Hobbes und Rousseau

2 Antworten

Die Abgrenzung betrifft mehrere Bereiche:

1) Menschenbild/Anthropologie:

- Wie gut oder schlecht ist der Mensch?

Nach Thomas Hobbes (Hauptwerk: Leviathan) prägen Misstrauen und Ruhmsucht das Verhalten. Leidenschaften, Gier und rationale Vorsorge lassen dabei ein aggressives Verhalten nach der Überzeugung vom Thomas Hobbes erforderlich werden. Die Menschen müssen um ihr Leben fürchten, wünschen aber persönliche Sicherheit. Menschen sind deswegen schon aus Misstrauen genötigt, sich so zu verhalten, als ob die anderen aggressiv und ungerecht wären. Alle sind aus Gründen der Selbsterhaltung genötigt, Gewalt und List, die Raubsucht wilder Tiere, zu Hilfe zu nehmen. Es herrscht Krieg aller gegen alle (bellum omnium in omnes).Der Mensch ist nach Thomas Hobbes nicht ausschließlich schlecht/böse, aber diese Seite wird zur grundlegenden bei Konstruktion des Staates.

Nach Rousseau hat der Mensch im Naturzustand ursprünglich eine natürliche Güte, eine Unschuld (weder moralisch gut noch moralisch schlecht). Am Anfang seines Werkes „Émile, ou De l’éducation“ („Emile oder über die Erziehung“) steht: „Alles ist gut, was aus den Händen des Schöpfers kommt; alles entartet unter den Händen des Menschen.“Rousseau schreibt in „Discours sur l'origine et les fondements de l'inégalité parmi les hommes“ („Diskurs über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen“): „Die Menschen sind böse; eine traurige und fortdauernde Erfahrung erübrigt den Beweis; jedoch, der Mensch ist von Natur aus gut, ich glaube, es nachgewiesen zu haben;“

In einem Urzustand/Naturzustand habe der Mensch neben der Selbstliebe die Fähigkeit zu Mitleid und Güte (Moral sei ihm noch unbekannt). Später sei es zu sozialer Ungleichheit, individuellem Eigentum, Arbeitsteilung und einem Gegensatz Arme - Reiche gekommen, was Selbstsucht, Macht, Unterdrückung und Kampf aller gegen alle mit sich brachte. Aufgabe des Staates ist, in einem Gemeinschaftwillen dies im Zaum zu halten.

- Unterscheidung Rousseaus zwischen Eigenliebe und Selbstliebe:

Das Moralische entstehe gesellschaftlich. Hobbes verwechsle die unter gesellschaftlichen Verhältnissen existierende Eigenliebe (amour propre) mit dem natürlichen Selbsterhaltungstrieb (amour de soi), dem im Naturzustand das Gefühl des Widerwillens beim Anblick von fremden Leiden zur Seite tritt

Discours sur l’origine et les fondements de l’inégalité parmi les hommes  „Man darf die Eigenliebe nicht mit der Selbstliebe vermengen: diese beiden Leidenschaften sind durch ihre Natur und durch ihre Wirkungen voneinander verschieden. Die Selbstliebe ist eine natürliche Empfindung, die jedes Lebewesen dazu bringt, auf seine Erhaltung zu achten, und die im Menschen, bei dem sie von der Vernunft gelenkt und vom Mitleid eingeschränkt wird, Menschlichkeit und Tugend hervorbringt. Die Eigenliebe ist nur ein relatives, künstliches, in der Gesellschaft entstandenes Gefühl, das jeden einzelnen dazu verführt, mehr Wesens von sich zu machen als von jedem anderen, das die Menschen zu allen Übeln anstiftet, die sie sich gegenseitig antun, und sie ist die wahre Quelle, aus der die Ehre entspringt.“

2) Staatsphilosophie:

- grundsätzliche Gleichheit

Bei Hobbes bezieht sich eine grundsätzliche Gleichheit nur darauf, daß jeder den anderen umbringen kann. Rousseau bezieht beim Thema Gleichheit wirtschaftlich und soziale Gesichtspunkte ein. Die Reichen hätten in den tatsächlichen Verhältnissen die Macht gehabt, den Vertrag gemäß ihren Interessen zu etablieren. Die Menschen hätten ihre Unabhängigkeit von der Natur, die in ihrer Fähigkeit zur Selbstvervollkommnung liegt, falsch genutzt, Mitleid und Selbstliebe unterdrückt, und sich zunehmend voneinander abhängig gemacht. Durch Geschicklichkeit und Beredsamkeit sei das Privateigentum zur gesellschaftlichen Einrichtung geworden, die Herrschaft der Reichen hätte sich ausgeweitet, die Verpflichtungen der Armen vergrößert, bis die vorherrschenden Beziehungen zwischen den Menschen in der Gesellschaft sich in solche von Herren und Sklaven wandelten.

