Hobbes, Locke und Rousseau
Hallo erstmal, ich bin zurzeit dabei meine Facharbeit in Philosophie zu schreiben und infolge meiner Themenwahl "Philosophische Einflüsse in der Politschen Theorie" auf die politischen Ideen von Hobbes, Locke und Rousseau gestoßen. Vom Verständis her habe ich kein Problem, doch stellt sich mir die Frage, ob Locke und Rousseau von ihren "Vorgängern" Kenntnis hatten, d.h. ob Locke von Hobbes und Rousseau von Locke und Hobbes wusste. Eine Quelle zum Zitieren wäre nett. (;
4 Antworten
Die genannten Philosophen hatten Kenntnis von der Existenz dieser Vorgänger auf dem Gebiet der politischen Philosophie/Staatsphilosophie, die ja mit ihren Werken Berühmtheit erlangt hatten.
In welchem Ausmaß sie sich mit ihnen beschäftigt haben und Beeinflussungen vorkamen, ist damit noch nicht feststehend und eine vergleichende Untersuchung der Werke ein wichtiger Bestandteil zur Klärung.
Kenntnisse können grundsätzlich auch indirekt stattfinden, aufgrund ein paar verbreiteter Zitate und Inhaltswiedergaben in irgendwelchen anderen Darstellungen. Im Fall von Thomas Hobbes (1588 – 1679), John Locke (1632 - 1704) und Jean-Jacques Rousseau (1712 – 1778) hat es bemerkbar Einflüsse und Bezüge gegeben.
Ein ziemlich sicheres Anzeichen für eine Lektüre kann ein Wissen um den Besitz von Werken der älteren Philosophen in der eigenen Büchersammlung (Privatbibliothek) der jüngeren Philosophen sein.
Zum Herausfinden von Beziehungen sind aussichtsreiche Wege:
Lesen von Veröffentlichungen zur Wirkungsgeschichte/Rezeption
Durchforschen von Textausgaben und Kommentaren, mit Hilfe eines Registers (Personen)
Anmerkungen und erklärende Kommentare weisen möglicherweise auf Einflüsse und gedankliche Bezüge (auch, sich gegen Theorien, Ansätze, Ideen und Argumente zu wenden) bei einzelnen Stellen hin.
François Tricaud, Thomas Hobbes. Wirkungsgeschichte. In: Die Philosophie des 17. Jahrhunderts. Band 3: England. Erster Teilband. Völlig neubearbeitete Ausgabe. Herausgegeben von Jean-Pierre Schobinger. Basel : Schwabe, 1988 (Grundriß der Geschichte der Philosophie. Begründet von Friedrich Ueberweg ; Abteilung 4, Band 3.1), S. 160 – 177
S. 161(dazu, wie die Auseinandersetzung mit Thomas Hobbes schon von anderen geführt worden war und inzwischen abgeflaut, während Robert Filmer mit einem erst viele Jahre nach seinem Tod veröffentlichten Werk für John Locke ein Hauptgegner war):
„Und wenn ganze Kapitel von Lockes ‹Second treatise of government› (London 1689) gegen Hobbes geschrieben zu sein scheinen, dann trügt dieser Schein, denn Locke schrieb sehr wahrscheinlich gegen Filmer, und er las, wenigstens zur Zeit der Abfassung der beiden ‹Treatises› nicht viel in den Werken von Hobbes […].“
S. 168: „In Frankreich schenkte man in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts Locke mehr Aufmerksamkeit als Hobbes, der dennoch bald von Rousseau entdeckt wurde (wohl anlässlich seiner Lektüre von Pufendorfs ‹De jure naturae et gentium› 1672 […] in der 1706 in Amsterdam erschienenen Übersetzung von Jean-Barbeyac). Die Anspielungen des ‹Discours sur les sciences et les art› Paris 1750 auf die Formel «homo hominis lupus» und die «gefährlichen Träumereien» von Hobbes sind zwar Gemeingut, die keinen Beweis für die Lektüre der Hobbeschen Werke darstellen. Aber der ‹Discours sur l’originede l’inégalité› (Amsterdam 1755), der sich an mehreren Stellen über den Naturzustand und an einer Stelle über den Absolutismus explizit auf Hobbes bezieht, ist das Werkeines Mannes, der ‹De cive› studiert hat. Einer der