Hochhaus?

4 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt
 Wir sind keine Bewohner des Gebäudes, aber wir waren der Meinung, dass unser Aufenthalt niemanden beeinträchtigt hat.

Das spielt keine Rolle, da hier das Hausrecht zählt.
Somit will man euch nicht im Hause haben, das dürft Ihr somit nicht als persönliche "Hausieren" nutzen.

Können Sie uns bitte über unsere Rechte in dieser Angelegenheit informieren?

Das Haus nach Aufforderung (erfolgte bereits) verlassen und Fernbleiben wie es gewünscht wurde.

Das Haus hat einen Eigentümer, der entscheiden kann (Hausrecht), wer sich in seinem Haus aufhalten darf, und wer nicht.

Wenn ihr dort nicht wohnt, also keinen Mietvertrag für eine der Wohnungen habt, könnte das als Hausfriedensbruch angezeigt werden, wenn ihr euch dennoch dort aufhält.

Eine Rechtsberatung bekommt Ihr von einem Anwalt.

Wenn Ihr jedoch nicht dort wohnt, dürft Ihr Euch ohne Einverständnis des Hausbesitzers bzw. der Mieter nicht dort aufhalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.