Eu Führerschein Tschechien?

7 Antworten

da gibt es viele erfahrungen. das ding ist in deutzschland nicht gültig und wird eingezogen. egal was der verrkäufer da sagt.


BMWM5F10 
Beitragsersteller
 12.01.2017, 14:15

Ich würde ja die 180 tage im Ausland verbringen die Vorschrift dafür sind. Dann müsste der doch eigentlich anerkannt werden oder nicht ?

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martinzuhause  12.01.2017, 14:18
@BMWM5F10

natürlich nicht. der entzug des dinges in deutschland bleibst bestehen. darin würde selbst eine neue staatsbürgerschaft nichts ändern

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BMWM5F10 
Beitragsersteller
 12.01.2017, 14:22
@martinzuhause

Der europäische Gerichtshof hat doch entschieden das der anerkannt werden muss wenn man die vorgeschriebene zeit (180tage) im Ausland nachweislich gelebt hat. 

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Hallo BMWM5F10,

Dir wurde in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen, damit darfst Du in Deutschland kein Kraftfahrzeug mehr führen. Ausnahme: Mofa mit entsprechender Prüfbescheinigung!

Daran ändert sich auch nichts, wenn Du auf legalem Wege eine ausländische Fahrerlaubnis erworben hast. Mit der ausländischen Fahrerlaubnis darfst Du überall fahren, nur halt nicht in Deutschland.

Die tschechische/polnische oder sonstige EU - Fahrerlaubnis wird hier nur dann anerkannt,

  • wenn Dir hier in Deutschland nicht die Fahrerlaubnis entzogen wurde und
  • wenn die 180-Tagefrist einhältst.

Ist nur einer der beiden Punkte nicht erfüllt darfst Du hier in Deutschland auch kein Fahrzeug führen.

Wirst Du hier in Deutschland mit einem EU-Führerschein angehalten und kontrolliert, stellen die kontrollierenden Beamten zu 99 % fest, dass Dir in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde und gegen Dich wird ein Strafverfahren, nach folgender Rechtsgrundlage eingeleitet:

§ 21 StVG -  Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Schöne Grüße
TheGrow

Ich brauche keine Antworten von wegen mach die mpu oder so

Eine bessere fällt mir aber nicht ein. Wie hier schon richtig geschrieben wurde, kommst du in absehbarer Zeit nicht um die MPU herum, um einen aufwändigen Antrag auf Neuerteilung des Fahrerlaubnis schon gar nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Du handelst dir bei jeder Polizeikontrolle eine endlosdiskussion mit den Beamten ein. Und wenn dann noch rauskommt, dass deine Fahrerlaubnis in deutschland entzogen wurde mit anschliessender MPU anordnung, dann kommst du in Teufels küche.

Ich bezweifel, dass der dir der Wisch aus dem Ausland dir wirklich weiter helfen kann, anstatt es gleich richtig zu machen und die MPU anzutreten.