Hallo kann ich mein ferngesteuertes Auto im Müller zurück geben den hab ich Anfang Mai gekauft aber hat Mängel und ich möchte den nicht mehr geht das?

5 Antworten

Anfang Mai sind 2 Monate, das Reklamationsrecht läuft standardmäßig über 2 Jahre (in gewissen Fällen länger).
Du hast also das Recht den Artikel zu reklamieren.
Ab 6 Monate nach dem Kauf müsstest Du beweisen, dass der Mangel nicht von Dir verursacht wurde, das trifft auf Deinen Kauf aber nicht zu.

Generell hast Du ersteinmal nur das Recht auch Behebung des Fehlers. Erst nach zwei Reparaturversuchen und weiterhin auftretenden Mängeln hast Du das Recht auf eine neue Ware (Umtausch) oder kannst vom Kauf zurücktreten (Geld zurück).
Gehst Du also für den Umtausch in den Laden und der Verkäufer zeigt dir meinetwegen den Stellschalter, wo man die Grundlenkung des Autos ändern kann und es fährt daraufhin auch richtig, zählt das als behobener Mangel. Ein Recht auf einen Umtausch hast Du dann (noch) nicht.

Generell tauschen viele Läden die Artikel aber schon gleich um und überspringen die Reparaturversuche. Einerseits aus Kulanz dem Kunden gegenüber, andererseits weil eine Behebung mehr Kosten verursachen würde.

Du musst allerdings beweisen können, dass du den Artikel bei dem Händler (in Deinem Fall bei Müller) auch tatsächlich gekauft hast. Das kannst Du am einfachsten mit dem Kassenbeleg machen, dieser ist aber keineswegs Pflicht für einen Umtausch, auch wenn das von sehr vielen geglaubt wird.
Als Beweis reicht auch eine Person aus, also irgendwer, der bezeugen kann, dass Du den Artikel dort gekauft hast.
Kassenbelege werden daher gerne von Läden genommen bzw. schon nahezu verlangt, weil dort alle nötigen Daten schriftlich vorhanden sind. Artikel, Preis und Datum des Kaufes. Es gibt in den Punkten also keine Streitmöglichkeiten mehr.
Aber wie gesagt, Pflicht ist ein Kassenbeleg keineswegs.

Wenn du das Auto selbst "kaputt" gemacht hast, kannst du es nicht mehr zurück geben. Wenn allerdings diese Mängel wegen technischer Fehler mit der Zeit da waren oder schon von Anfang an, hast du ein Umtauschrecht. Ansonsten musst du mal gucken, wie lange man bei diesem Laden umtauschen darf, aber eigentlich glaube ich nicht, dass das länger als ein Monat ist.


apophis  05.07.2016, 09:09

Die Länge des Reklamationsrechts können die Läden nicht entscheiden, es ist gesetzlich geregelt, daran müssen sich also alle Läden halten. Standardmäßig gilt dieses 2 Jahre lang, bei Ausnahmen länger.

Das einzige was Läden/Anbieter machen dürfen ist die Frist zu verlängern, also die selben oder ähnliche Regelungen, ohne gesetzliche Pflicht, freiwillig länger fortführen.
Meistens kennt man soetwas als Garantie.

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Droconos 
Beitragsersteller
 05.07.2016, 08:07

Nee der Mangel war schon von anfang an dan hab ich die lust dran verloren weil es lenkt dahin wo es hin will nicht wo ich hin will und hab es von müller markt gekauft 

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Wegen der Mängel kannst du es zur Reparatur oder zum Austausch zurückbringen. Wegen Nichtgefallens kommt es auf die Kulanz des Händlers an.

Was hat das Teil gekostet? Hast Du den Kassenbon noch?


Droconos 
Beitragsersteller
 05.07.2016, 08:21

Es hatte 45 euro gekostet und ja hab ich noch habe es bei müller gekauft un der mangel war von anfang an habe dan die lust dran verloren 

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Alsterstern  05.07.2016, 08:22
@Droconos

Wenn Du den Kassenbon nicht mehr hast, ist es Pech. Ohne kann man es nicht umtauschen. Das hättest Du ja auch gleich machen können, wenn es von Anfang an nicht funktioniert hat.

