Hat hier jemand Erfahrung mit EU Führerschein aus Polen?

7 Antworten

Der nutzt Dir in Deutschland nichts!

Du dürftest dann damit in Polen und allen EU-Staaten fahren, nur nicht in Deutschland.

Wenn dir in DE der Führerschein entzogen wurde, gilt das Fahrverbot auch wenn du einen ausländischen Führerschein hast. Den "Trick" kennt auch die Polizei. Wenn die bei einer Verkehrkontrolle auf einen Deutschen mit polnischem Führerschein treffen, werden die stutzig und schauen im Computer nach. Dann hast du ein Problem...


Zyrup 
Fragesteller
 20.03.2018, 10:01

auch wenn ich die 185 tage und die Sperrfrist beachte?

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JayCeD  20.03.2018, 10:04
@Zyrup

Wenn dir der deutsche Staat die Fahrerlaubnis entzogen hat, musst du dem deutschen Staat beweisen dass du geeignet bist ein KFZ zu führen, bevor du in Deutschland wieder fahren darfst. Punkt!

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skyfly71  20.03.2018, 10:05
@Zyrup

Ja, auch dann. Auflagen der deutschen Fahrerlaubnisbehörde gelten auch für ausländische Fahrerlaubnisse, wenn sie in Deutschland genutzt werden.

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Zyrup 
Fragesteller
 20.03.2018, 10:16
@skyfly71

Mir fehlen die Worte zu diesem Land und seinen Gesetzen

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vierfarbeimer  20.03.2018, 10:20
@Zyrup

Zu manchen Autofahrern fehlen uns die Mitmenschen, die wegen denen 2 Meter unter der Erde liegen.

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JayCeD  20.03.2018, 10:25
@Zyrup

Echt jetzt?

ich habe leider meinen Führerschein Verloren wegen Punkten
Zu mal ich hier bereits eine MPu wegen Drogen gemacht habe

Leute die Drogen konsumieren und sich nicht an die Verkehrsregeln halten sind eine Gefahr für sich und andere. Es ist gut und richtig, das man die davon abhält so gefährliche Maschinen wie Automobile im öffentlichen Raum zu bewegen.

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Jack98765  20.03.2018, 11:11
@Zyrup
Mir fehlen die Worte zu diesem Land und seinen Gesetzen

Das ist eine EU-Richtlinie. Das hat nichts mit Deutschland zu tun. Wenn du im Ausland deinen Führerschein abgenommen bekommst, darfst du trotzdem in Deutschland und allen anderen EU-Staaten fahren, nur eben dort nicht und so ist es hier auch, nur mit dem Unterschied, dass du den FS generell nicht ausgehändigt bekommst und somit überhaupt nirgends fahren kannst ;)

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19Michael69  21.03.2018, 00:25
@Zyrup

Mir fehlen die Worte zu einer solchen Einstellung :-(

Spätestens mit diesem Satz zeigt sich für dich und jeden "Uneinsichtigen", dass die Gesetze gut sind, genau wie sie sind ...

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Zyrup 
Fragesteller
 21.03.2018, 09:31

Wow eure Moralapsotel Kommentare werden bestimmt meine Einstellung ändern :D Ich bin schon mal mit lügen und aufsetzen einer falschen Maske durch die MPU gekommen & es hat sich nichts geändert.. also warum jetzt? In meinen Augen nur Geldmacherei

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Um in Polen einen Führerschein zu machen, der in Deutschland auch annerkannt wird musst du die Sperrfrist in Deutschland abwarten und anschließend kannst du den Führerschein in Polen machen. Aber Achtung, es gibt noch die Wohnsitz Regelung wonach du mindestens 185 Tage deinen Hauptwohnsitz in dem ausstellenden Land gehabt haben musst. Die Polnischen Behörden arbeiten auf dem Gebiet eng mit den Deutschen Behörden zusammen, sodass die meisten Scheinwohnsitze aufgedeckt und zur Anzeige gebracht werden.

