Nachuntersuchung oder bis hu abgelaufen?

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Hallo, Du kannst Dein Auto auf jeden Fall bis 30. September fahren, sofern es keine sehr verkehrsunsichere Mängel sind.

Dannach würde es auch erst ein Bußgeld ab 01. Dezember geben, weil Du die HU dann mehr als 2 Monate überzogen hättest. Das Bußgeld würde dann 15 € betragen.

Die 1. Monatsfrist, die auf dem Bericht steht, ist nur für die Nachuntersuchung relevant.

Innerhalb eines Monats kann man die Mängel beheben und das Auto zur Nachuntersuchung vorführen. Dann wird nur das kontrolliert, was bemängelt wurde. Man muss dann nur eine viel günstigere Nachprüfungsgebühr bezahlen.

Das würde übrigens auch mit einer anderen Prüforganisation funktionieren, als die die die erste HU durchgeführt hat.

Nach diesem Monat wäre wieder eine volle HU nötig -> es würde wieder alles kontrolliert und die volle Gebühr für eine HU wäre fällig.

Innerhalb 4 Wochen dann werden auch nur die Mängel von heute kontrolliert ansonsten wird eine komplett neue HU durchgeführt.

Steht auf dem Prüfbericht drauf

Du hast, soweit ich weiß, vier Wochen Zeit die Mägenl zu beseitigen und die Kiste nochmals vorzuführen, dann bist innerhalb der Nachprüfzeit, wenn später mußt nochmals die HU komplett löhnen