Hilfe beim Auszug?

2 Antworten

Das Kindergeld stände DIR beim Auszug zu- aber weitere finanzielle Zuwendungen ( öffentliche)wirst Du wohl nicht in Anspruch nehmen können, da es dafür - ausser deiner eigenen Befindlichkeit keinen Grund gibt, öffentliche Mittel fließen zu lassen. Ob Du Anspruch auf das Füllhorn " Bürgergeld" hast- kann ich nicht beurteilen.Beim Studium wäre noch Bafög beantragen ne Möglichkeit- plus Nebenjob..

Kannst Dir Hilfe beim Jugendamt holen, oder selbst 1 WG Zimmer finden (schwierig aber nicht unmöglich)