Wer hat Erfahrungen mit EU Vermittlungsagentur (Daniel Ritz) in Tschechien gemacht?

11 Antworten

Hallo zusammen,

ich muss meinen Vorredner widersprechen.

Ich habe bei oben der oben genannten Agentur meinen EU Führerschein nach geltendem Recht gemacht und auch bekommen. Alleine 2012 haben 2700 Deutsche Ihren Führerschein im EU Ausland neu gemacht gerade weil Sie kein Vertrauen mehr in die MPU Abzockerei haben! Dies kam erst wieder 14.05.2013 im MDR - Umschau - Führerschein um jeden Preis. Mit der 3. Führerschein Richtlinie vom 19.01.2013 ist klar definiert das wenn die gerichtliche Sperre abgelaufen ist und Sie offiziell 6 Monate in Tschechien gemeldet waren der Führerschein anerkannt werden muss. Wir Leben in der EU, das hat Vor und viell. auch Nachteile für manche. Fakt ist der Gleichheitsgrundsatz der Länder und die gegenseitige Anerkennung. Unter den oben genannten Regeln ausgestellt können Sie in Deutschland damit fahren. Der Führerschein ist dann in Prag registriert und hat nichts mit einer Wiedererteilung zu tun. Vielmehr ist es eine Neuerteilung nach bestandener Prüfung unter Einhaltung der Vorgaben vom Europäischen Gerichtshof vom 26.04.2012 wo diesbezüglich das deutsche Recht gekippt wurde. Begründung die Mobilität der Bürger innerhalb der EU hat Vorrang. Wer das Gegenteil behauptet ist entweder ein Gegner aus der MPU Lobby oder ein Verprellter... Ich persönlich kann die EU Vermittlungsagentur (siehe Facebook) nur empfehlen. Dank der Agentur habe ich wieder einen Führerschein mit dem ich mich beruhigt anhalten lassen kann. (-;

EU Führerschein - (Führerschein, MPU, Tschechien)

Hallo zusammen. Mit Herrn Ritz habe ich wechselseitige Erfahrungen gemacht. Die Organisation war ziemlich schlecht. Sein Partner Herr Leis hat ziemlich viel durcheinander gebracht, war kaum telefonisch zu erreichen hat sich nicht gekümmert. Letztendlich habe ich nach über 1Jahr endlich meinen EU Führerschein erhalten. Bei dem Versuch den FS in einen deutschen umschreiben zu lassen, nach der gesetzlichen Wartefrist und Anraten eines tollen Anwalts, ich könne die Umschreibung jetzt vornehmen, habe ich dies dann auch versucht. Nach etlichen Vorsprachen beim Straßenverkehrsamt, erst fehlte ein 1 Hilfe Nachweis, dann ein Sehtest usw, hatte die deutsche FS Stelle bereits bei meiner zweiten Vorsprache die Führerscheinstelle in Ungarn eindringlich behördlich aufgefordert mir den den ungarischen ausgestellten Führerschein wieder zu entziehen, da ein Fahrverbot in Deutschland gegen mich vorliegt. Genau das haben dann die ungarischen Behörden gemacht, sie haben mir den FS entzogen, für ungültig erklärt. Somit war ich den FS los, viel Geld + Anzeige + Verurteilung Geldstrafe + 4 Punkte wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis. Auch der tolle Anwalt, der mir sogar zur Umschreibung geraten hatte und sich im Netz so darstellt: Ich helfe Ihnen in Ihrer FS Angelegenheit, nach dem Motto: lt. § sowieso sind EU FS gültig, ich helfe Ihnen mit Rechstsicherheit usw. war der totale Reinfall, wenns brenzlich wird wie in meinem Fall hat der tolle Anwalt aus dem schönen Osten unseres Landes, der mir ja so sehr helfen wollte plötzlich keine Kapazitäten mehr frei, natürlich erst nachdem er seine Rechnungen wegen Beratungen an mich gestellt hatte. Fazit: Hände weg von FS in Ungarn, die Behörden dort fallen wie Kartenhäuser zusammen, sobald eine deutsche Behörde ins Spiel kommt. Ein Nachsatz zur Agentur: ich war wohl bei der ungarischen Polizei mit ungarischer Adresse dort gemeldet, jedoch nicht beim Wohnungsamt. Unterlagen wurden mir von der Agentur nicht ausgehändigt, so konnte ich also auch nicht beweisen, dass ich tatsächlich in Ungarn gemeldet war.- Auch ein Mietvertrag, das hätte mich vielleicht gerettet wurde mir von der Agentur nicht ausgehändigt, nachdem ich den bei der Agentur angefordert hatte, hiess es nur: Herr Leis könne den nicht mehr auffinden.

