Hauptuntersuchung überziehen?

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Es hat mal eine zeitlang eine Rückdatierung gegeben.

Dabei galt dann der "TÜV" 24 Monate ab dem eigentlichen Termin.

Diese Rückdatierung gibt es nicht mehr, was bedeutet, dass man erst 24 Monate nach dem Termin, wo man beim TÜV war, dort wieder hin muss.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"

Uschi begeht eine Ordnungswidrigkeit, die aber erst bei zwei Monaten Überschreitung mit einer Strafe belegt ist. Ebenso ist die HU teurer, wenn sie um mehr als 2 Monate abgelaufen ist, weil dann eine erweiterte Prüfung gemacht werden muss. Rückdatiert wird aber nicht, des neue Siegel gilt dann ab dem Zeitpunkt der Prüfung.

Fazit: Uschi kann 1 Monat überziehen, bewegt sich aber auf dünnem Eis und sollte den Termin möglichst schon fest haben.

Die Regelung war mal so und mal anders. Momentan meine ich dass es dann Januar 2026 wäre. Uschi macht dem Prüfer hübsche Äuglein und schon ist der TÜV bestanden.

Da hat sie leider Pech gehabt. Die Plakette wird für den Dezember vergeben. Dieser "Trick" hat vor etlichen Jahren noch funktioniert, wurde aber unterbunden.


JochenOWL  16.06.2023, 17:25

Das war mal.

Inzwischen gilt wieder die alte Regelung, nämlich 24 Monate ab wahrgenommenen TÜV-Termin...