Hat die Nummerierung von Parkplätzen eine verkehrsrechtliche Bedeutung?
Unser großer städtischer Vermieter hat bei uns im Wohngebiet im Dezember fast alle Parkplätze nummeriert und ab Januar vermietet. Ende Dezember wurde durch Zettel an den Haustüren darauf hingewiesen, dass diese Plätze nur noch von den jeweiligen Mietern benutzt werden dürfen. Schilder wurden nicht aufgestellt.
Wie erwartet sind jetzt immer viele Plätze frei, weil die Leute ja unterwegs sind. Andererseits stehen immer einige Autos im absoluten Halteverbot direkt vor den Häusern.
Ich hab seit Anfang Januar nach den Einkäufen immer einen der vielen freien vermieteten Parkplätze verwendet, die Einkäufe hochgetragen, die Tiefkühlware eingeräumt und dann das Auto weggefahren. Beschwert hat sich natürlich niemand, die Wahrscheinlichkeit, dass der jeweilige Mieter genau in diesen wenigen Minuten nach Hause kommt, ist ja auch nicht so groß.
Aber: hat diese Nummerierung alleine eigentlich eine rechtliche Bedeutung? Es können ja auch Besucher, Handwerker, Lieferanten kommen, die von der Vermietung nichts wissen.
So sieht die Nummerierung aus:
2 Antworten
Ich sag mal so, wenn du jemanden abschleppen lassen willst, der dir im Weg steht, schlechtestensfall auf Privatgelände, bezahlst du das erst mal, im Voraus selbst.
In wie weit das Abschleppen zulässig war, darüber darf man sich nachher womöglich streiten.
Deshalb sieht man wohl doch selten Apschleppwagen, die irgendwo jemanden aufladen. Den betreffenden Fahrer selbst zu finden geht meist schneller, man kann sich persönlich aufregen ;-), und muss nicht in Vorkasse gehen.
Ohne Hinweisschild, dass ein Privatparkplatz ein solcher ist, und kein Öffentlicher, wird man niemand verpflichten können, sich daran zu halten. Vor allem nicht Ortsunkundige. Ein paar Nummern reichen da nicht. Die kann auch ein Vermesser mal hinterlassen haben.
Na gut, das Bild wirkt doch sehr wie "Privatfläche"
Vielleicht hab ich das Bild ein bisschen ungünstig ausgeschnitten. Es handelt sich hier nicht um einen Parkplatz mit Einfahrt, sondern die Parkplätze liegen direkt an der Straße.
Aber aufgrund der beiden Antworten bis jetzt fühl ich mich in meiner Auffassung bestätigt. Dankeschön!
Ohne Beschilderung (als Privatparkplatz) wären die Leute die im Halteverbot parken, auf diesen, zeitgleich freien Parkplätzen, besser aufgehoben. Aber die sehen diese Plätze halt schon als privat an, auch ohne weitere Kennzeichnung.
Meines Erachtens nur eine organisatorische Maßnahme damit Parkplatz 107 zB nicht an Müller und Schmidt vermietet wird.
Wenn Mieter 107 nun seinem Handwerker der Parkplatz zur Nutzung überlässt - seine Entscheidung.
Für alle anderen Besucher .. müsste sich an Hand eines zusätzlichen Schildes ergeben, dass die nummerierten Parkplätze nicht öffentlich sind bzw hier eine Parkordnung herrscht.
Alleine die Nummerierung - finde ich auch auf öffentlichen Parkplätzen - damit ich mein Auto leichter wieder finde ;)