Hallo FraeuleinRaus

. Ist diese Agentur zuverlässig oder nur Abzocke?

Abzocke, mehr nicht

der Führerschein wäre in Deutschland gar nicht zulässig, siehe das Gesetz:

§ 28 FeV :

Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis,

3.denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV28.htm


FraeuleinRausB 
Beitragsersteller
 20.02.2013, 17:02

Vielen Dank für deine Antwort, ginatilan! Wobei ich mich dann erst recht frage, warum bisher kein Negativbericht von den Verprellten der Agentur im Netz zu finden ist ...

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ginatilan  20.02.2013, 18:34
@FraeuleinRausB

wer gibt schon öffentlich gerne zu, dass er geprellt worden ist und eine MPU machen muss?

oder dass er mit einem nicht gültigen Führerschein unterwegs ist?

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SteffenKrug  25.07.2013, 22:17
@ginatilan

Wieso kam dann im ARD das die Führerschein gelten ? Ich fahre selber damit und kenne min. 10 Leute die selbes tun.

Ein Verkehrskontrolle kann gerne eine halbe Stunde dauern aber das Ergebnis zählt.

Gute weiterfahrt. (-; Auf Facebook finden Sie die Agentur und auch AKTUELLE URTEILE... wer immer noch skeptisch ist sollte mal nach Verkehrsanwalt (RA) Warnack suchen...

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Blondi3105  20.01.2015, 02:52
@SteffenKrug

Ich würde mal sagen, wer keine Ahnung hat......

Ich war anfangs auch sehr skeptisch! ABER...-dadurch das einige viele bekannte von mir ebenfalls auf DIESEN WEGE den Führerschein erlangt haben und auch damit unterwegs sind, zwar ab und an Scherereien mit den Behörden haben, aber nie ernstzunehmende Probleme bekommen haben, sehe ich ja, dass, das was du da von dir gibst BULLSHIT ist!

Der EuGh hat das so entschieden und da ist nicht dran zu rütteln!!!! Guckst du hier: https://www.youtube.com/watch?v=lD_j6r1ZGg8

Schönen Abend noch

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RAWarnack  06.06.2016, 15:08

Auf die Problematik, die von dem Besucher "ginatilan" aufgeworfen wurde antworte ich wie folgt:

Durch die Entscheidung des EUGH in der Rechtssache "Hofmann" ist geklärt, dass es sich bei Artikel 11 Abs. 4 Satz 2 der 3. EU Führerscheinrichtlinie um eine Rechtsfolgeverweisung handelt,die die von seiner Rechtsprechung konkretisierten Tatbestandsvoraussetzungen der Nichtanerkennung von EU Führerscheinen unberührt lässt. Daraus wurde seitens des deutschen Normengebers der deutschen Fahrerlaubnisverordnung keine Konsequenz gezogen.§ 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 FEV ist nach der Rechtsprechung des EUGH nur für die konstellation europarechtskonform,dass während des Laufs einer gerichtlich verhängten Sperrfrist nach dem Entzug der Fahrerlaubnis eine EU Fahrerlaubnis erteilt wird, auch wenn von dieser erst nach Ablauf der Sperrfrist Gebrauch gemacht wird.

Verwaltungsrechtliche Untersagungsvoraussetzungen,die z.B. im
Register des Kraftfahrbundesamtes eingetragen sind,soweit sie sich auf die Erfüllung der nationalen Eignungsvorschriften bei Ausstellung einer EU Fahrerlaubnis beziehen, sind nicht relevant .

Entscheidendende Voraussetzung für die Gültigkeit eines EU
führerscheines auch in Deutschland ist die strikte Einhaltung des
gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Wohnsitzprinzips.

Auch eine Nichtanerkennung der EU Fahrerlaubnis im Falle des
vorangegangenen Verzichts auf den deutschen Führerschein ist mit dem Europarecht nicht vereinbar und berührt die europaweise Rechtswirksamkeit eines EU Führerscheines nicht.

