Kleinanzeige Paket zurücknehmen?
Hallo, habe ein Samsung auf eBay verkauft. Als ich es los geschickt habe hat meiner Ansicht nach alles funktioniert jetzt ist es heute angekommen und der Käufer behauptet das das Handy defekt wäre ich habe ihm gesagt er könne es zurückschicken doch das will ich eigentlich nicht ich kann ja schließlich nichts dafür was soll ich ihm nun sagen?
4 Antworten
ich habe ihm gesagt er könne es zurückschicken doch das will ich eigentlich nicht
Na dann solltest du dieses Angebot ganz schnell wieder zurück nehmen, bevor der Käufer es annimmt.
Ansonsten gilt: War deine Beschreibung ehrlich, also mangelfrei, dann hat der Käufer eben Pech gehabt.
Sofern vorhanden, wird der Käuferschutz das wohl anders sehen. Und da der Rechtsweg die Mühe wohl nicht wert ist, hast du dann trotzdem das Nachsehen.
Aus Kulanz kannst du ja anbieten, dass er es dir auf seine Kosten zurück schickt und du den Kaufpreis erstattest. Pass aber auf bevor du erstattesr, dass er dir wirklich deins zurück schickt und nicht etwas das gleiche Modell mit Defekt.
Du meinst der Käufer hat mit Käuferschutz bezahlt. Dann wird der wohl einen Fall eröffnen der zu seinen Gunsten entschieden wird und Kleinanzeigen wird ihm das Geld zurück geben.
Du hast dann die Wahl zivilrechtlich vorzugehen und den Kaufvertrag durchzusetzen oder du forderst die Rücksendung der Ware.
Vorher würde ich aber vielleicht noch nachfragen, was denn defekt sein soll. Vielleicht wird man sich dann besser einig.
Er meinte das das wlan kaputt sei ist das den sicher das der Käuferschutz für den Käufer entscheidet?
Leider ja, da die Prüfung dort meist nur sehr oberflächlich stattfindet.
Ich würde versuchen mich weiter mit dem Käufer auseinander zu setzen. Nicht funktionierendes WLAN kann ja mehrere Gründe habe. Oft genug liegt es nicht am Gerät, sondern am Bediener. Er findet es nicht im Menü, er hat es nicht eingeschaltet, er findet das Netzwerk nicht weil das vielleicht am Router falsch eingerichtet ist oder er zu weit weg ist, er gibt die falschen Zugangsdaten ein und und und.
Frag also nochmal nach, was genau denn am WLAN nicht geht. Ob er es eingeschaltet hat, ob auch ein Netz in der Nähe vorhanden ist, ob er die Zugangsdaten hat etc. Leite ihn Schritt für Schritt an.
Und kläre auch, ob er wirklich WLAN meint. Gibt ja Leute für die ist WLAN und Internet das absolut gleiche und eigentlich meint er, dass er keine mobilen Daten hat. Dann muss man ihm vielleicht erklären, dass er dafür auch eine Sim-Kart eingelegt haben muss, für die ein entsprechender Vertrag mit mobilen Daten aktiv sein muss und dass in seinem gebiet auch eien Netzabdeckung da sein muss.
Beim Versendungskauf von privat an privat geht das Risiko bei Abgabe an den Paketdienst auf den Käufer über.
Der Käufer muss nachweisen, dass das Handy schon bei Dir nicht mehr funktioniert hat.
Blöde für Dich wäre, wenn er mit Käuferschutz gezahlt hätte. Fein raus bist Du, wenn er ohne Käuferschutz gezahlt hat.
Das ist dann eher Pech für Dich. Am Ende stehst Du ohne Geld und ohne Handy da. Viel Glück.
ich habe ihm gesagt er könne es zurückschicken doch das will ich eigentlich nicht
Dumm von dir, nun musst es zurück nehmen.
Und schreib nicht eBay, wenn du Kleinanzeigen meinst.
Kann es sein, das du ein Kind bist?
Kleinanzeigen ist kein Nintendo Spiel.
Kontrollier mal anhand der IMEI Nummer ob es überhaupt das Handy ist was du ihm geschickt hast! Vielleicht hat er dir nur sein altes kaputtes zurückgeschickt - ist ja eine beliebte Masche bei Betrügern.
Habe mit Kleinanzeigen Käuferschutz bezahlt was soll ich nun tun?