Haus mit Schräglage angeben?
Hallo erstmal,
wir haben ein freistehendes Haus in Aussicht das durch Bergbauschäden spürbar an einer Seite abgerutscht ist. Risse oder ähnliche Zeichen konnte ich auf den ersten Blick nicht erkennen.
meine Frage ist nun , ist ein unterkellertes Haus anzuheben. Und mit welchen Kosten ist in diesem Fall zu rechnen. Ich kann mir nicht vorstellen das der Boden im Haus bei einer Sanierung so weit ausgeglichen werden kann. Wobei ich noch keine cm Angabe machen kann . Aber es ist deutlich spürbar und die Türen fallen automatisch zu .
Anbei haben wir nun die Daten erhalten. Wissen wohl nicht genau wie es zu lesen ist. Weil 21mm würden wohl kaum die spürbare Schräglage erklären.
6 Antworten
So ein Blatt - sehe ich auch zum ersten Mal. Was mir auffällt, dass es 21,4 mm auf einen Meter sind. Wie lang ist dein Haus?. Alternativ die 18,7 % ins Verhältnis zur Gesamtlänge setzen.
Ansonsten könnte ich vermuten, dass hier 2009 vom Verursacher eine Entschädigung gezahlt wurde und der Freisitz 2016 zu entschädigen war.
Hier solltest du mit einem Bausachverständigen besichtigen - machbar ist vieles mit entsprechenden Kosten. Allzuviele Fachbetriebe- dürfte es hierfür auch nicht geben.
Ohne das Objekt zu kennen- kämen für mich nur 2 Optionen in Betracht = abreißen und Neubau
oder es bestätigt mir jemand noch eine Restlebenserwartung des Hauses von x Jahren einschließlich Standsicherheit - und ich arrangiere mich mit einem möglichen Seegang.
Allein die Tatsache, dass die Türen von allein zufallen- sind hier nichtssagend.
Hast du dich mal mit jemandem von der Schadensabteilung des Verursacher unterhalten? Ist ja auch interessant zu wissen welche Bauauflagen für einen Neubau gemacht werden und was hier evt an Verschiebungen vielleicht noch zu erwarten ist.
Auf keinen Fall kaufen!
Mit oder ohne in Abtl.II eingetragener Bergbauschadensverzichtserklärung im Grundbuch bleibt sowas ruinös.
Klingt fast nach einem Abriss aber genaues sollte da ein Statiker sagen können.
Auf jeden Fall sollte da ein Fachmann bei da deine Beschreibung doch schon nach mehr klingt als nur ein oder zwei cm Setzung.
Ich behaupte Mal das geben dürfte machbar sein aber die Kosten so stark steigen lassen das ein Abriss bzw dann Neubau eventuell besser wäre.
Da es bei euch aber um einen nicht so oft auftretenden Fall handelt sollte hier wie schon gesagt ein Fachmann ins Boot geholt werden.
Ja, man kann ein ganzes Gebäude anheben aber auch nur ausgleichen.
https://erkapfahl.de/verfahren/heben-senken-abfangen-gebaeude/?
Die Leute können dir auch ein Angebot senden.
wir haben ein freistehendes Haus in Aussicht das durch Bergbauschäden spürbar an einer Seite abgerutscht ist
Finger weg. Soetwas kann man nicht seriös kalkulieren. Da weiß doch keiner wo welche Massen ins Rutschen gekommen sind und was da wann weiterrutscht.
wir haben die Daten angefordert, aber ich bin mir auch ziemlich sicher das es mehr als 2 cm sind. Da es deutlich spürbar ist. Die Frage ist aber ob es auszugleichen ist oder eventuell sogar das Gebäude trotz unterkellerubg gehoben werden kann ?