Was bedeutet das mit der 6 Monate Regelung mit Zweitwohnsitz, ist das am stück gemeint, also wenn man im Monat nur 5 tage wohnt muss man dann auch anmelden?

2 Antworten

Die 6 Monate beziehen sich auf das Einziehen und Ausziehen.

Es kommt immer auf den Einzelfall an. Das letzte Wort hat da immer der Sachbearbeiter.

In der Regel werden die 6 Monate NICHT getrennt berechnet. Wenn du also 2 Monate drin bist, dann 2 Monate nicht, und dann wieder 2 Monate, hast du die 6 Monate voll.

Bist du dann noch in der Wohnung, bzw. hast du vor dich dort bald wieder aufzuhalten, hast du Sie nach den 6 Monaten anzumelden.

Das gilt aber eben nur, solange du noch nicht weißt, ob du diese länger als 6 Monate beziehen wirst.

Wenn du weißt, dass du immer 2 Monate dort bist, und dann wieder nicht, und dann wieder 2 Monate etc..., musst du die Wohnung bereits nach den ersten 2 Wochen anmelden.

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Wenn du unverheiratet bist, ist dein Hauptwohnsitz immer der Wohnsitz, an dem du sich am meisten aufhältst. Dabei geht es nicht um die Zeiten, zu denen du direkt in der Wohnung bist, sondern in dessen "Geltungsbereich".

Bist du verheiratet ist immer der Wohnsitz der Familie der Hauptwohnsitz, unabhängig von der Aufenthaltszeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

nein, Mietdauer ist entscheidend.

und der Hauptwohnsitz ist jener mit dem Lebensmittelpunkt. für diesen gelten dann auch die steuerlichen Aspekte


PissedOfGengar  04.04.2021, 15:33
nein, Mietdauer ist entscheidend.

Falsch, sondern Aufenthaltsdauer (Mietrecht ist bei melderechtlichen Aspekten irrelevant).

und der Hauptwohnsitz ist jener mit dem Lebensmittelpunkt

Auch falsch. Für Unverheiratete ist der Ort an dem man sich am meisten Aufhält Hauptwohnsitz.