Geräteschuppen Abstand zum Nachbar in Sachsen?
Hallo zusammen,
im sächsischen Nachbarschaftsgesetz finden sich Regelungen zum Grenzabstand von Pfalnzen sowie Aufschichtungen. Ich möchte einen Geräteschuppen 1,83m x 1,83m und 2,03m hoch in meinem Grundstück aufstellen. Wie weit muss dieser von der Nachbarschftsgrenze entfernt sein ? Danke !
3 Antworten
Ein Schuppen ist ja keine Pflanze oder Aufschüttung, so dass Du hier im Nachbarschaftsgesetz nicht fündig wirst. Da geht es ja nur um unmittelbare Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks (Blätter, Erde, etc., dass durch den Wind verbreitet wird)
Da wäre eher die Landesbauordnung und der Bebauungsplan wichtig. Bei letzterem musst Du darauf achten, dass Du den Schuppen innerhalb der Baugrenze aufstellst.
Ersteres greift auch nicht, da der Schuppen nicht fest mit dem Boden verbunden ist.
Da dieser Schuppen allerdings eine Grundfläche von etwas mehr als 3m² hat, brauchst Du da keine Genehmigung, selbst wenn diese fest mit dem Boden verbunden wäre.
In Sachsen kann die Garage/der Schuppen maximal 50m² haben, ohne das Du eine Baugenehmigung brauchst.
Das solltest du bei deiner Gemeinde nachfragen. Die wissen auch, was genau du auf deinem Grundstück hinstellen darfst, wie hoch das sein darf und wie weit es von deiner Grundstücksgrenze entfernt sein darf.
Nicht jeder darf einfach so eine Hütte aufstellen. Und wenn sie dir im Nachhinein sagen, dass du sie wieder abreißen musst, dann wünscht du dir, du hättest einfach vorher gefragt.
Und wenn sie dir im Nachhinein sagen, dass du sie wieder abreißen musst, dann wünscht du dir, du hättest einfach vorher gefragt.
Jetzt musste ich schon etwas schmunzeln. ;-)
Es handelt sich hier um einen Geräteschuppen mit der Größe von ca. 3m². Wenn die Gemeinde sagt, dass die Grenze nicht eingehalten wurde, dann wird der ca. 40kg schwere Schuppen um ein paar cm nach hinten gehoben
Das Wort "Glumpad" hab ich auch noch nie gehört. wieder was gelernt.
Ansonsten wird ein 3m²-Geräteschuppen sicher nicht gemauert sein. Deswegen gibt es diese Metall-/Holzkonstruktionen, die kaum etwas wiegen.
Unabhängig davon: So ein Schuppen ist nicht fest mit dem Grundstück verbunden, so dass hier in der Regel auch kein Bauordnungsrecht (zumindest nicht in Sachsen) greift.
Ist aus Kunststoff, also wirklich leicht das "Gerätehaus".
Ok, selbst wenn die Gemeinde was sagt, dann gibt's ne kleine Aktion "4 Mann-4 Ecken" und das Teil wird weiter nach hinten versetzt-
Um die Gemeinde geht es mir nicht, nur um die möglichen Rechtsansprüche/Grundlagen des Nachbars. Bzw. ob dieser theoretisch "nein" sagen kann, weil es ihm bei der Sicht auf die Straße behindert oder so.
Nein, kann er nicht. Alternativ kann man ja auch mal das Gespräch mit ihm suchen.
Wurde alles schon gesagt, aber ich würde auch mit dem Nachbarn reden und welche Vorstellungen er hat. Evt. ein Zeuge noch dazu, falls er mal seine Meinung ändert.
Aus Freundlichkeit auf alle Fälle, aber kann er denn theoretisch was dagegen sagen bzw. das Aufstellen verweigern (wegen Zeuge) ?
Naja ich glaube das ist übertrieben für so eine kleine Hütte, die wollen doch wieder irgendwelche Gebühren ;) Es muss ja irgendwo einen Gesetzestext für Sachsen geben.