Hat eine Straßenbahn immer vorfahrt?
Hallo,
ich hatte eben fast einen Unfall mit einer Straßenbahn.
Ich bin auf einer Vorfahrtsstraße gefahren über eine Kreuzung wo die Ampel Uhrzeit bedingt aus ist.
Die Ampel ist aus und ich habe ein Vorfahrtsschild. Von rechts kam eine Straßenbahn die ein vorfahrt gewähren Schild hat. Die Bahn hat mir die Vorfahrt genommen. Muss ich trotz Vorfahrtschild die Bahn durch lassen oder muss sie warten?
5 Antworten
Eine Straßenbahn ist ein Verkehrsteilnehmer wie jeder andere und für sie gelten die gleichen Regeln, eine eingebaute Vorfahrt gibt es nicht.
- In der Straßenverkehrsordnung steht dazu: „Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen.“ (§ 2 StVO)
Also heißt das: Straßenbahnen die geradeaus weitersehen wollen haben immer Vorfahrt und Straßenbahnen die abbiegen wollen müssen den anderen Leuten fortfahrt gewähren?
Wir haben hier keine Längsrichtung. Implizierst du dann daraus, dass die Straßenbahn keine Vorfahrt hat, weil es keine andere Regelung dazu gibt?
Teilen sich Autos und Straßenbahnen den Verkehrsraum, ist die Regel einfach und eindeutig: Straßenbahnen haben immer Vorfahrt. Dies gilt auch bei grünem Lichtsignal für Autofahrer und speziell auch dann, wenn diese dabei Straßenbahnschienen kreuzen. Dies hängt mit der höheren Betriebsgefahr eines Schienenfahrzeugs zusammen. Eine Straßenbahn hat einen deutlich längeren Bremsweg, daher müssen Autofahrer ihr stets Vorfahrt gewähren. Auch wenn eine Ampelschaltung, die diese Situation gar nicht erst aufkommen lässt, die sicherere und wünschenswerte Variante darstellt, hat ein Pkw-Fahrer keinen Anspruch darauf. Ein gleichzeitiges Grünlicht für Straßenbahnen und Linksabbieger ist somit zulässig.
https://www.klugo.de/blog/olg-entscheidet-strassenbahnen-haben-immer-vorfahrt
In dem dort genannten Link zum Urteil steht IMHO was anderes:
Ein Straßenbahnführer darf darauf vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer §§ 2 Abs. 3 und 9 Abs. 3 StVO beachten und Schienen nicht besetzen. Er braucht nicht damit zu rechnen, dass ein vor ihm fahrendes Fahrzeug in den Gleisbereich einbiegt und dort zum Halten kommt, und zwar grundsätzlich auch dann nicht, wenn der andere Fahrer seine Abbiegeabsicht bereits angezeigt hat.
Da ging's um Linksabbieger vs. in gleicher Richtung geradeaus fahrende Tram. Das wurde so gehandhabt wie wenn du auf der linken Geradeaus-Spur bist und einer der zunächst rechts von dir in deiner Richtung fährt plötzlich nach links zieht.
Der Fall im OP ist aber ganz anders. Sonst bräuchten man ja kein Andreaskreuz und keine Schilder "Industrie-/Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang".
Mit deiner Argumentation müssten auch Radfahrer Autos immer Vorfahrt gewähren.
notting
Das gelbe Blinklicht widerspricht der Anordnung nach VwV-StVO (zu § 37 Absatz 2 Nr. 1 und 2 StVO):
Solange die Lichtzeichenanlagen, die nicht nur ausnahmsweise in Betrieb sind, nachts abgeschaltet sind, soll in den wartepflichtigen Kreuzungszufahrten gelbes Blinklicht gegeben werden.
Du hast das Zeichen 306 (Vorfahrtstraße), also bist du nicht wartepflichtig.
Die blinkende Ampel soll hier zwar aufmerksam machen, vermutlich dass eine Straßenbahn kommen kann, aber ohne entsprechende Beschilderung hast du hier Vorfahrt.
Wenn du die Straßenbahn durchlassen müsstest, wäre üblicherweise folgende Beschilderung an der Kreuzung angebracht:
Das gelbe Licht das auf dem Bild zusehen ist, ist die Straßenbeleuchtung und hat nichts mit der Ampel zu tun
Ja, Straßenbahnen haben grundsätzlich erst mal immer Vorfahrt aufgrund des deutlich längeren Bremsweges. Für Straßenbahnen gibt es eingesondertes Schild. Rotes Dreieck mit einer Bahn obendrauf
Aber wenn kein Schild steht hat eine Bahn eben NICHT automatisch Vorfahrt! Dieser Irrglaube hält sich leider rege
Kann ich nicht bestätigen, vielerorts gibt's dann einfach nur Andreaskreuze.
notting