Hartz 4 u 25 wenn man nicht mehr zuhause wohnt?
Hat man als u 25 Anspruch auf Hartz 4 wenn man bereits eine eigene Wohnung hat?
Oder muss man wieder zu den Eltern zurückziehen?
Falls Anspruch auf Leistung besteht.
Wird dann beachtet ob man schon eine abgeschlossene Ausbildung hat ( weil Eltern ja eine Ausbildung finanzieren müssen)?
Die Frage ist rein fiktiv.
Mich interessiert es nur einfach ( Beschimpfungen bringen also nichts).
3 Antworten
Selbst wenn es noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium gibt, müssten die Eltern erst einmal leistungsfähig sein, um Unterhalt zahlen zu können und kein Jobcenter kann die Eltern zwingen ein Kind wieder bei sich wohnen zu lassen.
Es könnte dann bei Anspruch auf Unterhalt und Leistungsfähigkeit der Eltern den Unterhaltsanspruch nur auf sich überleiten lassen und müsste bei vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Leistungen zahlen.
Anspruch besteht ggf., und zu den Eltern muß man nicht zwingend zurück.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen
Die abgeschlossene Ausbildung ist für den ALG 2 - Bezug grundsätzlich egal; das Jobcenter kann jedoch Unterhaltsansprüche gegen die Eltern prüfen.
Hängt davon ab, ob die Eltern eben noch unterhaltspflichtig sind. In der Regel lautet die Antwort hier "ja", wenn eben noch keine eigene Ausbildung abgeschlossen worden ist. Dann ist man nämlich nicht für den Bezug für Hartz4 berechtigt und entsprechend wird auch keine Wohnung übernommen