Hartz 4 trotz Schulabbruch aber Ausbildungsplatz?
Also es geht darum, dass meine Eltern hartz 4 und Kindergeld beziehen. Ich bin 18 Jahre alt und will die Schule (Fach-Abi) nach dem 1. Halbjahr abbrechen, da ich schon einen Ausbildungsplatz hab. (Hab mich mit meinem Q-Vermerk von letztes Jahr beworben). Meine Frage wäre: Bekommen meine Eltern weiterhin Kindergeld und Arbeitslosengeld 2 wenn ich die Schule abbreche, obwohl ich schon für dieses Jahr einen Ausbildungsplatz habe?
Danke im voraus!
4 Antworten
Deinen Abbruch müssen deine Eltern dann zeitnah der Familienkasse melden und nachweisen, der Nachweis kann dann auch später nachgereicht werden.
Im Regelfall scheibt die Familienkasse dann ( ab 18 ) deine Eltern an und legt einen Fragebogen bei, darin wird nach deinen weiteren Vorhaben gefragt, also z.B. ob du eine Ausbildung machen willst oder studieren gehen willst.
Wenn du z.B. deine schulische Ausbildung nach dem 1.eines Monats abbrichst, dann steht deinen Eltern zumindest erst einmal für diesen Monat noch Kindergeld zu, weil an min.1 Tag im Monat die Voraussetzungen erfüllt wurden.
Solltest du schon einen festen Azubi Vertrag haben, dann sollten deine Eltern diesen in Kopie zum Antwortschreiben legen, denn dann haben sie weiterhin Anspruch auf Kindergeld für dich.
Das Kindergeld bringt ihnen aber auch nicht viel, außer ggf.ab dem 18 Lebensjahr die 30 € Versicherungspauschale, wenn du außer dem Kindergeld nicht z.B. noch Erwerbseinkommen erzielen würdest.
Denn dann würden diese 30 € entfallen, dann gelten nur noch die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll und da sind diese 30 € schon einmal in den 100 € Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen enthalten.
Ab 100 € - 1000 € Brutto kämen dann 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto nochmal 10 % an Freibetrag dazu, diese würden dann theoretisch von deinem Nettoeinkommen abgezogen, ergeben das anrechenbare Erwerbseinkommen und dazu käme ggf.noch sonstiges Einkommen wie Kindergeld und das würde dann auf deinen Bedarf angerechnet.
Das Jobcenter wird von dir dann sicher verlangen dir eine vorübergehende Beschäftigung zu suchen, wenn möglich in Vollzeit, damit du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kannst und sie nichts mehr für dich zahlen müssen.
Du wirst dann also nachweisen müssen das du auf der ernsthaften Suche nach einem vorübergehenden Job bist.
Wenn du also schon einen Azubi Vertrag hast, dann könntest du auch bis zum Beginn deiner Ausbildung Vollzeit arbeiten, deine Eltern würden dann trotzdem weiterhin Anspruch auf Kindergeld für dich haben, denn eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast du ja noch nicht und somit kannst du dann auch keiner schädlichen Nebentätigkeit nachgehen.
Hättest du nämlich z.B. schon eine abgeschlossene Berufsausbildung, dann dürftest du in der Wartezeit auf eine weitere Ausbildung oder dann nebenbei in der weiteren Ausbildung nicht mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeiten, sonst würdest du einer Kindergeldschädlichen Nebenbeschäftigung nachgehen und der Anspruch würde zumindest teilweise entfallen.
Das Einkommen spielt beim Kindergeld keine Rolle mehr, da die Einkommensgrenze am 01.01.2012 abgeschafft wurde.
Würdest du also eine Beschäftigung aufnehmen, dann käme es darauf an was du an Brutto und Netto verdienen würdest, wie viele Personen inkl.dir bei deinen Eltern wohnen, was sie an Warmmiete zahlen müssen, was an Abschlag für den normalen Haushaltsstrom und ob du dann monatlich durch deine Arbeit mehr als 70 € für deine berufsbedingten Aufwendungen ausgeben müsstest.
Wenn deine Eltern dann weiter Kindergeld für dich bekommen und du durch dein dann anrechenbares Erwerbseinkommen deinen Bedarf auch ohne oder nur mit einem Teil des Kindergeldes decken könntest, dann würdest du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern raus sein.
Sie würden dann für dich keine Gelder mehr bekommen und nicht mehr benötigtes Kindergeld würde wieder zum Einkommen des Elternteils welches das Kindergeld bekommt und das würde dann dementsprechend mindernd auf den Rest der BG - angerechnet.
Hätte dieses Elternteil außer dem Kindergeld kein weiteres Einkommen auf das es schon Freibeträge berücksichtigt bekommt, könnten dann min.diese 30 € Versicherungspauschale in Abzug gebracht werden.
Du müsstest dann deine Anteile für Miete, Strom, Lebensmittel usw.selber an deine Eltern zahlen oder dich dann selber versorgen.
Wann beginnt diese denn ?
