Heizung Nachts aus?
Liebe Community ;
Ich glaube gestern wurde iwas bei uns im Mehrfamilienhaus an der Heizung umgestellt ;oder sie ist kaputt ) Seit gestern nacht ca 24. Uhr sind bei mir alles Heizkörper kalt . In meiner Küche laut Thermostat 17crad Celsius. Ich weiss das es sowas wie eine Nachtabsenkung gibt ; kann mir aber kaum vorstellen das das bei uns Sinn macht da wir in einem Altbau wohnen. Muss ich jetzt als Mieter nachts frieren ???
Da ich gerne Abends bis 1oder 2 Uhr wach bin fände ich es eine Zumutung. Müssten die Heizkörper nicht mindestens auf niedrigster Stufe laufen ? Ich kann einfach den Gedankengang nicht nachvollziehen was es für einen Sinn machen soll die Heizung von 24-6 uhr komplett auszuschalten. Bzw bei mir sind alle Heizkörper kalt für 6 Stunden und das reicht das man sich unwohl fühlt . Was soll ich machen ?
Danke schon im vorraus.
7 Antworten
Es wäre zunächst zu prüfen, ob die vermutete Außerbetriebnahme der Raumklimatisierung nur an bestimmten Heizkörpern oder allen Heizkörpern beobachtet wird.
Nur wenn die beschriebenen Effekte an allen Heizkörpern zu beobchten sind, sind zentrale Einstellungen an der Hauszentrale zu vermuten.
An der Hauszentrale können folgende Parameter angepasst werden:
- Regulär Heizkurve
- Parallelverschiebung zur Heizkurve
- Nutzungszeit / Nichtnutzungszeit = Nachtlastabsekung
- Betrag der Nachtlastabsenkung
Als Nachtabsenkung wären 17 Grad jedenfalls vollkommen üblich [1] und wie bereits gesagt auch im Altbau sinnvoll. Wenn dich das stört, dann wende dich wie gesagt an den Betreiber der Heizung bzw. Vermieter. Da die Gaspreise aber bekanntlich steigen wäre es schlauer sich einfach wärmer anzuziehen. Mir reichen zB im Homeoffice aktuell 18 Grad (tagsüber). Nicht dass du dich nachher über eine höhere Gasrechnung wunderst 😉
Die Heizung wird sicher nicht komplett abgestellt, sondern geht nur auf Nachtabsenkung. Das ist rechtlich zulässig solange in den gemieteten Räumen mindestens 18 Grad erreicht werden.
Was Du machen sollst bzw. kannst?
Erstmal die Raumtemperatur nachts messen. Sind das mindestens 18 Grad zieh dich wärmer an.
Absenkung ist zulässig, Abschaltung nicht. Es müssen nachts mindestens 18°C (Raummitte in 1 m Höhe gemessen) erreichbar sein. Wenn nicht, liegt ein Mangel vor der zu angemessener Mietminderung berechtigt.
Außerdem führt die Abkühlung bei Abschaltung zu erhöhtem Energieverbrauch um anderentags wieder die Abkühlung zu kompensieren.
Eine definitive Antwort kann hier nur der Vermieter respektive der Heizungsbetreiber geben. Eine Nachtabsenkung ist auch im Altbau durchaus üblich, allerdings im MFH normalerweise den einzelnen Parteien überlassen (dann durch entsprechende individuelle Einstellung der Thermostaten).
Unverzüglich den Vermieter informieren und um entsprechende Abhilfe bitten, denn eine erzwungene Nachtabsenkung ist sicher nicht im Sinne des Erfinders (und auch mietrechtlich unzulässig).