Handys vor Unterrichtsbeginn?
Mir wurde heute vor Unterrichtsbeginn, sprich 7:28 (7:30 ist unterrichtsbeginn) mein Handy weggenommen.
Jetzt frage ich mich ob das überhaupt in Ordnung geht, denn In der offiziellen Schulordnung steht nichts von der Handynutzung vor Unterrichtsbeginn und es gab zwischenzeitlich nur mal eine Zeit, in welcher die Handynutzung INOFFIZIELL bis 7:20 Uhr geht.
Per Grundgesetz darf das Handy nicht vor Unterrichtsbeginn weggenommen werden und laut lmz-bw.de ("Darüber hinaus haben Eltern ein berechtigtes Interesse daran, ihre Kinder vor Schulbeginn, in den Pausen oder nach Schulende zu erreichen")
Bitte beantwortet die Fragen auch mit Quellen aus dem GG oder einer Offiziellen Website.
Danke!
Welche Schule und wo?
Baden Württemberg, nördlich, Gymnasium
Hilft nicht weiter, wenn du schon nicht mal den Namen nennen kannst..
Wofür?
Weil es genau für diese oder an dieser Schule spezielle Vorschriften geben könnte. Aber du nässt dich anscheinend schon ein, man könnte dich aus tausenden Schülern erkennen..
Ich habe schon in der Schulordnung nachgeschaut wie du auch oben lesen kannst, dort stand nichts derartiges von Handynutzung vor Schulbeginn.
4 Antworten
Das Grundgesetz hilft dir hier nicht weiter, das Schulgesetz deines Bundeslandes (oder eine zugehörige Schulverordnung) schon eher.
Vielfach ist die Nutzung von Mobiltelefonen auf dem Schulgelände untersagt. Von konkreten Uhrzeiten ist da eher selten die Rede.
Im Grundgesetz steht das sicherlich nicht, und eine Rechtsberatung ist auf einer Laienseite nicht zulässig :)
Ich meine, gelesen zu haben, daß Mobiltelefone bis zum Unterrichtsende einkassiert werden dürfen.
Träum weiter.
Der Schutzbereich des GG ist hier nicht involviert.
Wenn der Lehrer 3 Minuten vor Unterrichtsbeginn die Handys einsammelt ist dies auch vollkommen zulässig, ihr bekommt sie ja sicherlich am Ende wieder
Ich garantiere dir, das steht nicht im Grundgesetz. Entsprechend gibt es daraus auch keine Quellen. Eigentumsverhältnisse sind etwas zivilrechtliches.
Die eigentliche Frage ist erstmal wieso es dir weggenommen worden ist
Jedoch nicht vor Unterrichtsbeginn, sofern dies nicht in der Schulordnung festgelegt wurde