Hochzeit in Indien und Ehegatten-/Familienzusammenführungsvisum?

safur  02.02.2023, 21:43

wie lange seid ihr denn schon zusammen. Wie gut kennst du die indische Kultur.

SoniKr 
Beitragsersteller
 02.02.2023, 21:46

Seit fast 2 Jahren sind wir zusammen und ich bin eine Hindu, also kenne die Kultur sehr gut.

2 Antworten

Also, so eine wichtige frage stellt man direkt entwieder per Mail an die Konsulat in BRD oder Per Telefon erst mal,wer kann das den hier das alles richtig wissen.???

Jeder sagt was was evtl.ganz verkehrt sein kann,oder gehst du die Internet Web Seite von Indische Botschaft in BRD und fragst du alles schriftlich.

Stimmt das oder nicht ???.ALSO DEIN PLAN ist schon bewusst, du holst eine aus Indien hier her wegen ScHein Ehe???

SO einfach kannst du Ihm trotz deine EHE niemals nach BRD bringen ausser besucher Visum,und es wird schwerig das er Aufenthaltserlaubnis unbegrenzt haben kann,...

Frag das auch in Auswanderungsamt,die werden dir alles erzählen mach ein Termin,und höre lese alles von Beamter von Amt.

Es kann bis zu 3-4 Jahre dauern das er hier evtl.dauer leben kann,warum?

Wegen Deutschkenntnisse das muss einwandfrei sein,2-Er muss ein Beruf haben eine stelle in BRD und feste einkommen Nachweis, ,

das hat er auch nicht, mit eine einkommen, HAST DU EIN JOB EINKOMMEN? der kriegt keine dauer aufenthalt in BRD mit sicherheit nicht.SO SCHNELL GAR NICHT.

Das alles viel zu Kompliziert.

Das ist eine Ehe mit glaube ich mind.mit viel vereinbarungen.

Hast du ein arbeit ?NEIN Hast du ein Job?Nein,wenn alle beide Nein ist das hast nur schwerigkeiten,er kann nicht so schnell wie du denkst hier nach BRD kommen und mit dir zusammen leben,es wird dauern,,wenn du das nicht glaubst,,

MACH EIN TERMiN MIT AUSWANDERUNGSAMT.Schnell hierher bringen,nie im Leben.

Es gibt dafür die Gesetze,hol dir eine Anwalt der sagt dir das auch.

Das alles zus wie du geschrieben hast so schnell nicht möglich,zu viele tralala.

Klingt alles für mich nicht ganz Normal.( Alles ist sehr verwirrend und es scheint als ob mann nie aus einer "Long Distance Relationship" glücklich rauskommen kann )

hast du geschrieben,, das alles ist sehr weit weg von euch nach dem heiraten,,vor du ein Fehler beginnst, alles musst du in BRD zu den zuständige Amt bescheid geben,fragen.Die werden das alles erst prüfen.VG


DerCaveman  03.02.2023, 04:50
ALSO DEIN PLAN ist schon bewusst, du holst eine aus Indien hier her wegen ScHein Ehe???

Wie kommst du denn auf Scheinehe?

SO einfach kannst du Ihm trotz deine EHE niemals nach BRD bringen ausser besucher Visum ...

Besuchervisum ist hier das voellig falsche Visum und ein solches wird er wahrscheinlich auch gar nicht bekommen. Er braucht ein Visum zum Ehegattennachzug.

... es wird schwerig das er Aufenthaltserlaubnis unbegrenzt haben kann,...

Unbefristet wird er anfangs tatsaechlich nicht bekommen. Befristet aber schon. Unbefristet kommt dann spaeter. Einkommen und Sicherung des Lebensunterhalts spielen beim Ehegattennachzug zu einem/einer Deutschen in aller Regel keine Rolle.

2
Rentner1955  03.02.2023, 04:51
@DerCaveman

Einkommen spielt schon eine grosse Rolle,bist du dir da ganz sicher,wenn das so ist jeder kann jeden hier her bringen nur mit Ehe.Kann kann aber nicht wahr sein oder? ja kann sein, aber ein Link kann jeder holen,bei Behörden die scahe ist nicht so einfach denke ich mir,das klingt für mich Mysteriös des wegen

0
Rentner1955  03.02.2023, 04:58
@DerCaveman

wegen Schein Ehe frage war nur eine frage,ich sehe höre von vielen das weisst du auch so viele Deutsche Frauen bringen Männer aus alle Welt nach BRD,Von Afrika bis Filipin,oder gegenteil Nordafrikaner, und und.Des wegen die prüfen das auch ob das eine Schein Ehe sein kann.Zb wenn die das rauskriegen dann stornieren sie die erlaubnis.Passiert öfters,gegen 15-20.000 Euro bringt eine Deutsche Frau ein Mann nach BRD und das ist so.Das ist passiert,passiert noch und das wissen wir auch alle,Behörden auch

0
DerCaveman  03.02.2023, 05:03
@Rentner1955
Einkommen spielt schon eine grosse Rolle ...

Beim Ehegattennachzug zu einem/einer Deutschen im Normalfall eben nicht. Geregelt ist das im Aufenthaltsgesetz § 28 Abs. 1 Satz 3: "Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden."

Jetzt musst du nur noch nachlesen, welche Faelle die des Satzes 1 Nr. 1 sind und was in § 5 Abs. 1 Nr. 1 geregelt ist.

0