frage zu hartz iv(anspruch ohne gearbeitet zuhaben)?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ALG - 2 ( Hartz - lV ) ist eine Sozialleistung, dafür muss man vorher nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, so wie es beim ALG - 1 nach dem SGB - lll der Fall ist, es muss dann nur Bedürftigkeit nach dem SGB - ll nachgewiesen werden bzw.die Bedingungen erfüllt werden.

Eine wäre z.B. Arbeitsfähigkeit und in der Regel muss man der Vermittlung in Beschäftigung zur Verfügung stehen.


isomatte  30.10.2019, 06:07

Danke dir für deinen Stern !

0

Anspruch auf AlG 2 hat JEDER, der "bedürftig" ist, und dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Ja - wenn derjenige bedürftig ist.

Für ALG II muss man nicht gearbeitet haben.