Haus komplett an Monteure vermietet kurzzeitig?
Unser Nachbarhaus (Reihenhaus) wurde verkauft. Der Käufer hat es renoviert und vermietet es jetzt möbliert an Monteure. Darf er das? Wie lange darf man in einer Wohngegend eine Immobilie kurzzeitig dauervermieten? Er plant somit eine Investitionsanlage wie er sagte. Das Haus steht in Hessen, näheres zum Wohnraumschutz kann ich leider nicht finden.
5 Antworten
Er kann sein Eigentum vermieten an wen und wie er will.
Darf er nicht so einfach. Dafür braucht er eine Genehmigung. Es handelt sich hier um immer wiederkehrende Kurzzeit-Vermietung - ähnlich einer Ferienwohnung.
Google mal das Hessisches WohnungsaufsichtsgesetzJe nach Vorgaben der Stadt muss da einiges beachtet werden. Schau mal hier:
https://www.betterhomes.de/de/immobilien-ratgeber/blog/posts/kurzzeitvermietung-wohnraumzweckentfremdung
Das ist rechtlich am Ende egal. Im unteren Teil steht ja, was die Stadt alles für Hürden legen kann. Du kannst prüfen, ob man eine Genehmigung braucht oder es gar ein Zweckentfremdungsgebot gibt. Auch das Thema Finanzamt ist immer interessant. Einfach mal den Fall melden. Wer weiß, ob der Nachbar das gewerblich angemeldet hat und Steuern zahlt.
Der Unterschied liegt u.a. im Vermietungszweck. Arbeiter haben ein anderes Wohnbedürfnis als Touristen, die sich in teuren Hotels einquartieren sollen und nicht der arbeitenden Bevölkerung den Wohnraum entziehen.
Auch einem Arbeiter ist es nicht egal wie er vom Chef untergebracht wird, bei mir werden 3 Raumwohnungen mit 6 Betten/Schlafplätzen(Saniert und neu)für 180€/Tag vermietet, als Dauermieter 8-900€ warm im Monat!
Alle Nachbarn sind natürlich begeistert über den Tourismuss im Haus, wenn nachts um 01:00 bezug von der(zb. Polnischen Arbeitskolonne) ist, mal davon abgesehen das wir noch einen Restmüllkontainer mehr brauchen und der Privatparkplatz mit Firmenfahrzeugen vollgestellt ist!
Da freut sich doch jeder Eigentümer in einer WEG drüber!
schau mal da rein,;
https://www.planecobuilding.de/nutzungsaenderung/nutzungsaenderung-monteurzimmer
Hoffentlich bist du im haus- und grundverein, die helfen bei Erstberatungen auch weiter.
Ansonsten tritt lieber dort ein, könnte noch mehr Ärger geben sonst, ohne das du was machen kannst, mangels Rechtsanwalt (Rechtsschutzversicherung) oder wenigstens dieses Haus und Grundzeugs.
Ja darf er leider machen, selbiges gilt auch für Eigentumswohnungen!
Wenn der Staat es nicht bald verbietet( manche Städte machen es schon), gibt es bald keine normalen Mietswohnungen( Dauervermietung) mehr!
Da geht es vornehmlich um die Vermietung an Touristen und weniger an Monteure oder Arbeiter.