Hauptmieter will Widerrufsrecht nicht?

5 Antworten

Ein Widerrufsrecht bei Wohnungsmietverträgen gibt es nur dann, wenn die Wohnung vor Anmietung nicht besichtigt wurde. Das greift hier also nicht.

Ich sehe das aber trotzdem ziemlich entspannt. Da es keinen Vertrag mit der Verwaltung/Vermieter gibt, ist zwar der Untermietvertrag wirksam, allerdings kann die Verwaltung keine Forderungen gegenüber der Freundin geltend machen. Dafür fehlt einfach die vertragliche Grundlage. Hier ist weiterhin die Hauptmieterin in der Haftung.

Deine Freundin sollte also den Untermietvertrag schriftlich gegenüber der Hauptmieterin kündigen und ausziehen.

Im übrigen hätte deine Freundin gar keinen Rechtsanspruch darauf, bei der Verwaltung einen neuen Vertrag zu bekommen. Der Vermieter entscheidet über den Nachmieter und nicht der aktuelle Hauptmieter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

Tosndhsuan 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 13:25

Sind dann die im Untermietvertrag angegebenen Kosten etc auch ohne Einwilligung der Hausverwaltung wirksam?

Und ja das wussten sie auch mit neuem Vertrag bekommen. Wurde einfach so vermittelt als hätte wäre sie im Kontakt mit der Hausverwaltung und die würden sie dann auswählen. Also ja definitiv Leichtsinnig..

Danke für die Antwort

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ChristianLE  16.08.2024, 13:30
@Tosndhsuan
Sind dann die im Untermietvertrag angegebenen Kosten etc auch ohne Einwilligung der Hausverwaltung wirksam?

Erst einmal ja. Es kann natürlich sein, dass die Verwaltung die Untervermietung untersagt (rein rechtlich schwer möglich), so dass deine Freundin sofort ausziehen "muss". Dann wäre der Untermietvertrag hinfällig.

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Tosndhsuan 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 13:41
@ChristianLE

Ach sch**e. Im Untermietvertrag steht auch dass sie seit dem 01.04. eingezogen ist. Alle Kosten gehen dann an sie. Hätte sie mich mal gefragt bevor sie irgendwas unterschreibt.

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ChristianLE  16.08.2024, 13:54
@Tosndhsuan

Wann ist sie denn eingezogen, bzw. wann ist Vertragsbeginn. Im Vertrag kann alles mögliche stehen. Muss ja aber nicht automatisch stimmen.

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Tosndhsuan 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 14:03
@ChristianLE

Da steht dass das Untermietverhältnis am 01.04.24 beginnt, in dem Zeitraum ist sie auch ca eingezogen. Unterschreiben hat sie vor ein paar Tagen. Die Miete hat bis jetzt aber immer die Hauptmieterin bezahlt, sollte dann aber nicht gehen dass meine Freundin die gesamte Miete für die Zeit nachzahlen muss (so wie es im U. Vertrag steht, sie solle die gesamte Miete zahlen) oder? Hausverwaltung hat dem Vertrag auch noch nicht zugestimmt.

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ChristianLE  16.08.2024, 14:08
@Tosndhsuan

Naja, wenn im Vertrag geschrieben steht, dass der Vertrag zum 01.04. beginnt, sie am 01.04. eingezogen ist, dann greift auch die Zahlungsverpflichtung am dem Zeitpunkt.

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Tosndhsuan 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 14:26
@ChristianLE

Hm stimmt. Aber die Beträge kamen beim Vermieter ja schon an also ist das eine Sache zwischen der Hauptmieterin und ihr, ob sie das nachzahlt. Zum Anwalt würde die Frau wahrscheinlich eh nicht gehen, dafür hat die selber viel zu viel verkorkst. Und solange der Vermieter bzw die Hausverwaltung nicht zustimmt, ist auch noch nichts gültig, richtig? Danke dir btw bist gerade sehr hilfreich

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ChristianLE  16.08.2024, 14:29
@Tosndhsuan
Und solange der Vermieter bzw die Hausverwaltung nicht zustimmt, ist auch noch nichts gültig, richtig?

