Hat jemand pro Argumente zu dem Thema sollte man die strafmünigkeit ab 14 absenken?
4 Antworten
Die Anzahl von Intensivtätern unter 14 nimmt zu. Es gibt welche, die haben mit 13 schon derbe Sachen abgezogen und das mit dem Bewusstsein nicht bestraft zu werden.
Ich würde vielleicht neben Erwachsenen Strafrecht und Jugend Strafrecht noch eine Kategorie für 12 - 14jährige einführen, in dem es keine Gefängnisstrafen oder Arbeitsauflagen gibt, sondern nur Dinge wie ein Täter-Opfer-Ausgleich und ähnliches.
Psychologische Hilfe wäre manchmal wahrscheinlich auch ganz sinnvoll, kommt natürlich auf die Straftat drauf an
Vom Grunde würde es im individuellen Fall schon Sinn machen. Unter 14 sollte es zumindest bei Bedarf die Möglichkeit geben. Z.b. Das die strafmündigkeit dann durch ein Gutachten festgestellt werden muss.
ein Argument wäre die Wirksamkeit der derzeitigen Maßnahmen
ein anderes die Berücksichtigung der Erwachsenenstrafen auf die Entwicklung in der Pubertät
Banden setzen gezielt u14 Jährige ein. Und auch Einzeltäter werden immer jünger. Milde Strafen, Sozialstunden, Kurse etc als Auflage wie gehabt für Jugendliche, aber gern schon deutlich unter 14 Jahren strafmündig.