Hefter zur Benotung eingesammelt (13. Klasse)!
Moin, Just aus gegeben Anlass möchte ich euch Fragen, ob ein/e Lahrer/in den Hefter einsammeln darf.
Wie schon oben geschrieben bin ich ein Schüler der 13 Klasse im Fachgymnasium.
Unsere Lehrerin ist heute im Unterricht aufgefallen, dass wir wohl keine entsprechenden Mitschriften führen (totaler Irrsinn, da jeder das aufgeschrieben hat was er für richtig/wichtig gehalten hat) . Im nächsten Test hätte sie ja gesehen ob wir mit unseren Mitschriften klar kommen. (Der ist übrigens nächste Woche Di ;D )
Nach einem kurzen Hinweis in der Stunde, " Ich kann das auch einsammeln und benoten !" , sammelte sie tatsächlich am Ende der Stunde drei Hefter ein.
Sie gab diese Hefter, den angeblich "zufällig" gewählten Schülern nach einer weiteren Doppelstunde wieder zurück. ( Es wurden die Hafter von den Schülern eingesammelt, die ihr auch schon in der Stunde aufgefallen sind )
Die besten Notenpunkte waren 03 Punkte und die schlechtesten 00 Punkte. (entspricht der Note 5 und 6)
Ich persönlich halte es für reine Schikane gegenüber den Schülern die angeblich nicht mit geschrieben haben.
Meine genaue Frage nun: Ist es erlaubt den Hefter unter den genannten Umständen
einzusammeln und zu benoten ?
oder hätte die Lehrerin dies wenigstens eine Stunde vorher (mit genügend Zeit zum Nacharbeiten) ansagen müssen.
Vielen Dank das ihr diese Frage bis zum Schluss gelesen habt und ich hoffe auf hilfreiche und sachliche Antworten.
Bitte spart euch dumme Kommentare !
Vielen dank im voraus
8 Antworten
Ich glaube nicht, dass es ein Gesetz gibt, welches vorschreibt, was du mitschreiben musst und was nicht!
Es sind deine Mitschriften, die nur für dein Lernverhalten bestimmt sind. Ich denke nicht, dass sie etwas bewerten darf, was nicht als Leistungsabfrage, wie Test, Hausaufgaben usw. bestimmt ist. Einfach aus dudeldei etwas zu bewerten ist idiotisch.
In meinem Abiturjahr war jemand der gar keine Hefter hatte, aber seine Leistung sehr gut erbracht hat. Wäre es gerechtfertigt diesem Schüler 00 Punkte zu geben dafür dass er nicht mitschreiben muss sondern alles so begreift....ich denke nicht.
Ich würde mal mit dem Direktor sprechen.
Das wird jedenfalls mein nächster schritt sein.
Vielen Dank für deine Antwort
Nun ein Lehrer kann als mündliche Note unter anderem die Mitarbeit benoten. Zur Mitarbeit gehört - oh Wunder - die Heftführung, wenn der Lehrer das korrigieren will.
Also kann euer Lehrer auch in der 13. Klasse sehr wohl die Hefter einsammeln und mal korrigieren, das fließt als Mitarbeitsnote in die mündliche Note mit ein oder komplett eine eigene mündliche Note.
Es wäre noch hilfreich zu wissen, um welches Bundesland es sich handelt, aber generell - jawohl, möglich.
Allerdings so eine willkürlich schlechte Benotung lässt normal kein Fachbetreuer durchgehen - redet mit dem oder eurem Kollegstufenbetreuer!
Ich kann mir schwer vorstellen, daß es in irgendeinem Schulgesetz die Verpflichtung gibt, Mitschriften anzufertigen.
Wenn das so ist - und ich gehe bis zum Beleg des Gegenteils davon aus - dann kann es natürlich auch keine verpflichtenden und benotbaren Kriterien für die Art der Führung einer Mitschrift geben. Man könnte ja theoretisch in Kurzschrift, Kisuaheli, Esperanto, Volapük oder Braille mitschreiben.
Und wenn all das so ist, dann entpuppt sich die Maßnahme der Lehrkraft als reine Willkürmaßnahme - gegen die selbstverständlich vorgegangen werden kann und vorgegangen werden sollt.
Viel Erfolg dabei wünscht euch
earnest
P.S.: im Voraus
P.P.S.: Vielleicht bittet ihr die Lehrerin vorab um Nachweis der Rechtsgrundlage für ihre Maßnahme, einschließlich der Benotung.
Ich denke auch, dass das Einsammeln, selbst unter gegebenen Umständen erlaubt ist.
Normalerweise muss man sein Heft auch so führen, dass selbst wenn jemand dein Heft einsammelt alles super ist und in dem Fall der Lehrer gut damit klar kommt.
Ich persönlich finde es jedoch auch unfair. Man könnte ja von jedem das Heft einsammeln.
Kleiner Tipp: Am Besten beim nächsten mal nicht auffallen ;)
LG
@Magi:
Hier sollte zwischen Hausarbeitenheft (völlig legal, natürlich auch das Einsammeln) und Mitschriftmappe (Verpflichtung dazu legal???) unterschieden werden.
Das sind völlig unterschiedliche Dinge.
Ja vielen Dank erstmal
Es hat mich heute zum Glück nicht getroffen aber da ich Klassensprecher bin versuche ich dies irgendwie aus der Welt zu schaffen. Es könnte ewt. entscheidend sein, ob man sein Abitur bekommt oder nicht.
Die Frage ist, unter was sie diese Zensuren führen will. Mündliche Mitarbeit? Wohl nicht. Schriftliche Leistungskontrollen? Wohl auch nicht. Das einzige, was mir einfiele, ist "Ordnung und Heftführung". Das ist aber ein Kriterium für die Grundschule. Ich glaube, sie wollte einige von euch nur disziplinieren. Sprecht mal mit dem Vertrauenslehrer, wie nun zu verfahren ist. Die Zensuren darf sie sicher nicht in die Endzensuren einfließen lassen, aber wer kontrolliert das?
Naja jedenfalls nicht unsere Tutorin.
Aber ich werde auf jeden Fall demnächst mit unserer Tutorin reden und danach zum Schulleiter.
Weil sowas verbaut einem das Abitur und ist nicht Notwendig in einer 13-ten Klasse.
Vielen Dank fürdie Antwort
Aber ich habe heute ca. eine h das Schulgesetz durchforstet und kein entsprechenden Passus gefunden.
Man muss keine Mitschriften machen. Man ist verpflichtet seine Leistungen zu erbringen aber wie man sich darauf vorbereitet ist meine eigene Sache.