Hey hab eine frage zu meinem Lohn?
Also ich hab 27.10 bei der Deutschen Post angefangen und laut Vertrag bekomme ich es immer am 15.
Meine Frage lautet ob ich es am 15.11 oder am 15.12 bekomme?
Falls es am 15.12 erst überwiesen wird, würde ich 1,5x meines Gehaltes bekommen oder?
Mfg
5 Antworten
Ich bin mir nicht 100-prozentig sicher. Aber ich meine, bei der Post wird am 15. für den laufenden Monat bezahlt. Das habe ich mal von einem Bekannten, der bei der Post arbeitet, so gehört.
Das soll heißen, dass man quasi einen halben Monat im voraus den Lohn bekommt.
Du bekommst also am 15.11. den Lohn vom 27.10. bis 31.10. und den Lohn für den gesamten November. Am 15.12. bekommst Du dann den Lohn vom gesamten Dezember usw.
Ok. Ich konnte jetzt meine Antwort nur auf meinen Bekannten beziehen, der seinen Lohn so bekommt.
Das kommt auf die Dauer deines Arbeitsvertrags an
Laut MTV DPAG (Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Deutschen Post AG) häng das davon ab, ob dein Arbeitsvertrag kürzer läuft als drei Monate (z. B. 27.10 - 24.01) dann bekommst du deinen Lohn am 15. des Folgemonats (Stundenlöhner)
also den Lohn für alle Tage im Oktober am 15. November
Läuft dein Vertrag 3 Monate oder länger als 3 Monate (z. B. 27.10 - 27.01 = 3 Monate und 1 Tag) oder ist gar unbefristet, dann bekommst du deinen Lohn am 15. des laufenden Monats. (Monatslöhner)
Den Lohn für die ersten Tage im Oktober wirst du trotzdem erst am 15.11 erhalten. An diesem Tag bekämst du aber auch deinen Lohn für den ganzen November.
Wenn du durch eine Vertragsverlängerung diesen Status wechselst, also wenn durch die Vertragsverlängerung deine Beschäftigungsdauer die 3 Monat übersteigt und dies vorher nicht getan hat, dann bekommst du am nächsten Zahltag ein doppeltes Gehalt (alle Stunden des Vormonats und den Monatslohn für den laufenden Monat)
Bleibt noch anzumerken: Als Stundenlöhner wirst du für die Genaue erbrachte Stundenzahl vergütet als Monatslöhner hast du ein pauschalisiertes Monatsgehalt - erhältst als für den Februar das gleiche Geld wie für den März
Eigentlich schon. Es kommt darauf an, wann die Lohnabteilung die Abrechnungen fertig machen.
Im Titel redest du von Lohn, in der Frage von Gehalt.
Geht es wirklich um Lohn, kann der erst rückwirkend berechnet und ausgezahlt werden und du bekommst evtl. am 15.11. nur den Lohn für Oktober, am 15.12. den Lohn für November usw.
Geht es doch um ein festes Gehalt, kommt am 15.11. evtl. das Gehalt für den Zeitraum 27.10. bis 30.11.
Frage am besten in der Lohnbuchhaltung nach. Wir kennen ja deinen Vertrag nicht.
Eigentlich dann anteilig für die 3 Tage am 15.11 und dann dein volles November Gehalt zum 15.12 Warum 1,5x? Du hast doch nur 3 Tage gearbeitet im Oktober. Der Abrechnungszeitraum wird wohl immer vom 1. bis Ende des Monats sein, die Auszahlung zum 15. des Monats
Das ist mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch, da der Fragesteller mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Arbeitsvertrag hat, der über 3 Monate nicht hinausgeht.
siehe dazu meine Antwort