Da ich mich speziell mit rechtlichen Fragen der Gültigkeit von EU
Führerscheinen befasse,kenne ich die  Probleme, die u.a. selbst bei
Polizeibeamten auftreten können , aus der eigenen Praxis.

Letztenendes kann wegen der genannten Vorschrift eben nicht
pauschal von der Ungültigkeit eines im EU Ausland ausgestellten Führerscheines ausgegangen werden.

Schließlich zeigt sich die Komplexität der Problematik bereits darin, dass die in der Entscheidung vom 22.9..2011 durch das Bundesverfassungsgericht getroffenen Aussagen zur Unvereinbarkeit der genannten Fahrerlaubnisverordnung mit Gemeinschaftsrecht weiterhin aktuell sind, insbesondere nachdem der EUGH mit der Rechtssache "Hofmann" am 26.4.2012 seine richtungsweisende Entscheidung getroffen hat.

Rechtsanwalt Warnack,Leipzig

 

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Ich kann dazu nur vollgendes sagen: Ich persönlich habe bis jetzt KEINE negativen Erfahrungen gemacht! Habe ab und an am Rande mitbekommen, das es bei manchen Kandidaten ein paar Probleme gab! Dieses ist aber nicht den Herrn Ritz und seiner Firma in die Schuhe zu schieben wie ich finde, sondern entweder den Klienten selber, weil sie die Zeiten nicht einhalten wann ein Dokument oder die Person selber zu erscheinen hat (da gibt es nämlich Fristen die einzuhalten sind) ODER, die Tschechen selber verschlampem einiges. Alle Leute die ich kenne, wo es anfangs Probleme gab, haben ihren Führerschein dann im Endeffekt doch noch bekommen.

Aber HEY! .... Wer lieber zur MPU geht und sich den Stress antun will, bitteschön ....

Durch die Entscheidung des EUGH in der Rechtssache "Hofmann" ist geklärt, dass es sich bei Artikel 11 Abs. 4 Satz 2 der 3. EU Führerscheinrichtlinie um eine Rechtsfolgeverweisung handelt,die die von seiner Rechtsprechung konkretisierten Tatbestandsvoraussetzungen der Nichtanerkennung von EU Führerscheinen unberührt lässt. Daraus wurde seitens des deutschen Normengebers der deutschen Fahrerlaubnisverordnung keine Konsequenz gezogen.§ 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 FEV ist nach der Rechtsprechung des EUGH nur für die konstellation europarechtskonform,dass während des Laufs einer gerichtlich verhängten Sperrfrist nach dem Entzug der Fahrerlaubnis eine EU Fahrerlaubnis erteilt wird, auch wenn von dieser erst nach Ablauf der Sperrfrist Gebrauch gemacht wird.

Verwaltungsrechtliche Untersagungsvoraussetzungen,die z.B. im
Registerdes Kraftfahrbundesamtes eingetragen sind,soweit sie sich auf die Erfüllung der nationalen Eignungsvorschriften bei Ausstellung einer EU Fahrerlaubnis beziehen, sind nicht relevant.

Entscheidendende Voraussetzung für die Gültigkeit eines EUführerscheines auch in Deutschland ist die strikte Einhaltung desgemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Wohnsitzprinzips.

Auch eine Nichtanerkennung der EU Fahrerlaubnis im Falle des vorangegangenenVerzichts auf den deutschen Führerschein ist mit dem Europarecht nicht vereinbar und berührt die europaweise Rechtswirksamkeit eines EU Führerscheines nicht.


Da ich mich speziell mit rechtlichen Fragen der Gültigkeit von EU Führerscheinen befasse,kenne ich die  Probleme, die u.a. selbst beiPolizeibeamten auftreten können , aus der eigenen Praxis.

Letztenendes kann wegen der genannten Vorschrift eben nicht
pauschal von der Ungültigkeit eines im EU Ausland ausgestellten Führerscheines ausgegangen werden.


Schließlich zeigt sich die Komplexität der Problematik bereits darin, dass die in der Entscheidung vom 22.9..2011 durch das Bundesverfassungsgericht getroffenen Aussagen zur Unvereinbarkeit der genannten Fahrerlaubnisverordnung mit Gemeinschaftsrecht weiterhin aktuell sind, insbesondere nachdem der EUGH mit der Rechtssache "Hofmann" am 26.4.2012 seine richtungsweisende Entscheidung getroffen hat.

Rechtsanwalt Warnack,Leipzig