Wenn deine Ausbildung z.B. erst im August beginnt, dann wird sich das Jobcenter mit einer geringfügigen Beschäftigung nicht zufrieden geben.
Es ist ja auch nicht gesagt das es dann auch Vollzeit sein müsste, kommt immer auf dein Einkommen an, man kann ja auch einen guten Stundenlohn haben und dann würde es unter Umständen schon ausreichen wenn man Teilzeit arbeitet, also z.B. 80 - 100 Stunden im Monat.
Und wenn ich mich als arbeitssuchend eintragen lasse und nachweise das ich einen Vollzeit Job suche bis die Ausbildung anfängt, kriegen meine Eltern dann trotzdem das Geld?
Solange du deine ernsthaften Bemühungen nachweisen kannst und kein Einkommen erzielst, werden deine Eltern auch weiter Leistungen für dich bekommen.
Wenn du innerhalb einer bestimmten Zeit ( angenommen 1 Monat ) nichts findest oder man dich nicht vermitteln kann, dann wird man dich ggf.in eine Maßnahme stecken.
Mhm ok dann mache ich lieber das Schuljahr zuende bis die Ausbildung dann anfängt
Wenn Deine Eltern Arbeitslosengeld 2 beziehen, dann nutzt ihnen leider Kindergeld nicht viel, da es voll angerechnet wird.
Um jedoch Deine Frage zu beantworten: vermutlich Ja.
Hinweis: Falls Deine Ausbildungsvergütung hoch genug ist um Deinen gesetzlichen Bedarf zu decken, dann fällst Du aus der Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern heraus = Du mußt Dich dann selbst versorgen und Deinen Eltern Deinen Mietanteil von Deinem Einkommen zahlen.
Andernfalls wird die Ausbildungsvergütung um Freibeträge bereinigt und auf Deinen Regelbedarf angerechnet = der Auszahlungsbetrag an die Bedarfsgemeinschaft verringert sich.
Ja aber das ist ja erst so wenn die Ausbildung anfängt. Kriegen meine Eltern das Geld denn noch bis die Ausbildung anfängt?
Lies Dir mal den Link durch. Das steht etwas von maximal 4 Monaten Zeitdauer zwischen Schulabbruch und Ausbildungsbeginn, wenn ich richtig verstehe.
Also es geht darum, dass meine Eltern hartz 4 beziehen.
Nicht nur für sich, sondern auch für Dich und zwar Deinen Anteil an den Kosten der Unterkunft und den Regelsatz Deiner Altersgruppe = 345 Euro.
Bekommen meine Eltern weiterhin Kindergeld und Arbeitslosengeld 2 wenn ich die Schule abbreche, obwohl ich schon für dieses Jahr einen Ausbildungsplatz habe?
Inwieweit ist die Kindergeldzahlung hier relevant?
fällt das Kindergeld weg, so erhöhen sich zum Ausgleich die SGB II Leistungen. Brichst Du jetzt die Schule ab, so wird das JC mit Fug und Recht von Dir erwarten / fordern, dass Du Dir bis zum Ausbildungsbeginn einen Arbeitsplatz suchst - möglichst in Vollzeit. Leiharbeitsunternehmen stellen auch ungelernte Kräfte ein.
Du bist erwachsen, nicht mehr schulpflichtig, ergo kannst Du auch selbst für Deinen Lebensunterhalt sorgen.
Könnte ich dann auch einen Job auf 450 Basis (Minijob) machen statt Vollzeit?
Nö , das ist garantiert nicht ausreichend ..... Zeitarbeitsfirmen stellen auch ungelernte Kräfte ein. Der Steuerzahler ist nicht dazu da Dir ein chilliges Leben auszugestalten. Bei Vollzeit ... 40-Stunden-Woche verdient man mit dem Mindestlohn 1620 Euro brutto / knapp 1200 Euro netto im Monat.
Und wenn ich mich als arbeitssuchend eintragen lasse und nachweise das ich einen Vollzeit Job suche bis die Ausbildung anfängt, kriegen meine Eltern dann trotzdem das Geld?
wenn ich mich als arbeitssuchend eintragen lasse
nachweise das ich einen Vollzeit Job suche
keine Sorge das JC wird Dich mit "Angeboten", auf Die Du Dich zu bewerben hast, eindecken ... und das ist wenn man sich Deine Abwehrhaltung / arbeitsverweigernde Einstellung anschaut auch gut so. Ach ja und derlei Firmen geben Rückmeldung wenn Du Dich dann nicht bewirbst. Also irgendwelche "Fake"-Bewerbungen werden Dir da nicht weiterhelfen.
Mhm ok dann mache ich lieber das Schuljahr zuende bis die Ausbildung dann anfängt
Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid (was wohl zutrifft) wird dein Gehalt ab nen bestimmten Betrag angerechnet.
Könnte ich dann auch einen Job auf 450 Basis (Minijob) machen statt Vollzeit? Also bis die Ausbildung dann anfängt