Hauptvorwürfe von Rousseau gegenüber Hobbes lautet dahin, dass diese dem natürlichen Menschen Fehler zugeschreiben habe, welche die Folge des gesellschaftlichen Lebens seien. Der ‹Contrat social›(Amsterdam 1762) bleibt in seinen ausdrücklichen Anspielungen auf die Staatstheorie von Hobbes ziemlich ablehnend, doch hat Rousseau zu dieser Zeit mehrere Leitsätze von ihm übernommen, ohne in jedem Fall explit darauf hinzuweisen: die These, dass das Ziel des Gesellschaftsvertrages die Erhaltung der Individuen sei (II, 5), dass die souveräne Gewalt von jedem präexistenten Gesetz unabhängig sei (I, 9) und dass der Souverän im Hinblick auf jegliches Eigentum gewissermaßen ein «dominium eminens» behält (I, 9). Vielleicht ist Rousseaus Begriff des «volonté générale» von der Hobbeschen Konzeption des Vertrages, der «Atomisierung» und der Souveränität inspiriert. Jedenfalls lobt Rousseau Hobbes im Schlusskapitel (IV, 8) ausdrücklich dafür, dass er die zivile und religiöse Autorität in ein und derselben Hand zu vereinigen bestrebt war.“
Leider fehlt hier überall der LInk so dass ich es für nachschlagen kann
Manuscrit de Paris (Manuskript Paris):
„Mais si ce Chef préferant son intéret au nôtre est tbté de nous opprimer lui même en parlant toujours de nous deffendre, qui protegera l'Etat contre son Protecteur quna d il e deviendra le tyran, et qu’aurons nous gagné qu’un ennemi de plus, au quell il ne nous sera meme pas permis de résitter? N'est-ce pas, dit le sage Locke, comme si, pour garantuir une Basse cour du renard, on la mettoit sous la protection du Loup?”
Jean-Jacques Rousseau, Diskurs über die Ungleichheit : kritische Ausgabe des integralen Textes. Mit sämtlichen Fragmenten und ergänzenden Materialien nach den Originalausgaben und den Handschriften neu editiert, übersetzt und kommentiert von Heinrich Meier. 6. Auflage. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, 2008 (UTB ; Band 725), S. 409:
„Wie aber, wenn dieses Oberhaupt seinem eigenen Interesse den Vorzug vor dem unsrigen gibt und so in Versuchung kommt, uns seinerseits zu unterdrücken, während er stets davon spricht, uns zu verteidigen; wer wird den Staat vor seinem Beschützer beschützen, wenn dieser zum Tyrannen über ihn wird, und was werden wir dann gewonnen haben, außer einem zusätzlichen Feind, gegen den es uns nicht einmal gestattet sein wird, Widerstand zu leisten? Ist das nicht so, sagt der weise Locke, als ob man einen Hühnerhof, um ihn vor dem Fuchs zu schützen, der Obhut des Wolfes unterstellte?“
Jean-Jacques Rousseau, Diskurs über die Ungleichheit : kritische Ausgabe des integralen Textes. Mit sämtlichen Fragmenten und ergänzenden Materialien nach den Originalausgaben und den Handschriften neu editiert, übersetzt und kommentiert von Heinrich Meier. 6. Auflage. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, 2008 (UTB ; Band 725), S. 139 – 140:
„Hobbes hat nicht gesehen, daß dieselbe Ursache, welche die Wilden hindert, ihre Vernunft zu gebrauchen, wie es unsere Rechtsgelehrten behaupten, sie gleichzeitig hindert, ihre Fähigkeiten zu mißbrauchen, wie er selbst es behauptet;“
Jean-Jacques Rousseau, Discours sur l’origine et les fondements de l’inégalité parmi les homes I:
„Il y a d’ailleurs un autre principe que Hobbes n’a point aperçu et qui, ayant été donné à l’homme pour adoucir, en certaines circonstances, la férocité de son amour-propre, ou le désir de se conserver avant la naissance de cet amour (XV*), tempère l’ardeur qu’il a pour son bien-être par une répugnance innée à voir souffrir son semblable.”
