Handy vor Schulbeginn abgeben?

3 Antworten

Bin ich froh, dass unsere Schule seit 4 Jahren nur noch im Unterricht und in der Unterstufe Handy Verbot hat. Habe den Sinn nie verstanden.

Einsammeln darf der Lehrer die schon. Zumindest bei den späteren Klausuren ist das eigentlich auch Pflicht. Wobei es da immer schon rechtlich Probleme gab, wegen kaputten Handys und sonstigen Sachen.


Linex22 
Beitragsersteller
 14.09.2021, 20:30

Ich finde eher diese Regelung bringt nichts, sollten die Jüngeren nicht besser aufgeklärt werden, sodass so etwas nicht passiert. So muss man nicht alle bestrafen, die sehr wohl mit dem Handy umgehen können.

Solange das in der Schulordnung festgelegt wurde und vom Schulamt sicherlich überprüft worden ist dürfte das kein Problem darstellen.

Aber sag doch mal: wo ist das Problem? Smartphones dürfen nicht genutzt werden. Da ist es doch komplett egal, ob es ausgeschaltet in deiner Schultasche liegt oder vorne beim Lehrer mit allen anderen Smartphones aus der Klasse.


Linex22 
Beitragsersteller
 14.09.2021, 20:28

Wie sieht es denn dann mit der Haftung aus, sollte das Handy gestohlen werden oder es geht kaputt?

NaIchHalt09  14.09.2021, 20:30
@Linex22

Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn das Handy bei dir aus der Tasche geklaut wird?

Was soll an einem Smartphone kaputtgehen wenn es in einem verschlossenen Schrank liegt?

Linex22 
Beitragsersteller
 14.09.2021, 20:36
@NaIchHalt09

Klar wenn es aus meiner Tasche gestohlen wird, bin ich selbst Schuld, aber da ich auf mein Eigentum keinen Zugriff habe, wie soll ich dann dafür haften? Der Schrank ist meiner Meinung leicht aufzubrechen, sollte dies tatsächlich geschehen, warum sollte ich selbst für den Schaden aufkommen?

Linex22 
Beitragsersteller
 14.09.2021, 20:49
@NaIchHalt09

Ich glaube du hast die Themafrage nicht ganz verstanden, vll bist du nicht ganz auf dem geistigen Level wie die meisten Mitmenschen. Extra für dich erkläre ich dir die Frage nochmal: "Ist das legal/illegal? Wie sieht es von der Gesetzgebung aus und wie sieht es mit der Haftung aus?" So hast du nun jetzt die Themafrage verstanden? Wenn immer noch nicht kann ich dir leider nicht weiter helfen.

Ich hätte an dieser Regelung sehr starke Zweifel. Selbst wenn das Handy am Ende des Schultags zurückgegeben wird.. Schließlich darf jeder mit seinem Eigentum nach belieben verfahren wie er will, solange es niemand anderen stört. Ein generelles Verbot und eine Verfügung, dass das Handy abzugeben ist, stellt m. E. einen Generalverdacht dar.

Während des Unterrichts sehe ich kein Problem, aber ich würde mal nachhaken und mir die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen zeigen lassen. Ein Verwaltungsakt darf nur mit rechtlicher Grundlage erlassen werden, nennt sich Gesetzesvorbehalt.


Linex22 
Beitragsersteller
 14.09.2021, 20:25

Wie sieht es denn dann mit der Haftung aus, sollte das Handy gestohlen werden oder es geht kaputt?