Gaaanz schlechte Idee.

Wenn du in DE deinen Führerschein verloren hast, darfst du in DE auch nicht mit einem anderen EU-Führerschein fahren. Wenn du dies doch machst, wäre dies schon Vorsatz und dir drohen Geld- oder sogar Gefängnisstrafen! Außerdem kann dein Auto eingezogen werden. (§ 21 StVG)

Wenn du alle auflagen des ausstellenden EU Landes erfüllst , steht einer Erteilung der EU Fahrerlaubnis nichts im Wege . ( Wohnsitz , Sperre )

Eine in der EU erteilten Fahrerlaubnis hat in jedem EU Land seine Gültigkeit auch in Deutschland .

Nur weil die Fahrerlaubnis aus Polen stammt , haben Deutsche Behörden nicht das Recht die Polnische EU Fahrerlaubnis anzuzweifeln .


Jack98765  20.03.2018, 11:08

Und trotzdem darf man damit in Deutschland nicht fahren ;)

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Lkwfahrer1003  20.03.2018, 12:05
@Jack98765

Das ist nicht richtig !

Deutschland hat eine rechtmäßig erteilte Fahrerlaubnis anzuerkennen !

Zur Erteilung der Fahrerlaubnis gelten die Vorgaben des Ausstellenden EU Landes .Und nicht die der BRD !

Es ist also Fasch zu behaupten , eine EU Fahrerlaubnis sei in Deutschland nicht gültig !

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19Michael69  21.03.2018, 00:32
@Lkwfahrer1003

Beides ist richtig bzw. kann richtig sein.

Grundsätzlich ist die Fahrerlaubnis des anderen EU-Staates - sofern sie dort rechtmäßig erworben wurde - auch gültig und muss anerkannt werden.

Dennoch kann es sein, dass auch diese nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland berechtigt, wenn einem hier die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs abgesprochen wurde.

Das ist also im Einzelfall zu prüfen.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-in-deutschland.html

Gruß Michael

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Lkwfahrer1003  21.03.2018, 09:33
@19Michael69

Hallo Michael ,

schön mal wieder was von dir zu lesen !

Dennoch kann es sein, dass auch diese nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland berechtigt, wenn einem hier die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs abgesprochen wurde.

EUGH C227/05 Halbritter/Freistaat Bayern

Auch hier zählt zuerst einmal , das das ausstellende EU Land zuständig ist .

Die Deutschen Behörden haben nur die Möglichkeit , wenn der Inhaber einer EU Fahrerlaubnis wieder gegen die STVO verstößt .

In mindestens 4 EUGH Entscheidungen gegen die BRD wurde klargestellt , das Deutsche Behörden nicht das Recht haben eine EU Fahrerlaubnis grundlos in Zweifel zu setzten .

Ich Zitiere OLG NRW Münster 25.10.2016 AZ: 16 A 1638/15

„Insbesondere kann die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis nicht mit der Erwägung abgelehnt werden, dass die gegebenenfalls strengeren inländischen Erteilungsvoraussetzungen bei dem Fahrerlaubniserwerb im Ausland nicht (vollständig) beachtet worden sind. Vielmehr ist es die Aufgabe des Ausstellermitgliedstaats zu prüfen, ob die im Gemeinschaftsrecht aufgestellten Mindestvoraussetzungen, darunter diejenigen der Fahreignung, erfüllt sind und ob somit die Erteilung – gegebenenfalls die Neuerteilung – einer Fahrerlaubnis gerechtfertigt ist. Wenn die Behörden eines Mitgliedstaats eine Fahrerlaubnis erteilt haben, sind die anderen Mitgliedstaaten nicht befugt, die Beachtung der in dieser Richtlinie aufgestellten Ausstellungsvoraussetzungen nachzuprüfen. Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllt hat.“

Gruß

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