Hakenkreuz im Privatbesitz illegal?
Moin Leude, ich war gestern bei einem Kumpel, der seine Wohnung neu renoviert hat, ganz schöne Wohnung.
Nun hat er aber in seinem Wohnzimmer eine kleine Ecke, wo die deutsche Geschichte so ein bisschen widergespiegelt wird.
Dort hängt die Flagge von der BRD, DDR, die Flagge von Preußen, ein Blechschild wo „Königreich Preußen“ mit dem preußischen Adler zu sehen ist, ein Deko K98 Hammer umd Sichel und so weiter, die deutsche Geschichte halt.
Er hat aber auch die schwarz-weiß-rote und die Hakenkreuzflagge dort an der Wand hängen, ungefähr so groß wie ein DIN A4-Blatt Papier.
ich wollte ihm weismachen, dass diese Flaggen illegal in Deutschland sind und rechtswidrig sind. Das hat er aber abgestritten und meinte, dass sie nur in der Öffentlichkeit illegal sind und solange man sie in Verbindung mit den Nazis in der Öffentlichkeit präsentiert.
Ist das denn auch so wahr? Oder will er es nur mal wieder besser wissen?
Grüße
7 Antworten
Hakenkreuz im Privatbesitz illegal?
Nicht per se. Illegal ist das öffentliche Zeigen oder wenn es zur Verharmlosung oder Verherrlichung der Nazi-Herrschaft dient. Wenn es rein geschichtlichen Zwecken oder Forschungszwecken dient, ist es nicht verboten.
Problematisch sind NS - Symbole und andere als Verfassungsfeindlich eingestufte Symbole immer, wenn sie von anderen gesehen werden können und nicht zweifelsfrei als historische Dokumentation eingeordnet werden können. Für den Einzelfall bitte einen Anwalt mit entsprechenden Fachkenntnissen fragen.
Nazi-Symbole darf man auf Bildern, Möbeln oder Wäsche besitzen. Man muss nur dafür sorgen, dass sie allenfalls eine „eingrenzbare Menge“ an Menschen zu sehen bekommen. Dies könnten Gäste und Familienangehörige sein. Ist ein Hakenkreuz aber durch ein Fenster von Nachbarn (und deren Gästen) zu sehen, besteht zumindest der Verdacht der öffentlichen Verwendung
https://dejure.org/gesetze/StGB/86.html
(4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Das müsste zwar hier ein Gericht klären, ob dies wirklich der Fall bei deiner Frage ist, aber im Paragraphen ist es erlaubt und so wie du es beschreibst, hört es sich für mich wie Kunst an.
Das ist aber keine Rechtsauskunft ;-) Nur als Hinweis.
Dein Freund ist sehr sympatisch, wenn er will kann er die da hängen haben aber wenn die Polizei oder so kommt dann wird es problematisch, ist mir aber noch nie passiert.