Kann ich das Handy wieder zurück schicken?
Hi,
Könnte ich ein bereits eingerichtetes Handy wieder zurück schicken, wenn ich alles wieder zurück schicke?
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn Du das Gerät per Fernabsatzvertrag gekauft hast, hast Du ein 14-tägiges Rückgaberecht. Es ist auch egal, ob man da ein Verpackungssiegel aufgebrochen oder das Gerät schon benutzt hat. Allenfalls eine Nutzungsentschädigung könnte der Verkäufer verlangen, aber nur, wenn es über die normale Nutzung hinaus gebraucht wurde, z.B. das Display ist stark zerkratzt oder das Gerät stark verschmutzt.
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Ja, das wäre kein Problem. Der Sinn des Widerrufsrechts beim Fernabsatzvertrag ist es ja gerade, dass man den Artikel zu Hause ausprobiert, weil man es eben im Laden nicht kann!!
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Danke für die Antwort also dürfte ich es einrichten
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Und muss ich wo drauf achten wenn ich es benutze das sie das auf jeden Fall zurück nehmen oder gibt es Vorschriften die man dann einhalten muss
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Sofern du die Ware online gekauft hast, hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Allerdings umfasst es nicht die Installation von Software oder Apps bzw Personalisierung des Gerät ist.
Ich hoffe, du kannst wirklich das Gerät vollständig auf Werkseinstellung zurücksetzen, sowas mal nichts mehr von deinen persönlichen Eingriffen erkennen kann.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/XGamer11208/1476606076775_nmmslarge__13_27_1054_1054_aee55a7739e3180b46305420e006c70a.png?v=1476606077000)
Kommt immer drauf an, welche Recht du zum aktuellen Zeitpunkt (noch) hast.
Dazu kommt das Problem, dass du wahrscheinlich ein Siegel brechen musstest, um das Handy aus der Packung zu holen.
Wann hast du das handy wo gekauft und was hast du damit gemacht?
INFOS!
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Könnte sein, dass ein lokales Geschäft die Annahme verweigert (da dieser Umtausch schließlich auf Kulanz basiert).
Im Internet gelten die min. 14 Tage.
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Das ist richtig, aber hier meinte ich den Fernabsatzvertrag, um den ging es augenscheinlich!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FrauEule/1491999036904_nmmslarge__15_15_270_270_bdb92a1435c481141e6dde88696e1246.jpg?v=1491999039000)
Nein sollte es Softwarestörungen haben nimmt man die Garantie in Anspruch aber einfach so geht das nicht
![](https://images.gutefrage.net/media/user/XGamer11208/1476606076775_nmmslarge__13_27_1054_1054_aee55a7739e3180b46305420e006c70a.png?v=1476606077000)
Ich empfehle innerhalb von 6 Monaten des Kaufs immer erst die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen (Bevorzugt Neugerät) des Verkäufers, vor der Garantieleistung des Herstellers.
Einfacher Grund: Garantie ist eine freiwillige Leistung und wird gerne mal nach belieben ausgelegt ^^
Außerdem gibts da kein Neugerät.
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Da steigt auch NICHT jeder Anbieter drauf ein weil normalerweise erstmal der Techniker ein Blick drauf wirft und DANN kann man ein Neugerät in Anspruch nehmen
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Ist ja auch das Recht des Verkäufers!
Natürlich darf er da einen Blick drauf werfen.
Ich fordere ein Neugerät und bei vorgeschlagener Reparatur eine Erklärung, warum eben ein Neugerät mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
Das ist mein Recht.
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Warum? Gibt es einen Defekt oder so?
Aber ich könnte Fotos damit schießen und alles ausprobieren und es anschließend wieder löschen und dann müsste man doch nicht merken das man da dran war