Haus gekauft - Keller feucht - Schimmel?

11 Antworten

Wenn dir versichert wurde, dass es keinen Befall gibt, solltest du gute Chance haben, etwas unternehmen zu lassen, was nicht an deinen Geldbeutel geht, dazu fragst du aber evtl. besser einen Anwalt. Wichtig wäre etwas schriftliches in der Hand zu haben, was dir bestätigt, dass es dort keinen Schimmel geben soll.

Ansonsten hilft nur ein weiterer Gutachter und schnelles Entfernen des Schimmels, da dieser ggf. sehr gesundheitsschädlich sein kann. Möglicherweise muss das Haus zusätzlich geschützt werden ( Außendämmung/ Bitumen )...

Wünsche dir da viel Glück und hoffe, dass ich wenigstens ein kleines bisschen helfen konnte


MBallack 
Beitragsersteller
 11.08.2011, 12:01

Schriftlich habe ich natürlich nichts :-(

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Wie "turalo" schon richtig geschrieben hat - kein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter würde ein Gutachten in irgendeine Richtung verändern. Warum sollte er das tun? Für eine kleine Gefälligkeit oder ein paar Euro die gesamte berufliche Zukunft aufs Spiel sezten?

Wenn so etwas rauskommt, kann ich (da vereidigt) dafür in Haft geheen und meine Bestallung verliere ich dann sowieso.

Soviel noch als Ergänzung von einem Gutachter-Kollegen....

Zu Deinem Fall: sorry, ich frage mich schon, wie naiv man so sein kann. Der Makler ist niemandes Freund - der möchte nur den Abschluß machen, um jeden Preis. Gleichzeitig kannst Du den Makler quasi nicht haftbar machen. Gegenüber dem Vorbesitzer hast Du keine Ansprüche, da Du das Gutachten eingesehen hast, waren Dir alle Tatsachen bekannt und Du hast gekauft "wie gesehen". Eine arglistige Täuschung liegt dann ebenfalls nicht vor.

Also leg´ schonmal Geld beiseite für die Sanierung.

Also ich würde - falls möglich - die Versicherung einschalten. Wenn du deinen Schimmelbefall im Haus hast, dann könnte es sein, dass dir der ganze Estrich ausgerissen werden muss. Höre auf den Gutachter (den evtl. die Versicherung oder aber gefälligst der Markler von sich selbst aus einschalten wird). Er wird Schimmelproben veranlassen und die Sachlage einschätzen (lassen).

Nun ja, der Vorbesitzer hat dir ja bereits gesagt, dass Schimmel im Haus vorhanden ist. So gesehen wird es schwierig, ihn zur Rechenschaft zu ziehen. Hast du einen Anwalt? Bespreche dich am besten mit ihm.


MBallack 
Beitragsersteller
 11.08.2011, 11:59

Der Vorbesitzer und der Makler haben Schimmel vehement verneint!! Sonst hätte ich das Haus nie und nimmer genommen.

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WetWilly  11.08.2011, 09:01

Jetzt bin ich mal gespannt: Welche Versicherung?

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Wenn dir gesagt wurde, dass es im Keller Feuchtstellen gibt, kannst du natuerlich aufgrund eben dieser Feuchtstellen keine Ansprueche geltend machen. Wenn ich ein Auto kaufe und man mich vorher darauf aufmerksam gemacht hat, dass der TÜV abgelaufen ist, kann ich auch keine Ansprueche geltend machen, weil's keinen TÜV hat.

Der Link von gerd1011 bringt dich nicht weiter, weil es dort um versteckte Maengel geht, bei dir aber um dir vor dem Kauf mitgeteilte.

Aufgrund des von Ihnen geschilderten frischen Anstriches unter dem sich nun nach kurzer Zeit Verfärbungen, die ggfs. schimmelbedingt sind zeigen, handelt es sich hier um einen klaren Fall arglistiger Täuschung durch den Verkäufer. Nehmen Sie sich einen Anwalt und klagen Sie auf Rückabwicklung des Vertrages oder, falls Ihr Herz bereits an der "Kiste" hängt, auf eine satte Minderung des Kaufpreises in einer Größenordnung von mindestens € 30.000, die Ihen die Trockenlegung der Kellermauern bis unter die Fundamente erlaubt. Hängt Ihr Herz nicht an diesem Bauwerk, dann suchen Sie sich nach der Rückabwicklung des Kaufvetrages etwas Gescheites zum Wohnen!


MBallack 
Beitragsersteller
 11.08.2011, 11:58

Ich kann nicht beweisen, dass der Anstrich frisch ist, aber es ist ja schon sehr seltsam, dass 10 Jahre lang die Flecken angeblich gleich blieben (Aussage Verkäufer) und nun in den 4 Monaten immer größer und farbiger werden. Trotzdem liegt bei mir die Beweispflicht :-(

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schelm1  11.08.2011, 16:42
@MBallack

Ein Bausachverständiger kan den Schaden begutachten. Sofern sich noch Veränderungen andeuten, wird er diese Entwicklung über eine gewissen Zeitraum baobachten und auch dokumentieren. Das kann dann eine arglistgie handlungsweise beweisen.

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