Jean-Jacques Rousseau, Diskurs über die Ungleichheit : kritische Ausgabe des integralen Textes. Mit sämtlichen Fragmenten und ergänzenden Materialien nach den Originalausgaben und den Handschriften neu editiert, übersetzt und kommentiert von Heinrich Meier. 6. Auflage. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, 2008 (UTB ; Band 725), S. 141:
„Es gibt im übrigen noch ein anderes Prinzip, das Hobbbes nicht bemerkt hat und das – da es dem Menschen gegeben worden ist, um unter bestimmten Umständen seiner Eigenliebe oder das Verlangen nach Selbsterhaltung dieser Liebe (XV*) zu mildern –den Eifer, den er für sein Wohlbefinden hegt, durch einen angeborenen Widerwillen mäßigt, seinen Mitmenschen leiden zu sehen.“
Rousseau - Locke
Jean-Jacques Rousseau, Discours sur l’origine et les fondements de l’inégalité parmi les homes II:
„Car, selon l’axiome du sage Locke, il ne saurait y avoir d’injure, où il n’y a point de propriété.”
Jean-Jacques Rousseau, Diskurs über die Ungleichheit : kritische Ausgabe des integralen Textes. Mit sämtlichen Fragmenten und ergänzenden Materialien nach den Originalausgaben und den Handschriften neu editiert, übersetzt und kommentiert von Heinrich Meier. 6. Auflage. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, 2008 (UTB ; Band 725), S. 191:
„Denn nach dem Axiom des weisen Locke kann es kein Unrecht geben, wo es kein Eigentum gibt.“
Jean-Jacques Rousseau, Discours sur l’origine et les fondements de l’inégalité parmi les homes II:
„Quant à l’autorité paternelle dont plusieurs on fait dériver le gouvernement absolu et toute la société, sans recourir aux preuves contraires de Locke et de Sidney, il suffit de remarquer que rien au monde n’est plus éloigné de l’esprit féroce du despotisme que la douceur de cette autorité qui regarde plus à l’avantage de celui qui obéit qu’à l’utilité de celui qui commande;“
S. 233: „Was die väterliche Autorität anbelangt, von der manche die absolute Regierung und die ganze Gesellschaft hergeleitet haben, so genügt es – ohne auf die Gegenbeweise Lockes und Sidneys zurückzugreifen – zu bemerken, daß nichts auf der Welt vom grimmigen Geist des Despotismus weiter entfernt ist als die Milde jener Autorität, die mehr auf den Vorteil dessen sieht, der gehorcht, als auf den Nutzen dessen, der befiehlt;“
Jean-Jacques Rousseau, Discours sur l’origine et les fondements de l’inégalité parmi les homes, Note (Anmerkung) XII*:
„Je trouve dans le Gouvernement civil de Locke une objection qui me paraît trop spécieuse pour qu’il me soit permis de la dissimuler. „La fin de la société entre le Mâle et la Femelle", dit ce philosophe, „n’étant pas simplement de procréer, mais de continuer l’espèce, cette société doit durer, même après la procréation, du moins aussi longtemps qu’il est nécessaire pour la nourriture et la conservation des procréés, c’est-à-dire jusqu’à ce qu’ils soient capables de pourvoir eux-mêmes à leurs besoins. [...]""
Jean-Jacques Rousseau, Diskurs über die Ungleichheit : kritische Ausgabe des integralen Textes. Mit sämtlichen Fragmenten und ergänzenden Materialien nach den Originalausgaben und den Handschriften neu editiert, übersetzt und kommentiert von Heinrich Meier. 6. Auflage. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, 2008 (UTB ; Band 725), S. 351:
„Ich finde in der ‚Bürgerlichen Regierung‘ von Locke einen Einwand, der mir zu bestechend erscheint, als daß es mir erlaubt wäre, ihn zu verschweigen. „Da der Zweck der Gesellschaft zwischen Männchen und Weibchen“, sagt dieser Philosoph, „nicht bloß darin besteht zu zeugen, sondern die Art fortzusetzen, muß diese Gesellschaft - auch nach der Zeugung – wenigstens so lange dauern, wie es für die Ernährung und die Erhaltung der Gezeugten erforderlich ist, das heißt bis sie imstande sind, selbst für ihre Bedürfnisse zu sorgen. [...]“"
Jean-Jacques Rousseau, Du contrat social ou principes du droit politique IV 8 De la religion civile:
„De tous les auteurs chrétiens, le philosophe Hobbes est le seul qui ait bien vu le mal et le remède, qui ait osé proposer de réunir les deux têtes de l’aigle, et de tout ramener à l’unité politique, sans laquelle jamais État ni gouvernement ne sera bien constitué ; mais il a dû voir que l’esprit dominateur du christianisme était incompatible avec son système, et que l’intérêt du prêtre serait toujours plus fort que celui de l’État. Ce n’est pas tant ce qu’il y a d’horrible et de faux dans sa politique, que ce qu’il y a de juste et de vrai, qui l’a rendue odieuse.”
