Hat der begriff "Optionskinder" was mit der Migrationshintergrund zutun?

2 Antworten

Es handelt sich dabei um Kinder ausländischer Eltern, die ab dem Jahr 2000 in Deutschland geboren wurden und bei bestimmten Voraussetzungen automatisch auch die Deutsche Staatsbürgerschaft erhielten.

Diese Kinder mussten sich dann bis spätestens dem 23. Lebensjahr für eine der beiden Staatsanhörigkeiten entscheiden.

Das betraf also nur Kinder mit einem Migrationshintergrund.

Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht ist das seit 27.06.2024 hinfällig.

In dem Link wird es gut erklärt.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/optionspflicht/optionspflicht-node.html


FrageHalaco1 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 14:01

Also hat dass nichts mit der Migrationshintergrund zutun nä?

FrageHalaco1 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 14:29
@tanztrainer1

Aber Migrationshintergrund und Optionskind sind nicht dasselbe wörter?!

tanztrainer1  06.08.2024, 14:37
@FrageHalaco1

Ein Optionskind hat einen Migrationshintergrund und musste sich irgendwann für eine der Staatsbürgerschaften entscheiden, es hatte also eine "Option".

Das ist eben eine komische Bezeichnung im Beamtendeutsch.

Da tun sich selbst Muttersprachler manchmal schwer, wenn sie nicht gerade juristisch geschult sind.