Hessen: Polizei rammt Rollerfahrer?

Das Ergebnis basiert auf 85 Abstimmungen

Ja, der Rollerfahrer hätte ja nicht wegfahren müssen. 84%
Nein, das war zu brutal. 16%

25 Antworten

Ja, der Rollerfahrer hätte ja nicht wegfahren müssen.

Wie peinlich muss man sein, um zu denken, dass man da abhauen könnte. Man sieht auch wie die Polizei einige Zeit hinterherfährt, um zu schauen, ob er nicht einfach von selbst anhält. Aber da jetzt 2 Stunden hinterherfahren und mich zum Affen halten lassen hätte ich auch nicht mitgemacht.

Ja, der Rollerfahrer hätte ja nicht wegfahren müssen.

Bei höherer Geschwindigkeit wäre es allerdings nicht in Ordnung gewesen.

Ja, der Rollerfahrer hätte ja nicht wegfahren müssen.

Völlig richtig. Das nemmt man auch Widerstand gegen die Staatsgewalt. Wenn er die Aufforderung ignoriert muss er damit rechnen, dass er umgefahren wird. Man muss mal bedenken wie es in anderen Ländern wie beispielsweise in Amerika ist. Da hätten die Cops schon längst zur Waffe gegriffen.

Ja, der Rollerfahrer hätte ja nicht wegfahren müssen.

Wer nichts auf dem Kerbholz hat, der braucht auch vor der Polizei nicht abzuhauen.

Das war richtig gehandelt von der Polizei.


Ranzino  16.03.2022, 16:34

insofern irrelevant, da du dich nie selber belasten musst. will heißen, dass du immer flüchten darfst.

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Romanzev33  16.03.2022, 16:35
@Ranzino

Aber durch das abhauen belastest du dich ja erst recht, und machst dich verdächtig.

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Ranzino  16.03.2022, 16:37
@Romanzev33

gilt nicht als Belastung, das wirft dir jedes Gericht zügig aus dem Fenster.

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Romanzev33  16.03.2022, 16:38
@Ranzino

Das heißt also, die Polizei soll jeden machen lassen, was er will?

Ok, alles klar!

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Ranzino  16.03.2022, 16:41
@Romanzev33

na, da muss die Polizei in dem Fall durch. sie wird nicht daran sterben....

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Still  14.06.2022, 09:42
@Ranzino

Im Strassenverkehr muss er allerdings Zeichen und Weisungen der Polizei beachten. (ich weiß, dass das nur eine Verwarngeld nach sich zieht ; - )

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Ja, der Rollerfahrer hätte ja nicht wegfahren müssen.

Klar absolut gerechtfertigt. Die Polizei darf flüchtende Verdächtige mit leichter Gewalt zur Festnahme zwingen.

Es gab weder schwere Verletzungen für die Beteiligten, noch schwere Schäden an den Fahrzeugen. Das Verhalten der Beamten ist daher in meinen Augen absolut angemessen und verhältnismäßig.