Hausverbot aussprechen - Besuch bei Nachbar mit Wegerecht erlaubt?
Hallo zusammen!
Folgende Situation:
Ich vermiete Lagerflächen gewerblich. Ich habe dafür ein Grundstück gepachtet. Über diesem Grundstück verläuft eine Straße zu den Lagerräumen und Parkplätzen, gleichzeitig ist es die einzige Zufahrt zum Nachbargrundstück. Die Nachbarn haben ein lebenslanges Wegerecht, die Straße muss also freigehalten werden - soweit alles gut.
Siehe Bild: N= Nachbargrundstück, G = mein gepachtetes Grundstück mit Lagerflächen
Einem ehemaligen Mieter meiner Lagerflächen will ich Hausverbot erteilen (wegen Sachbeschädigung, blockieren der Parkplätze mit Schrottautos, etc...).
Dieses Hausverbot soll sich natürlich auf das gesamte Grundstück beziehen.
Kann der Mieter nun trotzdem als Besucher der Nachbarn das Grundstück betreten, um zum Nachbargrundstück zu gelangen?
Das will ich verhindern, nicht wegen den Nachbarn, Ich will den Mieter einfach komplett von meinem gepachteten Grundstück fernhalten. Andere Besucher meiner Nachbarschaft betrifft das natürlich nicht, nur diese eine Person.
Reicht es, das Hausverbot mündlich auszusprechen? Falls das Hausverbot für diese Person ausgesprochen werden kann, wie oben beschrieben, was kann ich tun, wenn er das Hausverbot missachtet (Anzeige wegen Haus-/Landfriedensbruch? Kann die Polizei hinzugezogen werden?)
Vielen Dank für eure Aufklärung!
Gruß Martin
4 Antworten
Ich würde es mit einer einstweiligen Verfügung versuchen.
Das Wegerecht hängt am Grundstück und nicht an Personen.
Verstehe nicht was der ehemalige Mieter noch auf dem anderen Grundstück will.
Das Wegerecht gilt für das andere Grundstück. Die einstweilige Verfügung könntest du gegen die Person erwirken.
Die Nachbarn haben ein lebenslanges Wegerecht, die Straße muss also freigehalten werden - soweit alles gut.
ja, aber besuch halt nicht, nur die nachbarn
es kommt auf die gestaltung des wegerechtes an, wenn das nur für die nachbarn gilt, dann darf er tatsächlich nicht über dein grundstück
weil das eben so ist
es kommt darauf an, wie du das ausgestaltest
wenn das nur für die nachbarn ist, ist das so
aber warte, der anwalt in dem link behauptet das zwar, aber das ist eine grunddienstbarkeit, keine persönlich beschränkte, dann gilt die für alle
mhmhm, bin unsicher jetzt
Mündlich ist gut, schriftlich aber immer besser! Ein ausgesprochenenes Hausverbot ist sofort gültig. Sollte dies dann missachtet werden, kann Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt werden
Der Mieter kann aber trotzdem als Besucher der Nachbarn das Gründstück betreten.
Der Mieter kann aber trotzdem als Besucher der Nachbarn das Gründstück betreten.
Kann er schon, darf er aber nicht, Hausverbot ist Hausverbot, völlig ohne Hintertürchen.
Doch, das Verbot gilt nicht für den Besuch der Nachbarn die durch dieses eine Stück Grundstück laufen MÜSSEN um zum Nachbargrundstück zu gelangen. Da gilt das Besuchsrecht.
War der Sachschaden vom Mieter sehr hoch?
Ansonsten würde ich mal einen Anwalt bezüglich der Situation fragen.
nein, kann er nicht
hätte ich auch nicht gedacht, da was nxnym verlinkt hat, ist der gleiche fall
Und dort aeussert sich der Anwalt im Kern so: "Ein Besucher müsste ein Verbot des Hauseigentümers aus meiner Sicht nicht beachten".
Vielleicht hilft dir das hier weiter:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Wegerecht-fuer-Besucher--f28861.html
lg
Wieso sollte das eingetragene Wegerecht des Nachbarn nicht auch fuer dessen Besuch gelten?