mit gut 1 Jahr ein Auge entfernt werden. Diagnose war eine erbliche Augenerkrankung - Kosten mit allem drum und rum 1300 Euro. Die "Züchter" waren völlig baff, als sie dafür aufkommen mussten - die "züchten" sicher so schnell nicht wieder.
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Er kann kommen wann er will. Du musst ihn ja nicht rein lassen ;) Wenn du keine Zeit oder Lust auf Besuch hast, bleibt er eben vor der Tür stehen. Pech.
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richtig. Jeder wird dafür Verständnis haben, wenn man zur Zeit anderweitig beschäftigt ist, ein Blick auf den Hund und sich verabschieden, fertig. Kann doch kein Problem sein?!
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Sehe ich auch so. :) Man kann ja verstehen, dass der Züchter sich nach dem Befinden erkundigen will. Nur muss er sich halt auch an gewisse Regeln halten.
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Also: Die Kontrollbesuche machen ja eigentlich im Interesse des Tierwohls überhaupt nur unangekündigt Sinn, ansonsten könnten Halter ja evtl. Missstände schnell beseitigen und ein solcher Besuch würde keinerlei Aufschluss über das Wohlergehen des Tieres geben. Reinlassen müsst ihr ihn natürlich nicht, sieht aber dann doof aus und könnte den Züchter auf dumme Gedanken bringen.
Gekauft wie gesehen ohne Gewährleistung heißt nur, dass ihr den Züchter nicht für später auftretende Krankheiten haftbar machen könnt und hat mit den Kontrollbesuchen nichts zu tun.
Drittens hast du völlig Recht, eine Auseinandersetzung mit einem zufällig anwesenden Dritten ist ganz sicher kein Grund, den Hund wieder zurück zu fordern.
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Hi,
Ich würde euch raten den Kontakt mit den Züchter nicht weiter aufrecht zu erhalten. Klar darf er zu euch fahren aber er hat keinerlei rechtlichen Anspruch auch rein gelassen zu werden. Auch ist es unverschämt dreist mit den Entzug eures Hundes zu drohen, ihr habt ihn gekauft, somit ist das euer Eigentum egal mit wen er sich streitet. Abgeschlossene Verträge sind auch nur solange gültig solange sie nicht gegen geltende Gesetze verstoßen, sollten bei euch Klauseln sein das er im Streitfall als auch ohne besuchsrecht den Hund holen kann so sind die rechtlich nicht haltbar also ungültig. Ihr habt schließlich ein Hund gekauft und nicht den Züchter 😄
Liebe Daniela, darauf kannst du wetten!
Allerdings bin ich geneigt zu sagen, dass man sich halt mit solchen Problemen rumschlagen muss, wenn man seinen Hund nicht bei einem seriösen FCI anerkannten Züchter kauft.
Wer beim Hundekauf geizen will, muss auch damit rechnen, dass sich da plötzlich Ärger auftut der sehr teuer werden kann, entweder beimTierarzt oder beim Rechtsanwalt.
Warum also nicht gleich den seriösen Weg wählen?
Was sonst noch so am Hund verbockt wurde kann man nur ahnen. Welche Probleme beim Hund selber daraus erwachsen ebenfalls.