frage zu hartz iv(anspruch ohne gearbeitet zuhaben)?
was wenn einer nach der schulpflicht(16 jahre) garnicht gearbeitet hat, rein garnichts. hat die person trotzdem anspruch auf hartz iv wenn er jetzt 25 ist?
3 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Geld, Hartz IV, Ausbildung und Studium
ALG - 2 ( Hartz - lV ) ist eine Sozialleistung, dafür muss man vorher nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, so wie es beim ALG - 1 nach dem SGB - lll der Fall ist, es muss dann nur Bedürftigkeit nach dem SGB - ll nachgewiesen werden bzw.die Bedingungen erfüllt werden.
Eine wäre z.B. Arbeitsfähigkeit und in der Regel muss man der Vermittlung in Beschäftigung zur Verfügung stehen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Geld, Ausbildung und Studium
Anspruch auf AlG 2 hat JEDER, der "bedürftig" ist, und dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ja - wenn derjenige bedürftig ist.
Für ALG II muss man nicht gearbeitet haben.