Warum darf man hier nicht überholen?

8 Antworten

Deine komplizierte Rechnung hat einen einfachen, aber entscheidenden Denkfehler!

Sprich die Differenz von Auto zu Fahrradfahrer beträgt 3,02m, was selbst ohne weitere Einflüsse miteinzuberechnen, genug Abstand bietet zu Überholen.

Und was ist mit dem Gegenverkehr?

Selbstverständlich darfst du kein Überholmanöver starten und hoffen das schon nichts vorne kommt.

Das heißt: Du musst bis nach der Kurve auf deiner Fahrbahn bleiben. Und dann ist der Abstand zu den Radfahrern eben nicht ausreichend.

Tipp: Sieh' dir die Fragen genau an!

Wenn so unmissverständlich gefragt wird wie hier:

Warum dürfen Sie hier nicht überholen?

Kannst du dich darauf verlassen, dass es sich auch um ein Überholverbot handelt. Es kommen gar keine Möglichkeit in Betracht, wie man die Radfahrer doch überholen kann.

Hier mal eine vernünftigere Rechnung:

mindestens 1m + 0,7m + mindestens 1,5m + 2,18m = mindestens 5,38m

Du hast schonmal den Meter, den Radfahrer ihrerseits zum Fahrbahnrand halten müssen völlig unterschlagen.

Dann hättest du weiterlesen sollen, als du das mit den 1,78m gegoogelt hast. Da steht nämlich anschließend noch:

Diese Maße spiegeln allerdings noch nicht die tatsächliche Breite der Autos wieder, da sie die Außenspiegel nicht miteinbeziehen. Rechnet man diese dazu, sind viele Autos heute breiter als 2 Meter. 

Und die muss man dazu rechnen, denn der Mindestseitenabstand zählt zw. dem äußerst linken Ende des Radfahrers und den Seitenspiegeln.

Darüber hinaus ist das ein Mindestseitenabstand. (Ich denke es ist klar, was daraus folgt.)

Und nochmal darüber hinaus, ist es sinnig/nötig einen Restsicherheitsabstand zu den links parkenden Autos einzuhalten. (Irgendwo hab ich mal ein Gerichtsurteil gelesen, dass besagt hat, dass 1m zu knapp war.)

Und dann werden diese 0,12 m die du mathematisch noch maximal zur Verfügung hast, dann doch ein „bisschen" zu eng.

Zumal in der Realität noch andere Unsicherheitsfaktoren zukommen. (Z.B. wer sagt, dass die Fahrbahnen überhaupt 5,5m betragen? Wer sagt, dass auf der anderen Seite keine Tür aufgeht, wenn man mit „0,12m" vorbeifährt.)


Dir kommt ein blauer LKW entgegen.

Überholen darf man nur, wenn kein Gegenverkehr kommt bzw. man sich darüber sicher sein kann. Vor einer Kurve überholt man nur in besonderen Fällen.

§ 5 Absatz 2 Satz 1 StVO:

Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.

§ 5 Absatz 3 Nr. 1 StVO:

Das Überholen ist unzulässig bei unklarer Verkehrslage.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Der Abstand zu den Radfahrern ist nicht der Grund sondern der Gegenverkehr, den Du nicht bemerkt hast!!

Merke: Wenn Du die Gegenfahrbahn nicht weit genug einsehen kannst, verbietet sich das Überholen von selbst.


Affenkoenig227 
Beitragsersteller
 16.06.2024, 19:39

Dass man aufgrund des Gegenverkehrs nicht überholt ist ja klar. Aber die Breite wäre Theoretisch völlig ausreichend. Hab ich auch auf dem Bild angekreuzt falls man sich die Frage überhaupt durchgelesen hat!!

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Affenkoenig227 
Beitragsersteller
 16.06.2024, 19:45
@bmke2012

Der Gegenverkehr ist laut der Frage nur ein Grund nicht zu überholen. Der andere Grund sei ja die Breite, die anscheinend zu gering wäre. Dass es dumm ist zu überholen ist ja klar du Blitzmerker, dass es aber an der Breite liegt nicht!

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bmke2012  16.06.2024, 19:53
@Affenkoenig227

... und Deine Rechnung ist falsch. Der durchschnittleiche PKW ist ca. 2,2m breit inklusive der Außenspiegel (werden gerne vergessen). Der Radfahrer braucht im Mittel ein Spurbreite von 2m (die Breite des Rades ist hier unerheblich). Bleiben von den 5.5m noch 1.3 m als Abstand. Gefordert sind 1.5m Abstand.

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Warum darf man hier nicht überholen?

Dir kommt auf dem Bild ein blauer LKW entgegen. Sobald du aus deiner Spur in den Gegenverkehr gelangst gefährdest du dich und andere. Wenn du aber überholen willst ohne auf die Gegenfahrbahn zu gelange reicht er Mindestabstand zu den Radfahrern nicht mehr aus.

Ja, die 2. mögliche Antwort ist etwas irreführend.


Vando  16.06.2024, 19:55
Ja, die 2. mögliche Antwort ist etwas irreführend.

Nichts für Ungut, aber das ist allenfalls für Leute, denen das räumliche Vorstellungsvermögen fehlt irreführend.

Wenn man sich erst mal die geometrischen Abstände und Maße klar gemacht hat, ist das völlig logisch.

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