Jean-Jacques Rousseau, Politische Schriften. Übersetzung und Einführung Ludwig Schmidts. 2 . unveränderte Auflage. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, 1995 (UTB für Wissenschaft: Unitaschenbücher ; Band 667), S. 20:
„Unter allem christlichen Autoren ist der Philosoph Hobbes der einzige, der das Übel und sene Heilmittel erkannt hatte; der es gewagt hatte, die beiden Köpfe des Adlers zu vereinen und alles auf eine politische Einheit zurückzuführen, ohne die weder der Staat noch die Regierung lebensfähig sind. Er mußte aber einsehen, daß die Herrschsucht des Christentums mit seinem System unvereinbar ist und daß der Anspruch des Priesters immer stärker ist als der des Staates. Nicht so sehr das Schreckliche und Falsche in seiner Politik [Hobbes] hat sie verhaßt gemacht, als vielmehr das, was an Gutem und wahren in ihr ist.“
S. 206 Anm. 82 wird aus einem Brief an Voltaire (18. August 1756) zitiert, in dem Rousseau für die Freiheit des Gewissens eintritt: „Jede menschliche Regierung muß sich naturgemäß auf die bürgerlichen Pflichten beschränken, und was auch er Sophist Hobbes gesagt hat, wenn ein Mensch dem Staat gut dient, dann braucht er keinem Menschen Rechenschaft darüber abzulegen, wie er Gott dient.“
Jean-Jacques Rousseau, Discours sur l’origine et les fondements de l’inégalité parmi les homes I:
„Hobbes prétend que l'homme est naturellement intrépide, et ne cherche qu'à attaquer, et combattre.”
Jean-Jacques Rousseau, Diskurs über die Ungleichheit : kritische Ausgabe des integralen Textes. Mit sämtlichen Fragmenten und ergänzenden Materialien nach den Originalausgaben und den Handschriften neu editiert, übersetzt und kommentiert von Heinrich Meier. 6. Auflage. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, 2008 (UTB ; Band 725), S. 83:
„Hobbes behauptet, daß der Mensch von Natur aus unerschrocken sei und nur anzugreifen und zu kämpfen suche.“
Jean-Jacques Rousseau, Discours sur l’origine et les fondements de l’inégalité parmi les homes I:
„N’allons pas surtout conclure avec Hobbes que pour n’avoir aucune idée de la bonté, l’homme soit naturellement méchant, qu’il soit vicieux parce qu’il ne connaît pas la vertu, qu’il refuse toujours à ses semblables des services qu’il ne croit pas leur devoir, ni qu’en vertu du droit qu’il s’attribue avec raison aux choses dont il a besoin, il s’imagine follement être le seul propriétaire de tout l’univers. Hobbes a très bien vu le défaut de toutes les définitions modernes du droit naturel : mais les conséquences qu’il tire de la sienne montrent qu’il la prend dans un sens qui n’est pas moins faux.“
Jean-Jacques Rousseau, Diskurs über die Ungleichheit : kritische Ausgabe des integralen Textes. Mit sämtlichen Fragmenten und ergänzenden Materialien nach den Originalausgaben und den Handschriften neu editiert, übersetzt und kommentiert von Heinrich Meier. 6. Auflage. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, 2008 (UTB ; Band 725), S. 137:
„Schließen wir vor allem nicht mit Hobbes, daß der Mensch, weil er keine Vorstellung von Güte hat, von Natur aus bösartig sei; daß er lasterhaft sei, da er die Tugend nicht kennt; daß er seinen Mitmenschen Dienste, die ihnen nicht zu schulden glaubt, stets verweigere; noch, daß er sich, vermöge des Rechts, welches er sich mit Grund in bezug auf die Dinge beilegt, derer er bedarf, törichterweise einbildet, der alleinige Eigentümer zu sein. Hobbes hat den Fehler aller modernen Definitionen des Naturrechts sehr gut gesehen, aber die Folgerungen, die er aus seiner eigenen Definition zieht, zeigen, daß er sie in einem Sinn versteht, der nicht minder falsch ist.“