Rousseau wendet sich gegen gesellschaftlich bedingte Ungleichheit. Das Eigentum (dessen Entstehung Rousseau für unausweichlich hält und auch nicht schlichtweg abschaffen will) sei in der Gesellschaft eine Quelle der Ungleichheit. Gewaltsamkeiten der Reich und Plünderungen der Armen hätten die Menschen geizig, boshaft und ehrsüchtig gemacht


Albrecht  04.04.2011, 01:02

Bücher in Bibliotheken über Rousseau und Hobbes können bei der Frage helfen, z. B.:

Dieter Sturma, Jean-Jacques Rousseau. Original-Ausgabe. München : Beck, 2001 (Beck'sche Reihe : Denker ; 549), besonders S. 54 – 71, S. 103- 116 und S. 138 - 160

Francis Cheneval, Jean-Jacques Rousseau. In: Frankreich (Grundriss der Geschichte der Philosophie. Begründet von Friedrich Ueberweg. Völlig neu bearbeitete Ausgabe. Herausgegeben von Helmut Holzhey. Die Philosophie des 18. Jahrhunderts – Band 2/2). Herausgeben von Johannes Rohbeck und Helmut Holzhey. Basel : Schwabe, 2008, besonders S. 629. S. 631, S. 653 und S. 658 – 667

Bernard Willms, Thomas Hobbes : das Reich des Leviathan. München : Zürich : Piper, 1987, S.125 – 152

Herfried Münkler, Thomas Hobbes. Frankfurt/Main; New York : Campus Verlag, 1993 (Campus Einführungen ; Band 1968), S. 80 – 137

François Tricaud, Thomas Hobbes, Doxographie. In: Die Philosophie des 17. Jahrhunderts. Band 3: England. Erster Teilband. Völlig neubearbeite Ausgabe. Herausgegeben von Jean-Pierre Schobinger. Basel : Schwabe, 1988 (Grundriß der Geschichte der Philosophie. Begründet von Friedrich Ueberweg ; Abteilung 4, Band 3.1), S. 145 – 160

Otfried Höffe, Thomas Hobbes. Original-Ausgabe. München : Beck, 2010 (Beck'sche Reihe ; 580), S. 112 – 174

Albrecht  04.04.2011, 01:02

- Art des Gesellschaftvertrages:

Bei Hobbes ist der Gesellschaftvertrag ein Unterwerfungsvertrag unter einen Souverän.

Rousseau wirft in seinem Werk „Du contrat social ou principes du droit politique“ („Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechtes) Hobbes vor, die bestehenden Herrschafts- und Gesellschaftsverhältnisse als natürlich zu bezeichnen und  damit das Machwerk der Menschen in die Natur zu projizieren, um es zu rechtfertigen, Die Unterwerfung unter einen Herrscher begründe nicht ein Volk, sondern eine Ansammlung von Untertanen, die auseinanderfallen, sobald der Herrscher nicht mehr da ist.

Bei Rousseau ist die Gründung einstimmig. Der Gesellschaftsvertrag kann zwar vom Souverän geändert oder aufgelöst werden, aber die Souveränität des Volkes nicht veräußert werden.

- keine Hierarchie Souverän – Untertan

Bei  Rousseau besteht Volkssouveränität. Eine Interessenvertretung durch einen Souverän garantiere weder materielle Subsistenz (Bestand/Versorgung) noch Sicherheit.

Der wohl wichtigste Unterschied ist das Menschenbild, dass beide vertreten:

  • Für Rousseau ist der ursprüngliche Mensch frei und gut und deshalb bedarf es im Idealfall keiner ordnenden Macht
  • Für Hobbes ist der ursprüngliche Mensch ein zauderndes, ängstliches aber auch ruhmhüchtiges Wesen und deshalb ist für ihn der Absolutismus die beste Staatsform, weil nach seiner Auffassung nur eine einzige, völlig unabhängige also absolute Instanz Ordnung ins Chaos bringen kann

Das ist natürlich sehr überspitzt dargestellt. Aber bei den beiden wäre es einfacher, die Gemeinsamkeiten darzustellen. Da sie von völlig verschiedenen Vorraussetzungen ausgehen, bliebe da nicht viel zu schreiben :)