hochbordradweg 1,5 m Abstand?
Hallo,
muss ich in so einer Situation innerorts 1,5 Meter Abstand halten?
danke
3 Antworten
Ja.
Es ist egal, ob der Radfahrer einen Schutzstreifen oder einen hingemalten Weg oder einen Weg mit Bordstein befährt.
So hab ich es zumindest gelesen. (keine Gewähr)
Jetzt googel ich das nochmal, wegen der anderen Antworten.
Ui - interessant.
Der Adfc schreibt:
"Anders ist es beim Radfahrstreifen: Er ist als Sonderweg für den Radverkehr kein Teil der Fahrbahn. Deshalb gilt § 5 Abs. 4 StVO nicht. Es gelten das allgemeine Rücksichtnahmegebot, das schon bis 1975 Grundlage für Mindestabstände von 1,5 bis 2 m war, sowie das Gefährdungsverbot nach § 1 Abs.
Überholabstand auf Schutzstreifen und Radfahrstreifen - ADFC"Für mich bedeutet das: Brauchst keinen Abstand einhalten, aber wenn doch etwas passiert, ist der Autofahrer trotzdem Schuld.
Liesmal das hier! Sehr interessant.
https://www.adfc.de/artikel/schutzstreifen-und-radfahrstreifen

Da sind wir schon Zwei.
Selbst Google hat mich mit den Suchergebnissen sehr verunsichert.
Gestern bin ich neben so einem HochbordRadweg gefahren und ein Kind eierte mit seinem Fahrrad darauf entlang.
Ich habe instinktiv gleich wesentlich mehr Abstand gehalten, als bei normalen Schutzstreifen notwendig wäre.
Ist ja auch klar. Bei meinem Glück fällt vielleicht das Kind knapp vor meinem Auto vom Radweg auf die Straße.
Wenn das Fahrrad auf der Straße wäre ja. So nein.
Nein. Es ist kein Bestandteil der Fahrbahn.
Bei radfahrstreifen muss ich als kfz Fahrer 1,5 m Abstand halten, obwohl sie nicht Bestandteil der Fahrbahn sind
Danke gut gedacht aber ich bin mir trotzdem nicht sicher