Jean-Jacques Rousseau, Discours sur l’origine et les fondements de l’inégalité parmi les homes I:
„Hobbes n’a pas vu que la même cause qui empêche les sauvages d’user de leur raison, comme le prétendent nos jurisconsultes, les empêche en même temps d’abuser de leurs facultés, comme il le prétend lui-même;“
Reinhard Brandt, John Locke. Wirkungsgeschichte. In: Die Philosophie des 17. Jahrhunderts. Band 3: England. Zweiter Teilband. Völlig neubearbeite Ausgabe. Herausgegeben von Jean-Pierre Schobinger. Basel : Schwabe, 1988 (Grundriß der Geschichte der Philosophie. Begründet von Friedrich Ueberweg ; Abteilung 4, Band 3.2), S. 693 – 713
S. 705: „Rousseau wurde von Locke auf dem Gebiet der Pädagogik […] und der politischen Philosophie […] beeinflusst […]. Rousseau liest den ‹Essay› in der Übersetzung von Pierre Coste […] in Charmettes.“
S. 706: „Der ‹Second treatise› hat Rousseau in der David Mazel zugeschriebenen Übersetzung […] gelesen […]. Im ‹Discours sur l’origine de l’inégalité armi les hommes› (1755) und im Enzyklopädie-Artikel ‹Discours sur l’economie politique› (1755) folgt Rousseau der von Locke entwickelten Theorie über die Entwicklung des Eigentums, über die Relevanz der Grundrechte von Frieden, Freiheit und Leben und über das Recht des Volkes, seine Zustimmung zu den Steuern zu geben […]. Ob diese Ideen im ‹Contrat social› (1762) erhalten bleiben oder ob Rousseau von Locke abrückt und sich gegen ihn stellt, ist eine umstrittene Frage der Rousseau-Forschung […]. Bei der Darstellung der Genese der Idee des Eigentums im ‹Emile› orientiert sich Rousseau an der Arbeitstheorie von Locke ‹Second treatise, Kap. 5›, im ‹Contrat social› (I, 9) wird die Vorstellung, dass die Arbeit Eigentum begründet, dahingehend modifiziert, dass sie im Naturzustand als ewiges Zeichen (signe) es Eigentums dient.“
John Locke nennt in seinem staatsphilosophischen Hauptwerk „Two Treatises of Government“ („Zwei Abhandlungen über die Regierung“) Thomas Hobbes nicht ausdrücklich. Dies schließt aber Kenntnis und Bezüge nicht aus.
Jean-Jacques Rousseau weist auch ausdrücklich auf die Vorgänger hin.
Rousseau -Hobbes
Jean-Jacques Rousseau, Du contrat social ou principes du droit politique I 1Des premières sociétés:
„Il est donc douteux, selon Grotius, si le genre humain appartient à une centaine d'hommes, ou si cette centaine d'hommes appartient au genre humain : et il paraît dans tout son livre pencher pour le pre-mier avis. C'est aussi le sentiment de Hobbes. Ainsi, voilà l'espèce humaine divisée en troupeaux de bétail, dont chacun a son chef, qui le garde pour le dévorer.
Comme un pâtre est d'une nature supérieure à celle de son troupeau, les pasteurs d'hommes, qui sont leurs chefs, sont aussi d'une nature supérieure à celle de leurs peuples. Ainsi raisonnait, au rap- port de Philon, l'empereur Caligula, concluant assez bien de cette analogie que les rois étaient des dieux, ou que les peuples étaient des bêtes.
Le raisonnement de ce Caligula revient à celui de Hobbes et de Grotius.”
