Hauptschulabschluss?
Meine cousine hat ihren hauptschulabschluss absolviert. Allerdings wollte sie ihren qualifizierten hauptschulabschluss damit sie sie 10 machen kann. Jetzt ist es so vorgefallen dass Sie erst 2 wochen vor den ferien mitbekommen hat dass ihr Schnitt zu schlecht ist und dass nicht möglich ist. (Im ersten halbjahr waren alle noten noch okay). Ihre schlechten noten sind aufgrund gesundheitlichen problemen entstanden. 1 wegen einer schilddrüsenunterfunktion weswegen sie starke konzentraktionsprobleme hatte und einen vitamin D mangel weswegen sie sehr müde war. Andere blutwerte waren auch nicht in Ordnung. Denkt ihr sie dürfte die 10 trz machen. Ich stelle die frage da ich mal gehört habe dass man wegen gesundheitlichen problemen eine "ausnahme" machen. Stimmt dass? Könnte sie die 10 machen?
Was meinst du, damit sie 10 machen kann. Ich kann mir darunter nichts vorstellen, was das sein soll.
Also weil meine cousine ja die 10te klasse nicht machen kann wegen ihrem durchschnitt. Ob sie aufgrund ihrer krankheit die 10 auf der jetzigen schule doch absolvieren kann
3 Antworten
Man kann die mittlere Reife immer noch machen, aber wenn der Notenschnitt nicht stimmt, dann macht man da an der zweijährigen Berufsfachschule (Baden-Württemberg). An meiner Schule ist die Versetzung auf Probe mit Nachprüfung nur in jüngeren Jahrgängen möglich. Ausnahmen machen wir an meiner Schule da von 9 nach 10 nicht, wenn der Schnitt nicht stimmt. Es geht da gleich nach den Sommerferien in die Vollen. Gerade gesundheitlich angeschlagene Schüler schaffen es nicht ihre Lerndefizite aufzuholen. Wir empfehlen daher die Mittlere Reife in 2 Jahren zu machen, dafür erfolgreich.
Danke für deine Antwort. Aber mir hat eine Frau aus dem Schulamt gesagt das es möglich sei dass sie ausnahmen wegen krankheiten machen.
Das kann dir nur die Schule sagen ob das möglich ist.
Wenn die Voraussetzung aber nicht erfüllt wird sieht es vermutlich schlecht aus.
Wir können unsere Meinung dazu haben, wir können auch hier und da einige rechtliche Grundlagen schreiben. aber im Deteil müsste das schlicht mit der Schulleiung geklärt werden.
Parallel dazu könnte man ja trotzdem mal versuchen, dem Mädchen seinen Traumausbildungsplatz zu verschaffen, auch mit dem einfachen Hauptschulabschluss.
Wir haben ja mittlerweile so viele unbesetzte Ausbildungstellen, dass der ein oder andere Ausbilder vielleicht mit sich reden ließe. Ein Einstellungstest könnte ggf. beweisen, dass sie auch ohne Quali in der Lage ist, die Anforderung an die Ausbildung zu erfüllen.
lg, Anna