Hotel Rückerstattung bei Streik am Flughafen?
Hallo,
Ich habe am 17.02. einen Kurztrip nach Dänemark gebucht. Aufgrund der Streiks an vielen deutschen Flughäfen (soweit ich weiß hat das Bodenpersonal gestreikt) wurde mein Flug gestrichen - somit konnte ich auch die Übernachtung im Hotel in Dänemark nicht wahrnehmen. Kennt sich jemand aus, ob man hier Ansprüche geltend machen kann? Habe Flug und Hotel separat gebucht (das Flugticket wurde mir bereits erstattet, mir geht es jetzt rein um die Hotelkosten)
Kann man die Hotelkosten evtl. auch bei der Airline einreichen? Der Streik ging von der Gewerkschaft verdi aus..
Vielen Dank für eine Info, falls sich jemand auskennt..
4 Antworten
Ich glaube rechtlich geht da nix, weil das Hotel nichts dafür kann. Zumindest meine ich mal sowas gehört zu haben, dass die sich auch bei höherer Gewalt aus der Verantwortung ziehen.
Kannst ja mal bei der Fluglinie anfragen, ob du für die Umstände eine zusätzliche Entschädigung kriegst. Wird wahrscheinlich nur ein Rabatt auf zukünftige Flüge sein, aber das wäre ja auch was.
Viel Rätselraten ohne Konkretes. Die Fluglinie entschädigt für gar nix, weil auch sie nichts für den Streik kann. Und das Hotel hat damit auch nichts zu tun. Flugticket wird erstattet, Hotel nicht. Wie schon jemand schrieb, es gibt auch Tarife die man bis kurz vorher kostenlos stornieren kann.
Natürlich kannst du nichts reklamieren. Was kann das Hotel in Dänemark damit zu tun, dass in Deutschland nichts fliegt? Das ist nicht deren Veramtwortung. Pech gehabt.
Du hättest ja auch einen Zug nach Kopenhagen mehmen können, den gibt es und der ist auch nicht bestreikt worden.
Die Fluggesellschaft hat mit deinen Hotelkosten nichts zu tun. Die liegen allein in deinem Risikobereich. Du haettest ja auch eine stornierbare Rate waehlen koennen.