Hundesteuer Befreiung?

4 Antworten

Hundesteuersatzung der Stadt Dinslaken

Steuerbefreiung auf Antrag - wenn die in Satzung beschriebenen Voraussetzungen zutreffen

§ 3 Steuerbefreiung (Hundesteuersatzung - Dinslaken)

(2) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde,

a) die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“, „GL“ oder „H“ besitzen.“

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da es wohl kein Assistenzhund ist - keine Befreiiung

möglich wäre noch eine Minderung auf 50%, falls Du Sozialgeld beziehst - siehe § 4 der Satzung

Wenn es nur ein Haustier ist, nein. Dazu müsste das schon ein Therapiehund / Assistenzhund / Blindenhund sein - und zwar ausgebildet und nachweisbar.

Zu sagen, der Hund tut dir gut, reicht für so was nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit Hunden aufgewachsen

Nein, natürlich nicht. Anders wäre es, wäre es ein ausgebildeter Assistenzhund.

Hi,

Wegen der Schwerbehinderung gibt es keine Ermäßigung , aber es kann sein das wenn du in Grundsicherung bist eine Vergünstigung bekommst