muß die pflegebedürftige das jhr ausgezahlte pflegegeld in voller höhe an die pflegeperson auszahlen

13 Antworten

Das Pflegegeld ist eine Leistung einer Versicherung und gehört der Pflegebedürftigen und die kann damit grundsätzlich machen was sie will. Man muss sich vom Geld der Autoversicherung, wenn das Auto kaputt gefahren wurde, ja auch nicht unbedingt ein neues Auto kaufen; könnte jedoch sinnvoll sein, wenn man ein neues Auto braucht...

Allerdings hat die Kasse das Recht zu kontrollieren, ob die Pflege auch tatsächlich durchgeführt wird, "sicher gestellt ist". Ist dies nicht der Fall, kann die Zahlung eingesellt werden, bzw. kann die Kasse darauf bestehen, das ein Pflegedienst eingesetzt wird.

Wieviel vom Pflegegeld an die Pflegeperson ausgezalt wird, ist aber alleine Entscheidung der Pflegebedürftigen. Sie kann es z.B. auch nach freiem Ermessen unter mehrere Personen aufteilen oder einen Teil weitergeben und einen Teil behalten.

Ein Pflegefall ist mithin einer der teuersten Sozialversicherungsfälle, die überhaupt eintreten können. Folglich wird es kaum verwundern, dass hier streng reglementiert wird. Leider kenne ich mich hier auch nicht so gut aus, aber ein Aspekt scheint mir nach der ein oder anderen sinnigen Antwort völlig unterzugehen: ist der Pflegebedürftige noch in der Lage, selbstbestimmt zu entscheiden, welche Hilfen er am Nötigsten hat?

In der Regel entscheidet der Pflegeversicherungsträger mittels Gutachter, welche Pflegestufe und damit wieviel Geld der Bedürftige erhält. Meist reicht das gerade für das Nötigste, wobei man aber berücksichtigen muß, dass neben Sachleistungen auch Pflegedienste bezahlt werden müssen. Auch angehörige Pflegende haben natürlich Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Kann der Bedürftige noch selbst entscheiden, kann es auch sein, dass das Geld diesen Monat in die Anschaffung eines nötigen Hilfsgeräts fließt, anstatt in eine neue Heizdecke.

Als Pflegender - insbesondere als Angehöriger - sollte man mit seinen Entschädigungsansprüchen aber nicht zu sehr hinlangen. Zum einen könnte der Pflegeversicherer bei den Abrechnungen aufmerksam werden und auf der anderen Seite schneidet man sich als Angehöriger ins eigene Fleisch, denn reicht die Rente nicht, gehts ans Vermögen - sprich ans Erbe -. Ist auch das weg, ist der Angehörige in der Pflicht. Deshalb berechnen Angehörige meist auch nur das Nötigste, denn auch hier gilt: Kröten zusammenhalten; es ist kein Vorschuß auf das Erbe. Es mag zwar rechtlich nicht vorwerfbar sein, sich mit den Entschädigungen einen eigenen Urlaub anzusparen, aber ich würde mich deswegen schämen, zumal es nicht im Sinne des angehörigen Bedürftigen sein dürfte, dass er wegen des Urlaubs auf eine bestimmte Hilfe länger warten muß.

Wenn der Bedürftige nicht mehr selbst entscheiden kann, muß ein Vermögensverwalter eingesetzt werden. Meist ist das der nächste Angehörige, der dann auch freien Zugriff auf Konten und Vermögen erhält. Um allerdings auch hier dem Mißbrauch nicht Tür und Tor zu öffnen, wird ein Amtsrichter eingesetzt, der regelmäßig die Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Bedürftigen, sowie die Bücher des Verwalters prüfen muß. Die genauen Bestimmungen dazu findet man im Sozialgesetzbuch (SGB).

Das Pflegegeld wird für erbrachte Leistungen gezahlt. Bei Pflege durch Angehörige entscheidet der/die Pflegebedürftige, was und wieviel an wen ausgezahlt wird, es liegt völlig in dessen Ermessen. Der/die Pflegebedürftige kann z.B. auch eine Putzhilfe vom Pflegegeld finanzieren. Tatsächlich kontrolliert wird von den Pflegekassen nur, dass die Pflege auch erfolgt.

Der/Die Pflegebedürftige erhält Pflegegeld, damit er/sie seine Pflege damit sicherstellt. So in der Art heißt es im Gesetzestext. Wie und in welcher Form dies geschieht, ist nicht näher erläuert.

Wenn der/die Pflegebedürftige das Pflegegeld für sich behält und Seine/ihre Angehörigen die Pflege dann quasi kostenlos machen, ist das auch in Ordnung. Wem und wieviel Pflegegeld vom Pflegebedürftigen abgegeben werden, liegt also voll im Ermessen des Pflegebedürftigen.

Sie bekommt Pflegegeld weil sie Stufe 1 hat und gepflegt werden muß.Normal kommt die Sozialstation und hilft und dann ist das Geld schon aufgebraucht.Wenn die Sozialstation nicht kommt und du die Pflege übernimmst,muß die Pflegende ausmachen wieviel du bekommst. Es kann sein sein dass sie noch jemand braucht und den bezahlen muß.