Wegerecht eingetragenes Hund frei

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Das Verhalten des Nachbarn ist absolut nicht ok. Pfefferspray würde ich auf keinen Fall einsetzen, eher einen Schiedsmann einschalten, der das Problem auf Dauer löst. Dem Nachbarn war doch klar, daß das Wegerecht existiert und nicht mal so einfach ausgehebelt werden kann. Besteht nicht die Möglichkeit, deinen Weg mit einem Zaun gegen den freilaufenden Hund abzusichern? Dann kann der Hund auf dem restlichen Grundstück zähnefletschend rumlaufen und du kannst gefahrlos den Weg benutzen. Was passiert denn, wenn du mal aus Versehen das Tor aufläst? Dann entschwindet der Hund und beißt wohlmöglich Kinder. Also ich würde ehrlich gesagt mal einen Termin mit einem Schiedsmann vereinbaren bzw. beim Ordnungsamt nachfragen.


Tom2015 
Beitragsersteller
 20.01.2015, 18:29

Sehr gut erfasst, ich gehe morgen zum Ordnungsamt. Wenn er meint, er kann verbrieftes Recht einfach beugen und nicht vernünftig mit sich reden lässt, dann muss ich nun handeln.

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Tja, er kann es dir ja natürlich nicht nehmen, also rechtlich gesehen scheint er dafür zu faul zu sein. Er versucht es dir dann also mit solchen Tricks zu vermiesen, ich würde einfach weitermachen. Der kann dich nicht leiden, du ihn also auch nicht. Typisches Nachbarverhältnis. Du kannst ihn aber weiter pisacken, was ich auch tun würde, da es dein gutes Recht ist. Was die Töle betrifft: Schmeiß vielleicht vorher ein Leckerli rein, das musst du nur ein paar mal machen, dann mag dich das Vieh und ihr werdet vielleicht Freunde und könnt euch gegen den Nachbarn verschwören ;D


Tom2015 
Beitragsersteller
 13.01.2015, 18:01

Habe ich schon gemacht, aber der Hund ist nicht ohne. Er springt Einem bis ins Gesicht und ich weiß, dass er vorher im Zwinger lebte und ein Firmengelände bewacht hat....er knurrt ständig und selbst wenn der Nachbar das sieht, steht er da und lacht und ruft den Hund nicht zurück. Ich habe übrigens selbst, auch jetzt, immer große Hunde besessen, aber der Hund ist einfach nicht geheuer...

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Wenn das Wegerecht beim Grundbuchamt festgelegt ist, muß er den Hund sicher verwahren, zumal es noch ein Rottweiler ist. Passiert Dir etwas, ist er zur Haftpflichtzahlung verpflichtet. Er darf Dich nicht wissentlich gefährden. Ich meine; da könntest Du beim Amtsgericht sogar eine "Einstweilige Verfügung" erwirken, daß der Hund zu sichern ist!


Tom2015 
Beitragsersteller
 13.01.2015, 18:05

Es ist ein festgelegtes Recht, dass auch im Grundbuch verankert ist. Es kann ja nicht sein, dass ich nur unter Angst und Panik von meinem verbrieften Recht Gebrauch machen kann. Meine Tochter will mit dem Fahrrad dort schon gar nicht mehr durchfahren.

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Wuschelwestie  20.01.2015, 19:11
@Tom2015

Ich bin selber Hundebesitzer. Deshalb kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Also ich weiß, wenn mein Hund andere Leute belästigen würde oder ständig anspringen würde, dann bekäme ich Post vom Ordnungsamt und ständige Rechnungen über die Reinigung der Kleidung. Aber das deine Tochter sich schon nicht mehr traut, mit dem Fahrrad dort durchzufahren, daß ist nicht mehr hinnehmbar. Klar könnte man jetzt über Abwehrmaßnahmen nachdenken, aber im Prinzip schaukelt es sich somit nur immer mehr auf. Wer weiß, vielleicht fliegen irgendwann die Fäuste. Deshalb - geh zum Ordnungsamt und zum Schiedsmann.

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Läuft ein gefährlicher Hund herum ist Dein Recht sinnlos, er muss ihn anketten, rede mit ihm.


Tom2015 
Beitragsersteller
 13.01.2015, 17:54

Das habe ich scon mehrfach, er meint, der Hund würde nichts tun. Darauf will ich es nicht ankommen lassen, denn es reicht mir schon, wenn ich jedes Mal mit Angst das Tor öffnen muss. Der Hund will das Grundstück bewachen, er reagiert ja ganz nach seinem Instinkt...

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Liesche  13.01.2015, 18:03
@Tom2015

Alle Hundebesitzer meinen der Hund ist lieb und tut niemand etwas bis er dann mal selbst gebissen wurde, habe ich erlebt.

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