Hauskauf vor zwangsversteigerung?

8 Antworten

Gemäß § 29 ZVG ist die Zwangsversteigerung aufzuheben, wenn der betreibende Gläubiger die Einstellung bewilligt, in den meisten Fällen ist das ja die Bank. Die Bank wird dann die Einstellung bewilligen, wenn sie das geschuldete Geld möglichst vollständig bekommt. Verhandlungspartner wäre hier also vorrangig die Bank - ob diese einwilligt hängt sicherlich auch maßgeblich davon ab, ob sie davon ausgeht durch die Zwangsversteigerung den vollen geschuldeten Betrag zu erhalten oder ob dies eben auch durch den vereinbarten Kaufpreis der Fall wäre.

Ja, aber dann ist darauf zu achten, dass das Zwangsversteigerungsverfahren rechtzeitig aufgehoben wird. Der Kaufpreis muss also ausreichen, sämtliche Verbindlichkeiten zu begleichen. Es muss eine Absprache mit den Gläubigern erfolgen.

Eine Zwangsversteigerung wird immer dann eingelaitet um säumige Schulden abzudecken. Wenn der offene Betrag durch den verkauf gedeckt wird, sicherlich, nur wird das in den seltensten Fällen der Fall sein. Bei einem Gebot in einer Versteigerung bekommt man oftmals ein Haus zum halben bis 3/4 Preis des Wertes. der " alte" Eigentümer bleibt aufv dem Rest seiner Schulden sitzen und du bekommst das Haus Schuldenfrei

Du musst dich an den Betreibenden Gläubiger wenden. Wenn der zustimmt, dann kann dir der Eigentümer des Hauses , vorrausgesetzt er will ebenfals, das Haus verkaufen.

Vom Eigentümer? Nein.

Von den Gläubigern? Ja. Wenn diese mit der gebotenen Summe einverstanden sind .


Ronox  10.09.2019, 12:03

Der Gläubiger kann das Objekt nicht verkaufen, da nicht Eigentümer. Bis zum Zuschlag kann der Schuldner das Objekt veräußern, aber natürlich sollte das im Interesse des Käufers nur bei vollständiger Begleichung der Verbindlichkeiten und unter Mitwirkung der Gläubiger erfolgen.

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