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apophis  05.07.2016, 08:31
@Alsterstern

Er schreibt doch, dass er den Kassenbeleg noch hat.

Ausserdem ist es ein weit verbreiteter Irrtum, dass man ohne Kassenbeleg nicht zurückgeben könne.
Die Wahrheit ist, dass Du nur einen Beweis dafür brauchst, dass Du den Artikel auch tatsächlich bei diesem Anbieter gekauft hast.
Ein Zeuge reicht da schon, ich meine gehört zu haben, dass es schon ausreichen kann, wenn der Laden diesen Artikel standardgemäß anbietet.
Ein Kassenbeleg wird von den Läden daher bevorzugt bzw. eher gefordert, weil dieser den Kauf eindeutig und schriftlich belegt. Ware, Preis und Datum sind auf dem Beleg enthalten, so gibt es keine Streitpunkte.

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Alsterstern  05.07.2016, 08:34
@apophis

WO steht das mit dem Kassenbon? Wenn Du alles so genau weißt, warum antwortest DU dann nicht auf die Frage?! Ich finde, es ist eine Unsitte andere zu kommentieren. BEANTWORTE diese Frage ganz normal und gut ist.   

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apophis  05.07.2016, 08:49
@Alsterstern

Ohh, entschuldige, dass ich den Herren korrigiert habe.
Was'n mir Dir los?

Die Kommentarfunktion ist ein wichtiger Bestandteil dieses Forums und für das richtigstellen falscher Antworten, nachbessern oder ergänzen unabdingbar.

Aber mal ehrlich, was ist der Grund für Deine Aufregung?

Weil Du statt "noch" "nicht" gelesen und falsch darauf reagiert hast?
Meine Güte, das passiert halt, andauernd und jeden. Aber genau deswegen habe ich es ja korrigiert.

Oder weil Du das mit dem Kassenbeleg nicht wusstest, daher falsch geantwortet hast und Dich durch meine Korrektur entblößt fühlst?
Falls dem so ist sorry, aber dann bist Du hier ein bisschen falsch. Jeder kann nur das wiedergeben, was er weiss und jeder wird von irgendwem mal korrigiert oder ergänzt, der sich besser in diesem Thema auskennt.
Man selbst lernt dadurch mehr dazu, es gibt keinerlei Anlass wegen soetwas stinkig zu sein.

Was den Kassenbeleg angeht, Du fragst wo das stehe.
Ich gebe die Frage mal zurück an Dich und frage: Wo steht, dass ein Kassenbeleg für einen Umtausch zwingend notwendig ist?
Im Gesetz dazu wird ein Kassenbeleg nie erwähnt. Es ist nur von einem Beweis die Rede.

Achja, und geantwortet hätte ich schon längst, allerdings halte ich es für wichtiger zuerst falsche Aussagen richtig zu stellen, damit der Fragesteller keine Falschinformationen bekommt. :)

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Nein, Umtauschfrist läääääängst vorbei. Außerdem wenn es beschädigt ist, nehmen die es nicht zurück.


apophis  05.07.2016, 08:39

Ähm...Falsch und noch falscher.

Die Umtauschfrist bzw. das Reklamationsrecht gilt 2 Jahre lang. Anfang Mai sind gerademal zwei Monate. Während der ersten 6 Monate bist Du auch nicht in der Beweispflicht, dass der Mangel nicht von Dir stammt.

Und gerade weil es beschädigt ist, müssen sie es zurücknehmen bzw. reparieren oder ersetzen.
Der zustandegekommene Kaufvertrag behandelt eine einwandfreie Ware, sprich ohne Mängel. Der Käufer hat das Recht diese mangellose Ware zu erhalten.

Je nach Zumutbarkeit hat der Käufer allerdings ersteinmal nur das Recht auf Nachbesserung, sprich einer Behebung des Mangels. Sind nach zwei Reparaturen immernoch Mängel vorhanden, hat der Käufer das Recht auf eine neue Ware oder kann vom Kauf zurücktreten.
Viele Läden überspringen die Reparaturversuche aus Kulanz bzw. weil dieses einfach teurer wäre.

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