Werden beim Saisonkennzeichen überzogene Monate außerhalb der Saison angerechnet bei Überziehung?
Hallo ich habe einen Kleintraktor mit Saisonkennzeichen April bis Oktober. TÜV bis 09/2024. Das heißt ich hätte im September zum TÜV gemusst, aber ich will ein bischen überziehen und jetzt meine Frage. Wenn ich im April zum TÜV gehe, muss ich dann Gebühr für die Monate Oktober, November, Dezember, Januar, Februar und März als Überziehung zahlen oder nur für Oktober, weil die anderen Monate ja außerhalb des Saisonkennzeichens sind. Dann wäre ja das Feuerzeug praktisch gesehen nur ein Monat überzogen, richtig?
1 Antwort
Wenn du die HU im Monat machen lässt nach dem Monat, wo du sie hättest machen müssen, ist das kein Problem, außer wenn das Fzg. nicht mehr zugelassen ist, z. B. wg. Saison-Kennzeichen, weil dann darfst du ja an sich nicht fahren.
notting
Woher ich das weiß:Hobby