Jean-Jacques Rousseau, Politische Schriften. Übersetzung und Einführung Ludwig Schmidts. 2 . unveränderte Auflage. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, 1995 (UTB für Wissenschaft: Unitaschenbücher ; Band 667), S. 63 – 64:
„Nach Grotius ist es also zweifelhaft, ob das Menschengeschlecht diesen hundert Menschen gehört, oder on diese Hundert Menschen dem Menschengeschlecht gehören: in seinem Buch scheint er der ersten Ansicht zuzuneigen. Das ist auch Hobbes Meinung. Die ganze Menschengattung ist also, wie das Vieh, in Herden aufgeteilt; jede hat ihren Führer, der sie bis zum späteren Verzehr beschützt.
Wie der Hirt höherer Natur ist als seine Herde, so sind auch die Menschenhirten, ihre Führer, von einer höheren Natur als ihre Völker. Das war nach dem Bericht von Philon die Ansicht des Kaisers Caligula. Er folgerte also ziemlich richtig, daß die Könige entweder Götter seien, oder die Völker Tiere.
Caligulas Beweisführung deckt sich mit der von Hobbes und Grotius.“
Pierre Gassendi (1592- 1655) - Hobbes (1588-1679) - Locke (1632-1704) - Rousseau (1712-1778) Pierre Gassendi hat Epikur komplett übersetzt und eine materialistische, empiristische Philosophie grundgelegt. Mit ihm haben Epikureismus und eine empiristische Philosophie als Kontrast zum Rationalismus vor allem in Frankreich und England Fuß gefasst. Im Epikureismus ist ja bereits die Grundidee einer gesellschaftlichen Vertragstheorie enthalten. Daran knüpfen Hobbes, Locke und Rousseau an. Angesichts der staatlich und kirchlich geförderten Dominanz des Rationalismus, teils auch der Unterdrückung materialistischer, empirischer Philosophie, kann man davon ausgehen, dass man sich untereinander mit den Werken anderer Gleichgesinnter vertraut gemacht hat, auch, um deren Ideen fortzuentwickeln. Locke war in Frankreich. Ob er dabei Rousseau persönlich begegnet ist, konnte ich nicht finden.
Vielen Dank für diese verständliche Zusammenfassung der damaligen Zustände. Ein Zusammentreffen, bzw. eine Beeinflussung ist natürlich wahrscheinlich, doch noch immer unbestätigt. Trotzdem nochmal vielen lieben Dank, ich weiß die verrichtete Arbeit sehr zu schätzen. (:
Das ist eine Interessante Frage, sicherlich. Jedoch frage ich mich: ist das für die Interpretation des Werks relevant? Wenn kein direkter Bezug genommen wird: Was sollen diese Erkenntnisse bringen? Sagen wir mal so: unwahrscheinlich ist das nicht, aber es ist ganz einfach nicht direkt überprüfbar. Hast du alles von Habermas gelesen? Von Charles Taylor? Von Richard Rorty? Aus den letzten 200 Jahren? Wie zeichnest du deine Studien auf?
--> Schau mal im Gesamtwerk der Autoren nach, ob da Bezüge zu finden sind (Bibliothek). Die Arbeit will ich dir nicht abnehmen ;)
Um die erste Frage direkt zu beantworten: Nein, ich denke nicht. Es war mir einfach ein persönliches Anliegen. Und ich ich glaube auch, dass hier der Begriff der Facharbeit ein wenig überschätzt wird, meine Abhandlung ersetzt lediglich eine einzelne Klausur. (; Aber trotzdem vielen Dank für die zahlreichen Verweise, grade Habermas scheint ja eine unerschöpfliche Quelle zu sein, wir fangen grade an ihn im Unterricht zu behandeln.
Oh, das waren nur Beispiele für neuere Autoren. Viel Erfolg in der Bibliothek. Zum durchlesen empfehle ich von den drei genannten Charles Taylors "Ethik der Authentizität".
Einen Hinweis findest du hier:
Gib bei Google books ein: "Studium Integrale" und schau mal unter anderem auf Seite 65.
- Absatz
Mir wird angezeigt, dass die Seiten 44 bis 88 in der Vorschau nicht angezeigt werden. Aber trotzdem vielen lieben Dank.
Klasse, danach hatte ich gesucht !!