Heizung?

4 Antworten

Kurze Antwort: Ja.

Längere Antwort: Es ist nicht Aufgabe des Auftragnehmers, sich vor Ausführung einen Überblick über die Eigentumsverhältnisse zu verschaffen. Das tatsächliche Risiko, dass der/die Eigentümer die Änderungen - sofern ohne vorige Zustimmung erfolgt - wieder rückgängig machen respektive der Umstand, dass die Anlage durch den Einbau Teil des Gebäudes wird und in das Eigentum der Hauseigentümer somit übergeht, trägt alleine der Auftraggeber.

Klar

Ein Heizungsbauer schaut nicht bei jedem Auftrag in das Grundbuch.

Mehr interessiert:

Zahlung von 1/3 bei der Bestellung, 1/3 bei Lieferung und 1/3 bei Fertigstellung.

Die Anlage geht dann in das Eigentum der Vermieters über bzw. du musst den alten Zustand bei Auszug wieder herstellen. (Dann kannst Du die Anlage ins nächste Haus mitnehmen, oder Kleinanzeigen...)

Natürlich darf sie das.

Ob der Auftraggeber dann evtl. Ärger mit dem Eigentümer des Hauses bekommt steht auf einem anderen Blatt.

Nein und das würde auch keine Firma machen ohne Zustimmung des Eigentümers. Jemand muss das schließlich bezahlen.


Wernerbaum 
Beitragsersteller
 04.10.2023, 08:40

Ich bezahle die Heizung selbst

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Laura231015  04.10.2023, 08:42
@Wernerbaum

Meinst du jetzt einen Heizkörper oder die Heizungsanlage? Das ist Sache des Besitzers und nicht des Mieters.

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Wernerbaum 
Beitragsersteller
 04.10.2023, 08:42

Muss die Heizung über den Eigentümer laufen...oder darf ich sie einfach einbauen lassen?

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anitari  04.10.2023, 09:26

Seit wann prüfen Firmen die Eigentumsverhältnisse?

Bezahlen muß der Auftraggeber. Ob der Eigentümer ist, ist völlig wurscht.

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