So einfach ist es leider nicht. Der Vertrag ist erst einmal gültig, bis der Vermieter sein Veto einlegt.

Ich würde aber tatsächlich erst einmal abwarten, ob die Hauptmieterin reagiert.

Theoretisch könnte deine Freundin einfach zur Hausverwaltung gehen und dort mal anfragen, bzw. das Problem schildern. Vielleicht helfen die und untersagen eine Untervermietung.

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Wenn sie diese Versprechungen nicht schriftlich hat, hat sie Pech gehabt. Abgesehen davon, dass man sogar in dem Kontext "lügen darf" - Das sind so Sachen wo man rechtlich sagt "naja Meinung geändert, Vertrag trotzdem gültig".

Es gibt kein Widerrufsrecht bei Mietverträgen, einzige Ausnahme sind Mietverträge wo die Wohnung nicht hat besichtigt werden können. Der Vertrag ist so nicht anfechtbar.

Sie soll kündigen, die Frist einhalten und dann raus.

Es gibt kein Widerrufsrecht. Der Vertrag ist gültig.


Tosndhsuan 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 13:15

Doch klar gibt es den.

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LottoOtto99  16.08.2024, 13:16
@Tosndhsuan

Nein, gibt es nicht. Du verwechselst das mit dem Fernabsatzrecht, das gilt nicht hierbei.

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DaKaBo  16.08.2024, 13:28
@Tosndhsuan

Nein, nein und nein. Wir sind hier nicht bei Amazon...🤣

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anitari  16.08.2024, 13:40
@Tosndhsuan

Nur für Fernabsatz- und Haustürgeschäfte. Weder das eine noch das andere liegt hier vor.

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schelm1  16.08.2024, 13:05

Fristgerecht kündigen und gut ist.

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Tosndhsuan 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 13:16
@schelm1

Genau darum geht es ja. Die Hauptmieterin ignoriert die Kündigung, bzw den Einspruch auf das Widerrufsrecht.

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ChristianLE  16.08.2024, 14:08
@Tosndhsuan

Eine Kündigung wird nicht unwirksam, wenn der Hauptmieter nicht reagiert. Wann wurde denn gekündigt?

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Bei Mietverträgen gibt es kein Widerrufsrecht.

Warum soll die Hauptmieterin ausziehen? Hat sie ihren Mietvertrag gekündigt?


Tosndhsuan 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 13:19

Nein so war es abgemacht. Eigentlich hatte sie Hauptmieterin werden sollen. Der Untermietvertrag ist nur für den Übergang gedacht gewesen.

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DaKaBo  16.08.2024, 13:30
@Tosndhsuan
Eigentlich hatte sie Hauptmieterin werden sollen

Sagt wer? Die Mieterin oder die Hausverwaltung?

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anitari  16.08.2024, 13:38
@Tosndhsuan

Was zwischen den Beiden, Hauptmieterin und deiner Freundin, "abgemacht" war ist irrelevant.

Ob deine Freundin Hauptmieterin wird entscheidet der Vermieter.

Der Untermietvertrag ist wirksam. Wenn er deiner Freundin nicht gefällt kann sie form- und fristgerecht kündigen. Ein Rücktrittsrecht gibt es bei Mietverträgen die vor Ort, nach Besichtigung der Mietsache abgeschlossen wurden nicht.

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Der Vertrag für die Untermiete ist gültig.

Wie es sich liest, wurde Wohnung, bzw. gemietetes Zimmer, überwiegend von der Hauptmieterin eingerichtet (bzw. zugemüllt).

Somit hätte Deine Freundin bis gestern zum Ende dieses Monats, also 31.8. kündigen können. Ab heute kann sie aber immerhin noch bis 30.09. kündigen, was auch nur die Hälfte der ansonsten 3-monatigen Kündigungsfrist ist.

Deine Freundin sollte nun also sofort zum 30.09. kündigen und, so lange die jetzige Situation besteht, keinen Cent mehr bezahlen. Schlimmstenfalls wird sie fristlos gekündigt, aber auch erst, wenn ein Betrag offen ist, der eine Monatsmiete deutlich übersteigt. Also, erst einmal keine Gefahr.