Kann ich das Handy wieder zurück schicken?

6 Antworten

Wenn Du das Gerät per Fernabsatzvertrag gekauft hast, hast Du ein 14-tägiges Rückgaberecht. Es ist auch egal, ob man da ein Verpackungssiegel aufgebrochen oder das Gerät schon benutzt hat. Allenfalls eine Nutzungsentschädigung könnte der Verkäufer verlangen, aber nur, wenn es über die normale Nutzung hinaus gebraucht wurde, z.B. das Display ist stark zerkratzt oder das Gerät stark verschmutzt.


DerEchteEbeb 
Beitragsersteller
 27.09.2019, 09:45

Aber ich könnte Fotos damit schießen und alles ausprobieren und es anschließend wieder löschen und dann müsste man doch nicht merken das man da dran war

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Topotec  27.09.2019, 10:04
@DerEchteEbeb

Ja, das wäre kein Problem. Der Sinn des Widerrufsrechts beim Fernabsatzvertrag ist es ja gerade, dass man den Artikel zu Hause ausprobiert, weil man es eben im Laden nicht kann!!

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DerEchteEbeb 
Beitragsersteller
 27.09.2019, 10:34
@Topotec

Danke für die Antwort also dürfte ich es einrichten

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DerEchteEbeb 
Beitragsersteller
 27.09.2019, 13:19
@DerEchteEbeb

Und muss ich wo drauf achten wenn ich es benutze das sie das auf jeden Fall zurück nehmen oder gibt es Vorschriften die man dann einhalten muss

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Sofern du die Ware online gekauft hast, hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Allerdings umfasst es nicht die Installation von Software oder Apps bzw Personalisierung des Gerät ist.

Ich hoffe, du kannst wirklich das Gerät vollständig auf Werkseinstellung zurücksetzen, sowas mal nichts mehr von deinen persönlichen Eingriffen erkennen kann.

Kommt immer drauf an, welche Recht du zum aktuellen Zeitpunkt (noch) hast.

Dazu kommt das Problem, dass du wahrscheinlich ein Siegel brechen musstest, um das Handy aus der Packung zu holen.

Wann hast du das handy wo gekauft und was hast du damit gemacht?

INFOS!


Topotec  27.09.2019, 09:09

Siegel ist irrelevant!

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Jewi14  27.09.2019, 09:16
@Topotec

Im Falle des Handys, wie in dieser Frage, hast du absolut Recht.

Gerade bei Audio, Video, und Computerdaten erlischt aber beim durchbrechen des Siegels das Widerrufsrecht

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XGamer11208  27.09.2019, 09:16
@Topotec

Könnte sein, dass ein lokales Geschäft die Annahme verweigert (da dieser Umtausch schließlich auf Kulanz basiert).

Im Internet gelten die min. 14 Tage.

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Topotec  27.09.2019, 09:18
@XGamer11208

Das ist richtig, aber hier meinte ich den Fernabsatzvertrag, um den ging es augenscheinlich!

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KevinHP  27.09.2019, 10:02
@Topotec

Das Siegel soll für den Verbraucher signalisieren, dass das Gerät nach Verpackung seitens des Herstellers/Händlers nicht wieder geöffnet wurde. Es hat keine Auswirkungen auf die gesetzliche Gewährleistung und das Widerrufsrecht.

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Nein sollte es Softwarestörungen haben nimmt man die Garantie in Anspruch aber einfach so geht das nicht


XGamer11208  27.09.2019, 09:02

Ich empfehle innerhalb von 6 Monaten des Kaufs immer erst die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen (Bevorzugt Neugerät) des Verkäufers, vor der Garantieleistung des Herstellers.

Einfacher Grund: Garantie ist eine freiwillige Leistung und wird gerne mal nach belieben ausgelegt ^^
Außerdem gibts da kein Neugerät.

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FrauEule  27.09.2019, 09:05
@XGamer11208

Da steigt auch NICHT jeder Anbieter drauf ein weil normalerweise erstmal der Techniker ein Blick drauf wirft und DANN kann man ein Neugerät in Anspruch nehmen

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XGamer11208  27.09.2019, 09:07
@FrauEule

Ist ja auch das Recht des Verkäufers!
Natürlich darf er da einen Blick drauf werfen.

Ich fordere ein Neugerät und bei vorgeschlagener Reparatur eine Erklärung, warum eben ein Neugerät mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.

Das ist mein Recht.

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Warum? Gibt es einen Defekt oder so?