Hat man mit 2 fünfer kein realschulabschluss?

3 Antworten

Für die Realschulen in Baden-Württemberg regelt das die Realschulabschlussprüfungsordnung (RSAPO). Maßgeblich für deine Frage ist § 13. Da steht unter anderem:

  • Man hat bestanden, wenn die Gesamtleistungen in nicht mehr als einem der maßgebenden Fächer geringer als mit der Note »ausreichend« bewertet sind.

Du darfst also nur eine 5 haben. Aber: Es gibt die Möglichkeit des Notenausgleichs. Wenn du mehrere 5er hast, gilt:

  • Man hat auch bestanden, wenn für jedes dieser mit schlechter als »ausreichend« bewerteten Fächer ein sinnvoller Ausgleich gegeben ist. Du musst also jeden 5er ausgleichen.

Wie lassen sich die 5er ausgleichen?

  • die Note »mangelhaft« in einem Fach der schriftlichen Prüfung durch mindestens die Note »gut« in einem anderen Fach der schriftlichen Prüfung.
  • die Note »mangelhaft« in einem anderen Fach durch mindestens die Note »gut« in einem anderen maßgebenden Fach oder die Note »befriedigend« in zwei anderen maßgebenden Fächern.

Klingt etwas kompliziert. Zum Nachlesen findest du die Bestimmungen hier:

RSAPO § 13


edanil77 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 16:24

aber hätte ich jetzt so wie ich es beschrieben hab bestehen? Mein Notenschnitt und so passen.

0
Rugall  27.06.2024, 16:26
@edanil77

Ich kenn dein Zeugnis nicht. Und ich weiß nicht, was da ein Fach der schriftlichen Prüfung war und was nicht. Aber für mich sieht das so aus: Zum Ausgleich der 5 in Mathe brauchst du eine 2 in einem anderen Prüfungsfach. Du hast aber eine 3 in Deutsch, wenn ich das richtig lese.

0
edanil77 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 16:29
@Rugall

Da hab ich schon meinen Lehrer gefragt, der meinte das kann ich mit der 3 in Deutsch ausgleichen. Nur chemie sei das Problem weil man das anscheinend nicht ausgleichen könnte.

0
Rugall  27.06.2024, 16:31
@edanil77

Genau der Paragraph, der für dich entscheidend ist, wurde übrigens vor einigen Monaten erst geändert. Genauer: am 28. Juli 2023. Was da geändert wurde, weiß ich nicht. Aber vielleicht war es vorher genau so, wie du das vermutest. Ich an deiner Stelle würde mir das alles noch einmal ganz genau anschauen.

0
edanil77 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 16:34
@Rugall

Vielen Dank! Denkst du es wäre sinnvoll, mal beim Kultusministerium nachzufragen?

0
Rugall  27.06.2024, 16:41
@edanil77

Nein. Kultusministerium ist eine Nummer zu hoch. Die vorgesetzte Dienstelle für die Realschulen sind, wenn ich das richtig sehe, die Schulämter. Deine Frage ist ja für jemanden, der sich damit auskennt, vergleichsweise einfach zu beantworten. - Wo liegt denn deine Realschule?

0
Rugall  27.06.2024, 16:48
@Rugall

Schau mal.. Hier findest du die Schulämter: https://schulamt-bw.de/Startseite
Die sind für die Schulaufsicht zuständig. An die würde ich mich aber nur wenden, wenn du an deiner Schule keinem vertraust. Der erste Weg wäre der zum Schulleiter. Den würde ich fragen! Sag, dass man dir das mit dem Notenausgleich anders gesagt hätte. Und ob das denn stimme, dass du mit deinen Noten durchgefallen seist. Und frag ruhig, welche Regel da greifen würde. Also welcher Paragraph.

0
Rugall  27.06.2024, 16:55
@Rugall

Grundsätzlich darfst du dem Schulleiter in dieser Frage schon vertrauen. Ich hab noch nie gehört, dass sich da ein Schulleiter vertan hätte. Die Zeugnisse werden ja mehrfach überprüft. Da sind schon manchmal Fehler drin. Aber nicht bei der Frage, ob jemand bestanden hat.

0

Sobald die zweite 5 auftaucht, dann musst du Hauptfachfünfen mit einer 2 in einem andern Hauptfach ausgleichen, die 3 reicht nicht.


Rugall  27.06.2024, 16:53

Ja. So lese ich das auch in der entsprechenden Verordnung. Was mich stutzig macht, ist, dass die Fragestellerin offenbar sehr davon überzeugt ist, dass man das anders kommuniziert hat.

1
chog77  27.06.2024, 17:57
@Rugall

Ich weiß, dass es so ist, bei uns bleiben jedes Jahr Schüler mit dieser Notenkombi in der Realschule in BW sitzen, auch in Klasse 10. Wir kommunizieren dies unseren Schülern sehr deutlich, auch wenn es diesbezüglich keine Vorschrift zum „ blauen Brief“ gibt. Eigentlich ist die Halbjahresinformation Warnung genug.

1

Ich hab auch in Mathe und Chemie ne 5, habe aber trotzdem nen Realschulabschluss.

(Hessen)