Hauptwohnsitz und Zweitwohnung?
Hallo,
ich bin 19 und ziehe zum ersten Mal aus. Wegen der Arbeit ziehe ich näher zu meinem Arbeitsplatz. Unter der Woche bin ich in der Wohnung und an den Wochenden bin ich bei meinen Eltern. Mein ganzer Freundeskreis ist auch bei dem Wohnsitz meiner Eltern. Außerdem bin ich da auch im Musikverein. Kann ich also sagen dass der Wohnsitz bei meinem Eltern der Hauptwohnsitz ist oder muss ich den Wohnsitz der näher an meiner Arbeit liegt als Hauptwohnsitz anmelden ?
5 Antworten
Wenn du nicht verheiratet bist ist dein Hauptwohnsitz immer dort, wo du dich die meiste Zeit aufhältst.
An deinem Arbeitsort ist also zwingend dein Hauptwohnsitz.
Die Wohnung deiner Eltern bleibt als Nebenwohnung bestehen, wenn du dort weiterhin wohnst.
Wenn du also an Wochenenden und an freien Tagen bei deinen Eltern bist, wohnst du dort noch, und daher muss dort der Nebenwohnsitz bestehen bleiben.
Das Ganze ist genau so im Bundesmeldegesetz geregelt.
Gerne, ich muss ganz ehrlich sagen, hör lieber auf mich, der im Meldeamt arbeitet. :D
Dein HWS ist dort, wo dein Lebensmittelpunkt ist. Auch wenn du zeitlich also öfter bei deiner Arbeitsstelle bist, kannst du dein Elternhaus als HWS lassen und einen neuen ZWS anmelden.
So wurde es mir zumindest von einer Mitarbeiterin in einem Gemeindeamt erklärt.
Dann hat die Mitarbeiterin keine Ahnung. Dabei geht es nicht nach dem Lebensmittelpunkt, sondern danach wie lange man sich am jeweiligen Wohnsitz aufhält.
Der Hauptwohnsitz ist da, wo du dich die meiste Zeit aufhältst. Wenn du an 5 Tagen in deiner eigenen Wohnung bist, aber nur 2 Tage bei deinen Eltern, dann ist deine eigene Wohnung dein Hauptwohnsitz.
Der Hauptwohnsitz ist da, wo du dich die meiste Zeit aufhältst.Kann man so pauschal nicht sagen:
(3) In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
Das ist aber kein Zweifelsfall.
Zweifelsfall wäre, wenn man sich 50/50 an beiden Wohnorten aufhält. Also z.B. eine Woche in Stadt A, eine Woche in Stadt B.
Der Zeitraum in der man in der Wohnung lebt ist nicht das alleinige Merkmal (in der "Arbeitswohnung" ist man ja auch etwa 40 Stunden + Fahrzeit + sonstige Aktivitäten ebenfalls nicht anwesend). Beim Hauptwohnsitz geht es ja auch vor allem darum, dass der Gemeldete dort regelmäßig anzutreffen ist und auch dass ihn offizielle Post dort erreicht. Von daher spricht im Falle des FS nichts dagegen die Wohnung im Elternhaus als Erstwohnsitz zu belassen.
Hinweise darauf liefert z.B. dieser Artikel: https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/arbeitgeberleistungen-zweitwohnung-eines-arbeitnehmers-diese-aufwendungen-koennen-arbeitgeber-ersetzen-f60355
Wer 5 Tage in der Woche nicht da ist, ist zweifelsfrei NICHT regelmäßig dort anzutreffen. Postzustellung inklusive. Denn die wird vorwiegend von montags bis freitags zugestellt.
Wer 5 Tage in der Woche nicht da ist, ist zweifelsfrei NICHT regelmäßig dort anzutreffen.
Jedes Wochenende ist ziemlich eindeutig regelmäßig. Was meinst du wie viele ein Haus mit Familie haben als Erstwohnsitz und trotzdem 5 Tage die Woche von der Zweitwohnung an einem anderen Ort zur Arbeit fahren?
Postzustellung inklusive. Denn die wird vorwiegend von montags bis freitags zugestellt.
Montags bis Samstags. Zumindest bei der Deutschen Post AG.
Hinweise darauf liefert z.B. dieser Artikel:
Dein Artikel ist leider wertlos, da er in Hinblick auf das Steuerrecht verfasst wurde. Hier geht es ums Melderecht.
Der Zeitraum in der man in der Wohnung lebt ist nicht das alleinige Merkmal (in der "Arbeitswohnung" ist man ja auch etwa 40 Stunden + Fahrzeit + sonstige Aktivitäten ebenfalls nicht anwesend).
Es interessiert niemanden wie lange du IN der Wohnung bist. Maßgeblich ist der Aufenthalt AM Wohnsitz. Wenn du also Montags bis Freitags zwecks Arbeit in Stadt A bist zählt der ganze Montag und der ganze Freitag, auch wenn du Freitag Abends nach Hause in Stadt B fährst.
Beim Hauptwohnsitz geht es ja auch vor allem darum, dass der Gemeldete dort regelmäßig anzutreffen ist und auch dass ihn offizielle Post dort erreicht.
Absolut falsch. Im Melderecht geht es einzig um allein um das Beziehen einer Wohnung. Wo du deine Post hin bekommst interessiert da auch keinen, genauso wenig, wie oft du IN der Wohnung anzutreffen bist, schließlich ist man auch meist berufstätig und den meiste Zeit nicht IN der Wohnung.
Was meinst du wie viele ein Haus mit Familie haben als Erstwohnsitz und trotzdem 5 Tage die Woche von der Zweitwohnung an einem anderen Ort zur Arbeit fahren?
Familie ist hier das Stichwort! Wer verheiratet ist, hat seinen Hauptwohnsitz immer da wo die Familie wohnt. Singles hingegen immer da, wo sie am meisten sind. Das ist direkt so im Bundesmeldegesetz geregelt.
P.S. dein Artikel ist auch deswegen irrelevant, da er von 2012 ist. Seit 2015 gilt ein neues, bundesweit einheitliches Melderecht.
So lange du nicht verheiratet bist, ist das nur eine Formsache. Du kannst diesen Zweitwohnsitz nicht steuerlich geltend machen. Es ist also eigentlich egal, ob du noch bei deinen Eltern gemeldet bist.
Das ist keine Formsache! Wenn er noch nebenher bei den Eltern wohnt, also z.B. an Wochenenden und freien Tagen, dann muss der Wohnsitz bei den Eltern gemeldet bleiben. Andernfalls kann es sogar Bußgelder geben.
Er kann sich genau so gut mit Erstwohnsitz melden, und bei seinen Eltern zu Besuch sein. Damit erspart er sich eine evtl. Zweitwohnsitzsteuer.
Wenn er immer am Wochenende dort ist, ist das kein Besuch. Ich finds immer schrecklich, dass die Leute einen Besuch als Ausrede für alles im Melderecht nehmen wollen.
Wenn ich an 2 von 7 Wochentagen in der Wohnung bin, und das jede Woche. Bin ich kein Besucher. Wie illusorisch ist das bitte?
Wenn er den Wohnsitz unter dem Gesichtspunkt einer existierenden Zweitwohnsitzsteuer abmeldet, obwohl er diese gemeldet haben muss laut Melderecht, kann sogar der Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt sein, oder eine Ordnungswidrigkeit nach der entsprechenden Zweitwohnsitzsteuersatzung der Gemeinde vorliegen.
Vielen Dank :)